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Oktober 10/2000
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VORAUSSETZUNGEN ÄNDERN

Schwangerschaftsabbruch medikamentös ermöglichen

(ge) Zur Verbesserung der Möglichkeiten des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs hat die F.D.P. einen Gesetzentwurf (14/4289) vorgelegt. Sie setzt sich dafür ein, den Sondervertriebsweg für solche Arzneimittel zu ändern, die eine Schwangerschaft abbrechen können. Dem deutschen Lizenznehmer entstünden durch den Sondervertriebsweg hohe Kosten, die in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zur Anzahl der abgegebenen Packungen stünden, beklagt die Fraktion. Die hohen Verluste, die das Unternehmen seit der Markteinführung am 29. November 1999 zu verzeichnen habe, ließen eine baldige Rückgabe der Lizenz an den französischen Lizenzinhaber befürchten. Damit könnte das Arzneimittel vom französischen Hersteller direkt an die in Deutschland zugelassenen Einrichtungen geliefert werden. In der Zwischenzeit wurde angekündigt, den Vertrieb der Abtreibungspille Mifegyne einzustellen.

Nach den Worten der Liberalen verbindet das Unternehmen mit dem Absatz des Arzneimittels keine Gewinnabsichten, sondern will die Erlöse in Projekte zur Prävention unerwünschter Schwangerschaften investieren. Weiter heißt es, der Eingriff durch Medikamente gelte als körperlich schonender als der instrumentelle Schwangerschaftsabbruch. Laut Gesetzentwurf sind im ersten Quartal des Jahres 2000 nur 4,5 Prozent der Schwangerschaften medikamentös beendet worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010043d
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