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Alleinvertretungsanspruch: die Hallstein-Doktrin

Das Ziel einer gesamtdeutschen Wiedervereinigung rückt in den 50er Jahren in immer weitere Ferne. Am 25. März 1954 überträgt die Sowjetunion der DDR weitere Souveränitätsrechte. Daraufhin formuliert der Bundestag am 7. April 1954 den sogenannten Alleinvertretungsanspruch. Demzufolge hat nur die Bundesrepublik einen demokratisch legitimierten Anspruch, das deutsche Volk zu vertreten.

Von dieser Entschließung geht auch die Hallstein-Doktrin aus, die nach Walter Hallstein, einem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, genannt wird. Der Hallstein-Doktrin zufolge soll die Bundesrepublik mit keinem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhalten, der seinerseits zur DDR diplomatische Beziehungen eingeht. Eine Ausnahme bildet die zu den Siegermächten gehörende Sowjetunion.

Dokument: Hallstein-Doktrin
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 2. Wahlperiode (1953-1957)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1950/g1950_61
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