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14. Wahlperiode
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Jahresbericht 1999 / 2

 

2. Anliegen der Bürger

2.10 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zum Geschäftsbereich des Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gingen im Berichtsjahr 250 Eingaben ein. Hiervon betrafen etwa 80 Petitionen den Zivildienst. Gegenstand weiterer Eingaben waren neben Regelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familien- und Seniorenpolitik. Auch wandten sich mehrere Bürgerinnen und Bürger gegen die beabsichtigte Schließung eines bislang vom BMFSFJ geförderten Seminarzentrums.

2.10.1 Erziehungsgeld bei Teilzeitarbeit

Im April 1999 empfahl der Ausschuss, eine Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - zur Erwägung zu überweisen, mit der eine Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes angestrebt wurde.

Die Eingabe forderte, die Regelung, derzufolge keine volle Erwerbstätigkeit im Sinne des Bundeserziehungsgeldgesetzes ausgeübt wird, "wenn die wöchentliche Arbeitszeit 19 Stunden nicht übersteigt", um den Zusatz "oder die halbe tarifliche Arbeitszeit" zu ergänzen. Da sich eine Tätigkeit von maximal 19 Stunden in der Woche nicht in allen Tarifbereichen mit einer halben Stelle verbinden lasse, solle die Hälfte der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit allgemein als Obergrenze festgelegt werden, bis zu der bei Teilzeitbeschäftigung Erziehungsgeld bezogen werden könne.

Der Ausschuss hatte zu der Eingabe bereits in der 13. Wahlperiode Stellungnahmen sowohl des Ministeriums als auch des zuständigen Fachausschusses eingeholt, ohne indes etwas im Sinne der Petition bewirken zu können. Seitens des Ministeriums war eine Gesetzesänderung abgelehnt worden, da bei einer über 19 Wochenstunden hinausgehenden Erwerbstätigkeit die vorrangige Betreuung des Kindes nicht mehr gegeben sei; auch in Beratungen über verschiedene gesetzgeberische Initiativen, die Anlass für das Stellungnahmeersuchen an den Fachausschuss waren, war dem Anliegen nicht entsprochen worden.

Nach Beginn der 14. Wahlperiode vom Ausschuss um ergänzende Stellungnahme ersucht, teilte das Ministerium mit, mit der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes befasst zu sein.

Die Petition wurde daraufhin der Bundesregierung zugeleitet mit dem Ersuchen, das Anliegen zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a02/jahresberichte/jahresbericht_1999/pet99_2j
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