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Hartmut Büttner
Mitglied des Deutschen Bundestages
Bundestagsadler
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Inhalt

* THW muss in Zuständigkeit des Bundes bleiben

* Zukunftskonzepte für Bahnhöfe umsetzen

* Folgerungen aus der Fachtagung „Hochwasserkatastrophe an der Mittelelbe“

* Es reicht mit den Windtürmen in der Börde

* Beim Saalebau muss örtlichen Bedenken Rechnung getragen werden

* Aussiedler müssen deutsch sprechen können

Büttner: THW muss in Zuständigkeit des Bundes bleiben

Anlässlich der erneuten Diskussion über die Zukunft des Technischen Hilfswerks hat sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Hartmut Büttner klar dafür ausgesprochen, das THW in der Zuständigkeit des Bundes zu belassen. „Das Technische Hilfswerk hat sich als Katastrophenschutzorganisation in Form einer Bundesanstalt hervorragend bewährt. Sein effektiver und erfolgreicher Einsatz mit 99 Prozent ehrenamtlichen Helfern ist weltweit einmalig“, betonte Hartmut Büttner. In seiner Funktion als Stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses ist Büttner auch für die Belange des THW zuständig. Erst vor einigen Tagen konnte er sich von der hohen Einsatzbereitschaft des THW in Sachsen-Anhalt praktisch überzeugen. Die erneut aufgeflammte Diskussion um eine Aufspaltung des THW in 16 Landesanstalten entbehre im Übrigen jeder sachlichen Grundlage. Gerade in Zeiten anhaltender Bedrohung des internationalen Terrorismus müssten bewährte Strukturen des Bevölkerungsschutzes erhalten bleiben. Eine Föderalisierung würde bei der Finanzschwäche der Länder zu einem Tod auf Raten führen. Büttner will sich auch in seiner Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass das Technische Hilfswerk in seiner jetzigen Form erhalten bleibt. Gerade die hervorragende Rolle bei der Bewältigung der Tsunami-Katastrophe mache aus dem THW einen internationalen Exportschlager

Landrätin und Bundestagsabgeordneter gemeinsam initiativ: Zukunftskonzepte für Bahnhöfe umsetzen

Landrätin Heike Brehmer (CDU) und der CDU-Bundestagsabge-ordnete Hartmut Büttner haben in einem Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bahn AG sich für eine Zukunftsnutzung der ca. 13 Bahngebäude im Landkreis Aschersleben-Staßfurt eingesetzt. Grundlage der Diskussion mit Jobst Paul, dem Konzernbevollmächtigten der Bahn-AG für Sachsen-Anhalt und René Pfort, von der Bahnimmobiliengesellschaft war eine Bestandsaufnahme des Zustandes aller Bahnhöfe und ehemaligen Bahnhöfe im Landkreis. Die Landkreisverwaltung hatte die Zusammenstellung im Auftrag von Heike Brehmer angefertigt. Das Ergebnis war teilweise erschütternd. Bis auf die positive Sanierung des Ascherslebener Bahnhofes weisen fast alle anderen Bahnhofsgebäude erhebliche Mängel und Schäden auf. Vor allem aufgegebene Bahngebäude sind teilweise in einem jämmerlichen bis total baufälligen Zustand. Jobst Paul differenzierte zwischen aufgegebenen Gebäuden ohne Funktionen für die Bahn und genutzten Bahnstrecken. Ziel der gemeinsamen Initiative von Heike Brehmer und Hartmut Büttner sind Zukunftskonzepte für alle Bahngebäude im Landkreis. Diese Konzepte sind allerdings nur gemeinsam mit den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zu erreichen. Der Bahn-Konzernbevollmächtigte konnte der Landrätin und dem Bundestagsabgeordneten eine ganze Reihe von geglückten Umwandlungen ehemaliger Bahngebäude in vielen Teilen Sachsen-Anhalts vorstellen. Ein weiteres Informationsgespräch mit den Bürgermeistern und Leitern der Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis soll folgen. Heike Brehmer und Hartmut Büttner wollen die kommunalen Verantwortlichen im Februar zu einem Direktkontakt mit den Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG zusammenbringen. Ziel des erneuten Gesprächs sind Lösungen für möglichst alle Bahnstationen und stillgelegten Bahnhöfe.

Folgerungen aus der Fachtagung „Hochwasserkatastrophe an der Mittelelbe“

  1. Vorsorgender Hochwasserschutz im Binnenland muss ein Auftrag aus der Hochwasserkastrophe des Jahres 2002 an der Elbe sein. Eine Lehre ist, dass Überflutungsgebiete nicht bebaut werden. Den Flüssen muss durch zusätzliche Ausweisung von Überflutungsflächen und Poldergebieten im Bedarfsfall mehr Raum gegeben werden.
  2. Normgerechte Deiche, eine ausreichende Deichpflege und die Funktionsfähigkeit des Graben- und Deichsystems, sind neben weiteren Rückhalteflächen notwendig, um Hochwasserlagen besser bewältigen zu können. Da eine Rückumwandlung von Ackerland in Grünland an enge finanzielle Grenzen stößt, ist ein erster konkreter Schritt in

    Überflutungsgebieten keine weitere Umwandlung von Grünland in Ackerland zuzulassen.

  3. Eine obligatorische Pflichtversicherung der Bürger gegen den Elementarschaden Hochwasser, sollte in allen hochwassergefährdeten Gebieten durchgesetzt werden.
  4. Das derzeitige Katastrophenwarnsystem weist in Deutschland Lücken auf. Ein flächendeckendes bundeseinheitliches und den Einzelnen erreichendes Warnsystem muss unverzüglich aufgebaut werden. Dafür sind besonders die Medien Hörfunk und Fernsehen, die SMS-Fähigkeit der Handys und auch ein wieder funktionsfähiges Sirenenwarnsystem zu nutzen. Eine gute Grundlage für die Vorwarnungen ist das mittlerweile eingerichtete Sattelitenwarnsystem. Eine ständige Kommunikation zwischen Wetterwarnungen und den Medien ist unabdingbar.
  5. Das derzeitige analoge Funksystem ist völlig veraltet und kaum noch praxistauglich. Zur Bewältigung von Großschadenslagen, wie beim Elbehochwasser, ist eine Schließung der kommunikativen Sicherheitslücke für Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz nötig. Hierzu muss ein leistungsfähiges bundeseinheitliches digitales Kommunikationssystem, welches mit den Systemen unserer europäischen Nachbarn kompatibel ist, aufgebaut werden.
  6. Bund und Länder haben sich auf eine neue Rahmenkonzeption für den Zivil- und Katastrophenschutz verständigt. Für den Hochwasserschutz ist besonders das partnerschaftliche Zusammenwirken der Organisationen und Regionen (über Länder und Staatsgrenzen hinaus) von entscheidender Bedeutung. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes- und der Länder (GMLZ) muss ein ständig erreichbarer Meldekopf sein. Nur so kann das GMLZ zu einem echten Dispositionszentrum für materielle Hilfsmittel und technische Gerätschaften werden.
  7. Klar abgegrenzte Verantwortlichkeiten und eine eindeutige Befehlshierarchie, sind eine weitere Lehre aus der Katastrophe des Jahres 2002. Die mittlerweile geschaffenen Rechtsgrundlagen des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes sind hierzu ausreichend. Ebenso die daraus resultierenden Dienstanweisungen des Landkreises Schönebeck. Das Ausrufen der verschiedenen Alarmstufen und die dadurch auszulösenden einzelnen Maßnahmen, sind im Katastrophenschutzplan geregelt. Umso wichtiger ist die Kommunikation zwischen allen an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen (insbesondere den Katastrophenschutzbehörden in Bund/Land/Kommunen dem THW, der Feuerwehr, der Wasserwacht, der Polizei, den Rettungsdiensten und der Bundeswehr). Zur Funktionsfähigkeit der Konzeption im Ernstfall gehören auch integrierte Übungen der verschiedenen Einrichtungen.
  8. Der Zugang zu den Deichen und Deichverteidigungswegen im Biosphärenreservat muss dauerhaft gewährleistet sein und auch freigehalten werden. Im Konfliktfall steht immer der Schutz des Menschen vor dem Schutz der Natur.
  9. Nach anfänglichen Schwierigkeiten scheint das neue Instrument der Wasserwehr zu greifen. Notwendig ist aber die Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage. Der § 175 des Wassergesetzes allein ist hierfür nicht ausreichend. Insbesondere die Vereinheitlichung von Ausbildungsgängen und Satzungen ist Vorraussetzung für die Arbeit der Wasserwehren. Nach jetziger Gesetzeslage bleibt der Kommune überlassen, festzulegen, welche Stärke die Wasserwehr haben soll, wie sie auszustatten ist und wie das Personal auszubilden sei. Auch das Kostenproblem hat die Kommune zu bewältigen. Für die Wasserwehr und die weiteren regionalen Hilfsorganisationen ist weiterhin die Lagerung von Hochwasserschutztechnik an jeweils einem links- und rechts-elbischen Standort zur schnellen Hochwasserbekämpfung ein unterstützenswerter Vorteil und ein Beitrag zur vollen Wirksamkeit des GMLZ.
  10. Die Zuständigkeit des Landes für den Hochwasserschutz darf nicht dort enden, wo auch die Deiche gegebenenfalls enden, also an Bebauungsgrenzen von Kommunen. In diesem Sinne muss die Übernahme der Verantwortlichkeit und daraus folgend auch die Bereitstellung von Fördermitteln für investive Maßnahmen zum Hochwasserschutz durch das Land geprüft werden.
  11. Den Kommunen in unserer Region muss seitens des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft die neue HW-100-Linie vorgegeben werden, denn offiziell wird bereits über die Schaffung von zusätzlichen Rückhalteflächen durch Rückverlegung von Deichen diskutiert.
  12. Die Landkreise und die Städte an der Mittelelbe werden aufgefordert, sich zu einer Hochwasserschutzgemeinschaft „Mittlere Elbe“ zusammenzufinden. Die Erfahrungen der Stadt Köln sind bei der Verwirklichung der Schutzgemeinschaft hinzuzuziehen.

Büttner legt Reformpapier vor, es reicht mit den Windtürmen in der Börde

„Der Sättigungsgrad für Windkraftanlagen ist bei uns erreicht und teilweise schon überschritten. Jetzt müssen wirksame Maßnahmen eingeleitet werden, um das weitere Aufstellen von Windtürmen in der Börde zu stoppen,“ sind die Kernaussagen des CDU-Bundestags-abgeordneten Hartmut Büttner in einem von ihm vorgelegten Reformpapier. Der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Bundestag sieht als Ergebnis zahlreicher Experten-gespräche und einer gut besuchten Fachtagung, die einseitige Förderung der Windenergie als nicht mehr zu rechtfertigen an. Die Markteinführungsphase für Windkraftanlagen sei bei einem Bestand von 13.759 Windrädern mit 12.001 Megawatt in Deutschland sichtbar abgeschlossen. Nach Büttners Untersuchungen gibt es auf der ganzen Welt insgesamt Windkraftwerke mit nur 32.000 Megawatt. Im Jahr 2002 sei sogar jedes 2. in der Welt aufgestellte Windrad in Deutschland ans Netz gegangen. Hartmut Büttner, der auch stellvertretender Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses ist, fordert deshalb eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Novellierung sollte eine weitere Preissubventionierung von Strom aus Windkraftanlagen nicht mehr umfassen. Allerdings sollte nach Büttners Meinung die Erforschung, Entwicklung und Nutzung anderer Formen Erneuerbarer Energien, wie Solarenergie, Biomasse, Wasserstoff-Technologie, Brennstoffzelle oder Wasserkraft auch weiterhin gefördert werden. In Deutschland sei die Aufstellung von Windanlagen regional zudem sehr unterschiedlich vorgenommen worden. Für den CDU-Bundestagsabgeorneten ist es vertretbar, daß die Küstenländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit vielen windreichen Standorten an der Spitze der Windenergieerzeugung in Deutschland stünden. Die Massierung von Windkraftwerken auch an windarmen Standorten wie in der Börde, sei dagegen nur durch die sehr einseitige finanzielle Förderung der Windenergie begründet. Nur wegen der Suventionierung durch den Stromkunden, würden nach Hartmut Büttners Ansicht, auch neue Anlagen in windarmen Regionen gebaut werden. Bei Windflaute könne keine einzige Kilowattstunde erzeugt werden. Von 8760 Jahresstunden bringe eine Windkraftanlage im Binnenland weniger als 2000 Stunden jährlich ihre volle Leistung. Durch die Massierung von Windkraftwerken auch an windarmen Standorten würden nicht weniger, sondern sogar mehr Stromüberlandleitungen entstehen. Besonders bedrohlich für Hartmut Büttner: Allein in den vier Bördelandkreisen Aschersleben-Staßfurt, Bördekreis, Schönebeck und Ohrekreis sind noch weitere 639 Windtürme beantragt. Schon jetzt gebe es süd-westlich von Magdeburg bis zum Harzrand kaum einen Fleck, von wo man nicht wenigstens 10 Windkraftanlagen sehe. Die Bürgerproteste würden deshalb immer massiver werden: Nach Hartmut Büttners Beobachtung, sinke die Akzeptanz der Bevölkerung für diesen Eingriff in die Kulturlandschaft immer mehr. Dabei beobachtet der Abgeordnete, daß sich die emotionalen Fronten in Sachsen-Anhalt immer mehr verhärten würden: Befürworter seien vor allem Grundstückseigentümer und Gemeinden, welche bereit sind Windtürme aufzustellen. Sie werden mit hohen jährlichen Zahlungen von den Windanlagenbetreibern gelockt. Auch Betriebe in Staßfurt und Magdeburg welche Windkraftanlagen bauten und ihre Beschäftigten gehören zu den Befürwortern, denn sie hofften auf weitere Aufträge. Auch bei dieser, für die Wirtschaftsentwicklung wichtige Frage, drückt sich der Abgeordnete nicht. Nachdem der Sättigungsgrad für Windkraftanlagen in der Börde erreicht worden sei, müßten Exportmöglichkeiten verstärkt genutzt werden. In der Magdeburger Börde sei grundsätzlich ein Bau- und Planungsstopp durchzusetzen. Mindestens die beantragten, aber noch nicht genehmigten Anlagen, sollten nicht mehr aufgestellt werden können. Hartmut Büttner interessiert die Meinung möglichst vieler Bürger. Deshalb bittet er Sie, Ihre Vorstellungen ihm zuzuleiten. Das vollständige Diskussionspapier ist über die Hompage Hartmut Büttners zu bekommen: www.bundestag.de/mdbhome/BuettHa0/

Büttner lud zur Gesprächsrunde ein: Beim Saaleausbau muss örtlichen Bedenken Rechnung getragen werden

Zu einer hochkarätigen, vertraulich-informativen Gesprächsrunde über den geplanten Saaleausbau, hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Hartmut Büttner nach Tornitz an die Saale eingeladen. Verantwortliche CDU- und FDP-Politiker aus Bund und Land trafen sich mit Vertretern der Kommunalpolitik aus dem Elbe-Saale Winkel und örtlichen Repräsentanten von Wirtschaft und Landwirtschaft. Hartmut Büttner war das Kunststück gelungen, sowohl den verkehrspolitischen Sprecher Dirk Fischer (Hamburg), als auch den umweltpolitischen Sprecher Dr. Peter Paziorek (Nordrhein-Westfalen) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in das kleine Saaledorf zu holen. Außerdem war mit Ulrich Petzold auch der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages dabei. Die Landtagsfraktionen waren mit ihren verkehrspolitischen Sprechern Helmut Qual (FDP) und André Schröder (CDU) und dem örtlichen Abgeordneten Gunnar Schellenberger (CDU) vertreten. Die Tornitzer Bürgermeisterin Regina Grube und Verwaltungsleiterin Ines Schlegelmilch stellten zunächst zahlreiche Befürchtungen dar, die sich aus Sicht der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Saale-Winkel bei einer Kanallösung ergeben würden. Die Hauptsorge betrifft die ungünstigen Dränge- und Grundwasserverhältnisse an der Saale, die durch die enge Wechselwirkung zwischen Saale- und Elbe-Hochwasser entstehen. Weder die Hochwasserschutzkonzeption des Bundes noch des Landes weisen auf die Besonderheit im Mündungsbereich hin. Beispielhaft wurden Über-flutungen durch das Winterhochwasser genannt. Hunderttausende von Kubikmetern Wasser mussten für viel Geld abgepumpt werden. Auf große Bedenken stieß auch die künftige faktische „Insellage“ von Tornitz-Werkleitz. Beklagt wurde weiterhin die unzureichende Information der örtlichen Kommunalpolitiker durch Bund und Land.

Manfred Sprintzek, Präsident des Vereins zur Hebung der Saaleschifffahrt (VHdS) stellte gegenüber den Gesprächsteilnehmern besonders die Notwendigkeit der Ausbaumaßnahme für zahlreiche Betriebe an der Saale heraus. Die Wirtschaftlichkeit des Saaleausbaus sei mit einem Faktor von 2,34 eindeutig gegeben. Eine aktualisierte Befragung von Wirtschaftsbetrieben ergibt eine sofortige Verlagerung von 2,5 Millionen Tonnen Waren und Gütern pro Jahr auf den Wasserweg Saale, wenn die Bedingungen einer ganzjährig wirtschaftlichen Nutzung der Saale möglich seien. Laut Manfred Sprinzek werden für das Jahr 2010 sogar 4 Millionen Tonnen prognostiziert.

Die anwesenden CDU- und FDP-Politiker versprachen die örtlichen Bedenken aufzunehmen. Sofort soll die Informationspolitik gegenüber den örtlichen Gemeinden verbessert werden. In das Zentrum der jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren soll die Drängwasserproblematik gerückt werden. Gemeinsam wollen alle Teilnehmer dafür arbeiten, dass künftig eine weitere Brücke über die Saale gebaut werden kann. Dies nahmen vor allem Rosenburgs Bürgermeister Hagen Meiling und EL-SA-TAL Verwaltungschef Dietrich Heyer mit besonderer Zustimmung zur Kenntnis. Fazit von Hartmut Büttner: „Es ist gut, dass wir einmal mit hochkarätigen Umwelt- und Verkehrspolitikern die örtlichen Sorgen beraten und in die Genehmigungsverfahren einbringen können.“

Büttner: Aussiedler müssen deutsch sprechen können

Auch deutschstämmige Aussiedler aus Osteuropa, vor allem aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, sollten nach Auffassung des CDU-Bundestagsabgeordneten Hartmut Büttner bereits in ihren Herkunftsländern ausreichend deutsch lernen. Nach verschiedenen Begegnungen und Veranstaltungen mit rußlanddeutschen Aussiedlern in seinem Wahlkreis hat der stellvertretende Vorsitzende des für diese Fragen zuständigen Bundestagsinnenausschusses ein Reformpapier für die Aussiedlerzuwanderung erarbeitet. Ausschlaggebendes Erlebnis für Büttners Reformüberlegungen war eine Veranstaltung mit der Staßfurter Urania. Ein Gespräch mit den Aussiedlern konnte nur mit Hilfe einer Dolmetscherin geführt werden. Viele praktische Probleme der Aussiedler mit Vermietern oder Behörden führt Hartmut Büttner vor allem auf mangelhafte Sprachkenntnisse zurück. Bereits seit fünf Jahren ist nach Hartmut Büttners Auskunft ein obligatorischer Sprachtest im Heimatland für die Aussiedler Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland. Bei einer Überprüfung der Sprachbeherrschung stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete überrascht fest, daß einreisende nicht deutsche Familienangehörige der Aussiedler überhaupt keinen Sprachtest absolvieren müssen. Deshalb steht an erster Stelle seiner Reformvorstellungen, daß künftig auch die mit einreisenden nicht deutschen Familienangehörigen der Aussiedler einen Sprachtest im Herkunftsland bestanden haben müssen. In Gesprächen mit den Aussiedlern gab es auch erhebliche Kritik an der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Testorte. Hartmut Büttner gibt zu bedenken, daß die deutschstämmige Minderheit in der früheren Sowjetunion über Jahrzehnte Pressionen und Verfolgungen ausgesetzt war, wenn sie versucht hatte die deutsche Sprache zu sprechen. So war es erklärlich, daß die Beherrschung der deutschen Sprache häufig nur unvollkommen vorhanden war. Seit dem Ende der kommunistischen Diktatur ist es aber in fast allen Nachfolgestaaten der Sowjetunion möglich, ohne Pressionen deutsch zu erlernen. Neben der Initiative für rechtliche Veränderungen in den Gremien des Bundestages, hat sich Hartmut Büttner auch einigen Einzelproblemen der in seinem Wahlkreis wohnenden Aussiedler angenommen. So gelang es bei einem konkreten Problem mit einer umstrittenen Telefonrechnung zu einem vernünftigen Ausgleich mit der Telefongesellschaft zu kommen.