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Windkraftanlagen nicht an jedem Standort
Vermittlungsergebnis
Umwelt. Der Bundestag hat am 18. Juni einen Eini-gungsvorschlag
des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (15/3385)
zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im
Strombereich (15/2327, 15/2539, 15/2593, 15/2845) angenommen. Der
Bundestag hatte das Gesetz am 2. April verabschiedet, der Bundesrat
daraufhin am 14. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen (15/3162).
Die Einigung, die nun am 17. Juni erzielt wurde, sieht vor, dass
die Betreiber von Stromnetzen künftig nicht verpflichtet sind,
Strom aus solchen Anlagen zu vergüten, für die vor der
Inbetriebnahme nicht nachgewiesen wurde, dass sie an dem geplanten
Standort mindestens 60 Prozent des Referenzertrages erzielen
können. Ziel dieser Regelung, die auf eine Forderung des
Bundesrates zurückgeht, ist es, die Errichtung von
Windenergieanlagen an schlechten Standorten nicht durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz zu unterstützen.
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