Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(2) Plenum

Das Plenum ist der zentrale Ort des Bundestages. Hier wird Parlamentsarbeit sichtbar, entstehen die Gesetze, stellt die Regierung ihre Vorhaben vor, entwickelt die Opposition ihre Gegenentwürfe, werden die das Volk bewegenden Fragen debattiert und zu Lösungsansätzen gebracht. Und hier wird aus dem Wählerwillen Regierungsverantwortung: Denn die Vollversammlung („Plenum“) aller Abgeordneten wählt den Bundeskanzler. Dreimal wird ein Entwurf im Plenum aufgerufen, bevor er vom Bundestag als Gesetz beschlossen wird. Anlässe für Debatten sind auch Berichte der Regierung oder der parlamentseigenen Beauftragten. Herausragende Anlässe bilden Regierungserklärungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306024/0306024_2
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