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05/2002
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BERICHT ÜBER ARBEITSGRUPPE DER LÄNDER

Fraktionen gegen ein psychologisches Gutachten beim neuen Waffenrecht

(in) Als nicht zielführend im Sinne größerer Sicherheit haben Vertreter aller Fraktionen am 15. Mai im Innenausschuss die Einführung eines psychologischen Gutachtens zum Erwerb oder Führen einer Waffe im Rahmen der Waffenrechtsnovellierung (14/7758) bezeichnet.

Ausgang der Diskussion war ein Bericht der Regierung, wonach Bundestag und Bundesrat sich mit einer Arbeitsgruppe im Rahmen des Vermittlungsausschusses noch vor der Bundesratssitzung am 31. Mai mit Änderungen beim Waffenrecht befassen sollen, um eine Verabschiedung frühestmöglich zu erreichen.

Die Regierung informierte kommentarlos über Punkte, die laut Staatssekretärsrunde der Länder noch einmal diskutiert werden sollten. Genannt wurden das psychologische Gutachten, die mögliche Erhöhung der Altersgrenze, die getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen, der Waffenbesitz für Jäger ab 18 Jahren (Jugendwaffenschein), die Altersgrenze von zehn oder zwölf Jahren bei Schützenvereinen, die Stärkung der Aufsichtspflicht durch Vereine, ein Fachbeirat zur Schiesssportverordnung, die Prüfung der so genannten Kontingent- oder Tauschregelung zur Zahl des Waffenbesitzes, die Meldepflicht bei Waffenverkäufen und das Verbot der so genannten Pumpgun.

Einigkeit gab es im Ausschuss darüber, dass es trotz des schrecklichen Geschehens in Erfurt keinen Anlass gebe, gesetzgebend in hektischen Aktionismus oder Populismus zu verfallen. Die mit großer Mehrheit verabschiedete Waffenrechtsnovellierung sei das Ergebnis sorgfältiger Arbeit und Prüfung. Dennoch werde man Ergänzungsvorschläge sachlich und angemessen prüfen. SPD und Bündnisgrüne betonten, kein Waffenrecht versetze den Staat in die Lage, solche Vorfälle völlig auszuschließen. Die CDU/CSU unterstützte diese Einschätzung und wies auf mögliche Versäumnisse bei Vollzug und Kontrollen des Waffenrechts und der Vorschriften hin. Anzuregen sei auch ein Verbot halbautomatischer Langwaffen, die gefärlicher seien als Pumpguns. Die Bündnisgrünen mahnten, zur Verhinderung solcher Taten den Faktor Erziehung, Schule und Gesellschaft künftig stärker einzubeziehen, und regten erneut an, den kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen einzuführen. Angesichts der Wirkung und des hohen Missbrauchanteils könne nicht damit argumentiert werden, dass dies zuviel Aufwand erfordere.

Die FDP signalisierte keinen Widerstand gegen den kleinen Waffenschein. Ihre Ablehnung bei der Verabschiedung der Waffenrechtsnovellierung habe andere Gründe gehabt. Verschärfungen seien eher abzulehnen. So sei es in England nach einer Amoktat zur Vernichtung von 400.000 Langwaffen und schlimmen Auswirkungen für die Schützenvereine gekommen, während es eine Zunahme illegaler Waffen um 40 Prozent gegeben habe.

Auch die PDS votierte für den kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen und forderte, die Ursachen für Gewalttaten und die in der Gesellschaft vorhandene Gewaltbereitschaft gründlich zu untersuchen. Zentrum der Diskussion in Erfurt sei vor allem eine andere Schulordnung gewesen. Aber auch beim Waffenrecht gehe es nicht an, durch höhere Altersgrenzen, physiologische Gutachten oder andere Eingrenzungen eine ganze Generation zu entmündigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205036a
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