uwe
Kanzlermehrheit war gesichert
Bundestag weist Einsprüche
zurück
Die letzten Parlamentssitzungen vor der Sommerpause waren am 9.
Juli in Berlin noch einmal von etlichen Abstimmungen zu wichtigen
Gesetzesvorhaben geprägt. So hatte am Vormittag der Bundesrat
zu zwei vom Bundestag beschlossenen Gesetzen Einspruch eingelegt.
Es handelte sich einmal um die höhere Besteuerung der bei
Jugendlichen so beliebten Getränken wie den Alkopops. Diese
Sondersteuer auf alkoholische Mixgetränke lehnte die
Länderkammer bereits zum zweiten Male ab. Im
Vermittlungsausschuss hatte es in drei Sitzungen keine
Annäherung zwischen Rot-Grün und der Unionsmehrheit im
Bundesrat gegeben. Vorgesehen war eine Steuer zwischen 80 bis 90
Cent je nach Flaschengröße und Inhalt. Damit sollten
Jugendliche vom Kauf derartiger Getränke abgehalten werden,
zumal sich in letzter Zeit der Absatz erheblich erhöht hatte.
Die Bundesregierung hatte argumentiert, Alkopops verführten
die Jugendlichen zum frühzeitigen und regelmäßigen
Konsum von Alkohol.
In einer Sondersitzung des Bundestages am Nachmittag des 9. Juli
wies der Bundestag den Einspruch des Bundesrates umgehend
zurück. Bei dieser Zurückweisung musste die so genannte
Kanzlermehrheit - also die Hälfte der Gesamtzahl der
Abgeordneten - mit Ja stimmen. Bei 555 abgegebenen Stimmen gab es
305 Ja- und 25o Nein-Stimmen. Damit war der Einspruch, gegen den
mindestens 301 Abgeordnete stimmen mussten, abgewiesen.
Ebenso verfuhr der Bundestag mit dem Einspruch des Bundesrates
gegen das Klimaschutzgesetz. Bund und Länder hatten sich
ebenfalls nicht über den so genannten Handel mit Emissionen
verständigen können, der ab dem Jahr 2005 beginnen soll.
Der Einspruch wurde mit 303 zu 251 Stimmen bei zwei Enthaltungen
zurückgewiesen.
uwe
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