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10/2001
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PFLEGEVERSICHERUNG

SPD: Wirksamer Schritt für bessere Versorgung von Demenzkranken

(ge) Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ist ein "erster wirksamer Schritt", um die ambulante Pflege von Demenzkranken zu verbessern. Diese Einschätzung vertrat die SPD mit Blick auf einen Gesetzentwurf der Koalition (14/6949, Beschlussempfehlung14/7473), mit dem der verfügbare Finanzspielraum der Pflegeversicherung konzentriert im häuslichen Bereich eingesetzt werden soll.

Außerdem wollen SPD und Bündnisgrüne zusätzliche Möglichkeiten schaffen, pflegende Angehörige von Demenzkranken zu entlasten. Auf Wunsch der Ausschussmehrheit wurde eine zusätzliche Experimentierklausel eingeführt, die den Spitzenverbänden der Pflegekassen die Möglichkeit einräumt, mit 5 Millionen € jährlich Modellvorhaben mit personenbezogenen Budgets für Pflegebedürftige zu erproben.

Der Bundestag nahm die Initiative am 16. November gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen an. Die Sozialdemokraten erläuterten, man wolle das bürgerschaftliche Engagement zur Versorgung dieser Personengruppe wecken. Das betroffene Pflegepersonal habe zudem die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren, um sich auf die Pflege von Demenzkranken vorzubereiten.

Die CDU/CSU lehnte den Koalitionsentwurf ab. Er sei nichts weiter als "ein Tropfen auf den heißen Stein". Insbesondere die finanzielle Ausstattung von ambulanten Hospizdiensten müsse verbessert werden. Die Fraktion übte Kritik an einem Änderungsantrag der Koalition, wonach Krankenkassen ambulante Hospizdienste fördern sollen, die qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in Haushalten und für Familien erbringen. Die Koalition wolle auf diese Weise billige Arbeitskräfte einkaufen, um die Krankenversicherungen zu entlasten.

Dazu erläuterten die Sozialdemokraten, ehrenamtliche Tätigkeit in Form von Sterbebegleitung müsse unterstützt werden. Würden die ambulanten Hospizdienste mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet, würden sie zu einem Teil des Pflegemarktes. Die schmerztherapeutische Versorgung und Sterbebegleitung wird nach Ansicht der Parlamentarier durch ambulante Hospizdienste zusammengeführt.

Für die FDP weist der Gesetzentwurf insgesamt , insbesondere die neuen Versorgungsformen für Demenzkranke, in die richtige Richtung. Der wesentliche Fehler der Gesetzesinitiative sei aber, dass die Regierung das Problemfeld Pflegeversicherung nicht grundsätzlich anginge.

Für die PDS bringt das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz kaum wirkliche Verbesserungen für Demenzkranke. Schmerztherapie könne man von ambulanten Hospizdiensten und ehrenamtlich Tätigen nicht erwarten.

Unterdessen hat der Bundesrat rechtliche Bedenken gegen den Koalitionsentwurf. In der Stellungnahme der Länderkammer (14/7154) heißt es, man habe Bedenken gegen eine Regelung, wonach alle Beihilfe zahlenden Dienstherrn erstmals gesetzlich verpflichtet werden sollen, die Aufwendungen für beratende Pflegesätze im Falle einer Beihilfeberechtigung anteilig zu erstatten. In ihrer Gegenäußerung teilt die Bundesregierung die Bedenken der Länderkammer nicht. Nach Ansicht der Exekutive müssen auch für die Regelung dieser "Materie" die allgemeinen Maßstäbe für die konkurrierende Gesetzgebung gelten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110041a
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