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15. Wahlperiode
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Wann ist der Petitionsausschuss die richtige Adresse?

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt Petitionen, die im Bereich seiner Aufgaben die durch Artikel 70 ff. Grundgesetz festgelegte Bundesgesetzgebung betreffen. Soweit ein Handeln der Verwaltung kritisiert wird, behandelt er Petitionen, die den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, sonstiger Verfassungsorgane des Bundes, der Bundesbehörden und sonstiger Einrichtungen, die Aufgaben des Bundes wahrnehmen oder zumindest der Aufsicht des Bundes unterliegen, betreffen.
Wer sich z. B. nicht direkt an die Stellen des Bundes wenden will, kann beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Beschwerden über die Verwaltung loswerden, wenn sie den Zuständigkeitsbereich der folgenden Geschäftsbereiche der Bundesregierung betreffen:

    * Bundeskanzleramt (einschließlich Presse- und Informationsamt
       der Bundesregierung)

    * Auswärtiges Amt

    * Bundesministerium des Innern

    * Bundesministerium der Justiz

    * Bundesministerium der Finanzen

    * Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

    * Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

    * Bundesministerium der Verteidigung

    * Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    * Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

    * Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

    * Bundesministerium für Bildung und Forschung

    * Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

    * Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Beschweren können sich Petentinnen und Petenten aber auch über die Verwaltungen der Verfassungsorgane

    * Deutscher Bundestag

    * Bundesrat

    * Bundespräsident

    * Bundesverfassungsgericht, sofern sie sich nicht unmittelbar direkt an diese
       als sonstige Stelle im Sinne von Art. 17 GG wenden wollen.

Hinzu kommt eine Reihe von Ämtern und Einrichtungen, die Aufgaben des Bundes wahrnehmen. Wird in Eingaben ihr Wirkungskreis angesprochen, ist ebenfalls der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Einige wichtige Stellen sind beispielsweise:

    * Bundeswehrverwaltung (z. B. Kreiswehrersatzämter)

    * Bundesausgleichsamt

    * Zollverwaltung

    * Bundesvermögensverwaltung

    * Bundesanstalt für Arbeit und die nachgeordneten Arbeitsämter

    * Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    * Berufsgenossenschaften

    * Organe der gesetzlichen Krankenversicherung (ausgenommen
       die Allgemeinen Ortskrankenkassen)

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a02/petitionen_allgemein/richtige_adresse
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