Streifzug durch die
Geschichte
Alleinvertretungsanspruch: die Hallstein-Doktrin
Das Ziel einer gesamtdeutschen
Wiedervereinigung rückt in den 50er Jahren in immer weitere
Ferne. Am 25. März 1954 überträgt die Sowjetunion
der DDR weitere Souveränitätsrechte. Daraufhin formuliert
der Bundestag am 7. April 1954 den sogenannten
Alleinvertretungsanspruch. Demzufolge hat nur die Bundesrepublik
einen demokratisch legitimierten Anspruch, das deutsche Volk zu
vertreten.
Von dieser Entschließung geht auch die Hallstein-Doktrin aus, die nach Walter Hallstein, einem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, genannt wird. Der Hallstein-Doktrin zufolge soll die Bundesrepublik mit keinem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhalten, der seinerseits zur DDR diplomatische Beziehungen eingeht. Eine Ausnahme bildet die zu den Siegermächten gehörende Sowjetunion.
Dokument: Hallstein-Doktrin
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 2. Wahlperiode (1953-1957)
Von dieser Entschließung geht auch die Hallstein-Doktrin aus, die nach Walter Hallstein, einem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, genannt wird. Der Hallstein-Doktrin zufolge soll die Bundesrepublik mit keinem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhalten, der seinerseits zur DDR diplomatische Beziehungen eingeht. Eine Ausnahme bildet die zu den Siegermächten gehörende Sowjetunion.
Dokument: Hallstein-Doktrin
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 2. Wahlperiode (1953-1957)
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1950/g1950_61