Deutscher Bundestag
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1983ff. Schritte zur europäischen Einheit

Fotografie
Die Einheitliche Europäische Akte
© Bildarchiv der Europäischen Kommission
Montanunion, EURATOM und EWG bilden seit den 50er Jahren die Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses. Der Bundestag unterstützt alle Bundesregierungen darin, immer wieder Initiativen zur Förderung des Integrationsprozesses zu unternehmen. 1983 wird in der Feierlichen Erklärung von Stuttgart der Weg zu einer Europäischen Union näher bestimmt.

Erstes Ergebnis dieses Entwicklungsprozesses ist ein Reformpaket, auf das sich die Staats- und Regierungschefs auf dem Luxemburger Gipfel 1985 einigten. Diese Einheitliche Europäische Akte (EEA) genannten Reformen werden 1986 von den Außenministern unterzeichnet und treten nach der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente 1987 in Kraft.

Durch die EEA werden Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat erleichtert.

  • Das Europäische Parlament wird stärker an der europäischen Rechtsetzung beteiligt. Die Entscheidungskompetenz verbleibt jedoch beim Ministerrat.
  • Wichtigstes Ergebnis ist jedoch die Festlegung, dass bis Ende 1992 ein einheitlicher Binnenmarkt für die Europäische Gemeinschaft geschaffen werden soll.
Der nächste Schritt: Mit dem Maastrichter Vertrag wird schließlich die Europäische Union aus der Taufe gehoben.

InfoPunkte: Weitere Informationen zum Auftrag und zur aktuellen Arbeit des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union finden Sie in unserem Online-Angebot.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 10. Wahlperiode (1983-1987)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1980/g1980_11
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