Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2002 >
03/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

FOLGEN DER BUNDESWEHRREFORM

Regierung: Die Länder müssen den Strukturwandel bewältigen

(wi) Den durch die Bundeswehrreform ausgelösten Strukturwandel zu bewältigen, ist in erster Linie Sache der Länder. Darauf verweist das Bundeswirtschaftsministerium in einem Bericht über die Umsetzung des Ressortkonzepts "Stationierung" des Bundesverteidigungsministeriums, über die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) sowie über die Zusammenfassung der Konversionsmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. Der Wirtschaftsausschuss hat den Bericht am 20. März zur Kenntnis genommen.

Nach Darstellung des Ministeriums besteht ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen. Die Bundeswehr habe früh im Internet über die Freigabe der Liegenschaften in den Jahren 2001 bis 2006 informiert, damit die Kommunen rechtzeitig die Anschlussnutzung planen können. Darüber hinaus seien die Wehrkreisverwaltungen, die Bundesvermögensverwaltung und die GEBB angewiesen, die Kommunen sowie Interessenten bei der Konversion (Umwandlung von militärischer in zivile Nutzung) zu unterstützen.

Die Bundesvermögensverwaltung habe bis Ende 2001 von 200 Liegenschaften 45 mit einem Gesamtverkehrswert von rund 28 Millionen € verkauft, so das Ministerium. Der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bundeswehrreform sei rückwirkend zum 1. Juni 2000 in Kraft getreten. Er enthält dem Bericht zufolge sowohl Instrumente, die dem sozialverträglichen Personalabbau dienen, als auch Modalitäten für die Mitarbeiter, deren Aufgaben in einen Geschäftsbereich außerhalb des Verteidigungsministeriums verlagert werden.

Ein wesentliches Element sei, so das Ministerium, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen im Zuge der Bundeswehrreform ausgeschlossen sind. Der Tarifvertrag laufe bis Ende 2010. Abweichend davon sei eine Härtefallregelung zunächst bis Ende 2006 befristet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203065a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion