PDS-GESETZENTWÜRFE ABGELEHNT
Doppelte Haushaltsführung bleibt nur zwei Jahre lang abzugsfähig
(fi) Keine Mehrheit haben am 8. November im Bundestag zwei Gesetzentwürfe der PDS-Fraktion zur Änderung des Einkommensteuergesetzes gefunden. Zum einen lehnte das Parlament einen Entwurf (14/4437) ab, durch den die auf zwei Jahre begrenzte Anerkennung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung bei einem vom Wohnort entfernten Arbeitsort als Werbungskosten aufgehoben werden sollte. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/5211).
Die Fraktion hatte darauf verwiesen, dass es Arbeitnehmern oft nicht möglich sei, innerhalb von zwei Jahren an ihren Arbeitsort umzuziehen. Daher sei eine Gleichbehandlung mit den Berufspendlern, die eine höhere Entfernungspauschale erhielten, erforderlich. Dagegen hielten die Koalitionsfraktionen die Begrenzung auf zwei Jahre für ausreichend.
Zum anderen sprach sich der Bundestag gegen einen weiteren Gesetzentwurf (14/4438) aus, durch den die Freibeträge für Arbeitnehmer-Abfindungen sowie Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen auf 48.000 DM (ab vollendetem 50. Lebensjahr auf 60.000 DM) angehoben werden sollten. Auch hier schloss er sich einer Empfehlung der Finanzpolitiker an (14/5215).
Die PDS wollte die 1999 gesenkten Freibeträge erhöhen, um die "Ungleichbehandlung" von Löhnen und Gehältern einerseits, Vermögens- und Unternehmenseinkünften andererseits zu verringern. Im Ausschuss hatten die Koalitionsfraktionen eine Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmer-Abfindungen befürwortet, jedoch noch weiteren Klärungsbedarf gesehen.