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Oktober 10/2000
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FÖRDERPOLITIK FÜR DIE NEUEN LÄNDER

Bundesregierung kündigt für den Solidarpakt Anschlussregelung an

(nl) Noch in dieser Wahlperiode soll eine Anschlussregelung für den Ende 2004 auslaufenden Solidarpakt zugunsten der neuen Länder gefunden werden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4125) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/3546).

Die Regierung sei sich mit den Ländern und den Partnern im Bündnis für Arbeit einig, dass der Aufbau noch länger gestützt werden müsse. Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Investitionen und Absatz in Ostdeutschland sollen mit 5,3 Milliarden DM gefördert werden. Die Ausgaben für die Infrastrukturförderung würden mit rund 19 Milliarden DM in diesem Jahr deutlich über den Ausgaben von 1999 liegen. Auch für die Arbeitsmarktförderung des Bundes und der Bundesanstalt für Arbeit für die neuen Länder stehe mit 22,3 Milliarden DM mehr bereit als 1999 (21,9 Milliarden DM).

Weiter heißt es, die EU wolle von 2000 bis 2006 20,71 Milliarden Euro an Strukturfondsmitteln für die neuen Länder gewähren.Erstes Ziel soll es sein, den Entwicklungsrückstand im Vergleich zum EU-Durchschnitt durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie durch eine bessere Beschäftigungssituation abzubauen. Die Regierung erklärt, im Zuge der EU-Erweiterung müsse über eine Neuabgrenzung der Förderkompetenzen diskutiert werden. Sie werde darauf dringen, dass alle Förderziele der EU kritisch bewertet werden. In die Diskussion müsse auch die Alternative einbezogen werden, dass nach 2006 nur noch die wirtschaftlich schwächsten Mitgliedstaaten EU-Strukturhilfen bekommen und im Gegenzug den wohlhabenderen Mitgliedstaaten größere Freiräume für nationale Förderpolitik durch eine Änderung des Beihilferechts eingeräumt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010031d
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