UN-ÜBEREINKOMMEN ÄNDERN
Menschenrechte von Frauen können international weiter verbessert werden
(fa) Auf Empfehlung des Familienausschusses (14/7334) hat der Bundestag am 8. November drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung (14/7009, 14/7011,14/7012) angenommen. Mit dem Ziel eines verbesserten Schutzes der Menschenrechte von Frauen soll damit das UN-Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in drei Punkten geändert werden.
So soll der von der Bundesrepublik Deutschland erklärte Vorbehalt zurückgenommen werden, der besagt, dass ein bestimmter Artikel nicht angewandt wird, soweit ihm die Verfassungsbestimmun "Frauen dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten" entgegensteht. Durch die im Dezember 2000 in Kraft getretene Änderung dieser Vorschrift werde der freiwillige Dienst von Frauen mit der Waffe in der Bundeswehr auf eine klare verfassungsrechtliche Grundlage gestellt. Somit entfalle die Notwendigkeit, den Vorbehalt aufrechtzuerhalten.
Aufgehoben werden soll ferner die im Übereinkommen festgelegte Beschränkung der jährlichen Tagungsdauer des Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau auf zwei Wochen. Dies habe sich in der Vergangenheit als nachteilig für die Ausschussarbeit erwiesen. Da das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 im Unterschied zu anderen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen bislang nicht über Kontrollinstrumente wie ein Individualbeschwerde- oder ein Untersuchungsverfahren verfügte, soll es darüber hinaus durch das am 22. Dezember 2000 völkerrechtlich in Kraft getretene Fakultativprotokoll um zwei solche Kontrollverfahren ergänzt werden.
Von Seiten der SPD wurde bestätigt, dass die vorliegenden Vorschläge wesentliche Auswirkungen haben werden. Die Gesetzentwürfe machten deutlich, dass jegliche Art von Diskriminierung national und international geächtet werde. Die CDU/CSU nannte die Änderungen und Ergänzungen sinnvoll und geeignet, die Rechte der Frauen weltweit zu stärken. Zustimmung bekundeten übereinstimmend auch die Bündnisgrünen, die FDP und die PDS.