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07/2002
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Kernkraft

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Kernkraft

Ob Konsens wirklich Nonsens ist, wie Kritiker meinen, oder ob nicht vielmehr der Kompromiss zum Garanten nachhaltig wirkender Verständigung wird, mag sich später erweisen. Jedenfalls war der 14. Bundestag derjenige, der den Ausstieg aus der Kernkraft in Gesetzesform goss. Formal ging es nach intensiven Verhandlungen der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen darum, aus unbefristet erteilten Nutzungsgenehmigungen für die Atomkraftwerke befristete zu machen. Dabei wurde eine Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren festgelegt und eine bestimmte Strommenge definiert, die jede Anlage produzieren darf, bis sie endgültig stillgelegt werden muss. Tauschmöglichkeiten stellen dabei eine flexible Restlaufzeit sicher. Auch nach dieser Entscheidung gingen die Blockadeaktionen gegen die "Castor"-Transporte mit zunächst gewaltigen Sicherungsaufgaben für die Polizei weiter. Aber auch dafür bereitete der Bundestag mehrheitlich ein Ende vor, indem er die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstäben auslaufen lässt und vorgab, dass radioaktive Abfälle ab Mitte 2005 nur noch standortnah zwischen- und endgelagert werden. Der Atomausstieg wurde begleitet durch eine Reihe anderer Energiewendeentscheidungen, die unter anderem die Windkraft und die Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland vor allem wirtschaftlich interessanter machen sollen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207026a
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