Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(4) Arbeitsordnung

In der Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit legen beispielsweise die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion fest: „Die Fraktionsversammlung beschließt über die Politik der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages. Sie berät die Tagesordnungspunkte der Bundestagssitzungen und legt dazu die Stellungnahmen der Fraktion fest ...“

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306024/0306024_4
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