Ludwig Stiegler
Rechtsanwalt
Geboren am 9. April 1944 in Parsberg/Oberpfalz, verheiratet,
drei Kinder.
Volksschule Vilshofen/Oberpfalz, Progymnasium der Clarentiner in
Weißenhorn bei Neu-Ulm von 1956 bis 1960; 1960 bis 1964
Humanistisches Gymnasium Amberg; 1964 Abitur in Amberg.
Stipendiat der Stiftung Mitbestimmung des Deutschen
Gewerkschaftsbundes; Studium der Rechtswissenschaften und der
Politischen Wissenschaft in München und Bonn; beide
juristischen Staatsexamina; Rechtsanwalt.
Mitglied der IG Bergbau und Energie 1963 bis 1972; Mitglied der SPD
seit 1964; der ÖTV seit 1972.
Bezirksschatzmeister des SPD-Bezirks Niederbayern-Oberpfalz von
1977 bis 1991; stellvertretender Landesvorsitzender der BayernSPD
von 1985 bis 1993 und wieder seit 1997; Bezirksvorsitzender der
Oberpfalz SPD von 1982 bis 1997; Mitglied der Kontrollkommission
beim SPD-Parteivorstand bis 1999; Mitglied des SPD-Parteivorstandes
seit Dezember 1999.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 1980; Vorsitzender der
Bayerischen SPD-Landesgruppe von 1987 bis 1992 und seit 1994;
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion,
zuständig für die Bereiche Innen, Recht, Sport, Medien
und Kultur von 1998 bis Juli 2002. In dieser Zeit Mitglied des
Vermittlungsausschusses; Mitglied des Parlamentarischen
Kontrollgremiums; Mitglied des Richterwahlausschusses; Mitglied im
Rundfunkrat der Deutschen Welle. Stellvertretendes Mitglied im
Rechtsausschuss; GO-Ausschuss, Innenausschuss, Sportausschuss,
Kultur- und Medienausschuss.
Von Juli 2002 bis September 2002 Vorsitzender der
SPD-Bundestagsfraktion.
Ab 29. Oktober 2002 Stellvertretender Vorsitzender der
SPD-Bundestagsfraktion, zuständig für die Bereiche
Wirtschaft und Arbeit, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Aufbau Ost
und Tourismus.
Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, im Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen und im Ausschuss für Tourismus. Außerdem
ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuss und im
Richterwahlausschuss.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.