KOALITIONSENTWURF ZUGESTIMMT
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(re) Hochschulen soll es künftig ermöglicht werden, alle dort gemachten Erfindungen in Anspruch zu nehmen, Patentschutz dafür anzumelden und sie wirtschaftlich zu verwerten. Der Rechtsausschuss billigte zu diesem Zweck am 14. November einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5975) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der PDS in geänderter Fassung.
Damit soll die bisherige Regelung, nach der Hochschullehrer frei über die Anmeldung und Verwertung ihrer Erfindungen entscheiden konnten, zu Gunsten der Hochschulen geändert werden. Der Fachausschuss stimmte zudem dafür, die Frist, innerhalb derer Hochschulerfinder dem jeweiligen Dienstherrn eine geplante Veröffentlichung seiner Forschungsergebnisse anzuzeigen hat, von einem auf zwei Monate zu verlängern. Die PDS blieb mit einem Änderungsantrag im Fachausschuss erfolglos, den Geltungsbereich auf die außerhochschulische Forschungseinrichtungen zu erweitern sowie das Recht der Erfinder zur Offenbarung zu verbessern.
Keine Mehrheit fand auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates (14/5939) mit der Absicht, dass künftig das gesamte wissenschaftliche Personal der Hochschulen von einer Vorschrift profitieren solle, der zufolge dieser Personenkreis bei der Beteiligung am Verwertungserlös für eine Erfindung und beim Recht auf Widerspruch gegen die Schutzrechtsanmeldung besser gestellt werden sollte.