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14. Wahlperiode
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Protokoll-Nr. 14/26



DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
14. Wahlperiode
22 38-24 50


Wortprotokoll

der

26. Sitzung


des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
(10. Ausschuss)


am Mittwoch, 27. Oktober 1999, 10.00 Uhr
(Berlin, Dorotheenstr. 93, Sitzungssaal 004)


Öffentliche Anhörung zu dem
Entwurf zur neuen
M i l c h q u o t e n r e g e l u n g


Vorsitz: Peter Harry Carstensen (Nordstrand), MdB


EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG Seite




Entwurf zur neuen

M i l c h q u o t e n r e g e l u n g

Verordnung zur Durchführung der Zusatzabgabenregelung und zur Neuordnung des Systems für die Referenzmengenübertragungen
- Zusatzabgabenverordnung - 6 - 43


Anlage 1: Sachverständigenliste 44 - 45
Anlagen 2 - 6: Eingangsstatements 46 - 58
Anlage 7: Fragenkatalog 59 - 62





ZUR TAGESORDNUNG


Der Vorsitzende begrüßt die Sachverständigen (Anlage 1) sowie die übrigen Besucher der Anhörung.
Er erinnert daran, dass der Ausschuss am 15. September beschlossen habe, zu dem Entwurf der Bundesregierung für eine künftige Milchgarantiemengenverordnung - der sog. Zusatzabgabenverordnung - eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Der Entwurf sei als Ausschuss-Drucksache 14/123 verteilt worden.
Eine formelle Beratung des Verordnungsentwurfes durch den Bundestag sei nicht vorgesehen. Da in diesem Themenkomplex jedoch sehr viel Brisanz liege, und zwar nicht erst seit den Beschlüssen zur Agenda 2000, wolle sich der Ausschuss eingehend mit diesem Entwurf befassen, da er eine entscheidende Rahmenbedingung für die anstehenden Planungen und Investitionsentscheidungen der Milcherzeuger schaffe.
Aus diesem Grunde habe man zu dieser Anhörung eingeladen und verbinde das mit der Hoffnung, wenigstens indirekt noch einen gewissen Einfluss auf den Entwurf nehmen zu können.
Die Sachverständigen seien vorab um die schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalog gebeten worden. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen würden als Ausschuss-Drucksachen 14/160 bis 14/168 vorliegen und hinter den jeweiligen Namen auf der Sachverständigenliste vermerkt sein. Die Liste liege auf den Tischen am Eingang aus.

Der Vorsitzende bittet nun die Sachverständigen um ein kurzes Eingangsstatement, um im Anschluss daran mit einer ersten Fragerunde zu beginnen.

Willi Kampmann, Deutscher Bauernverband (DBV), Referent für Milchangelegenheiten (Anlage 2)

Romuald Schaber, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM), führt dazu aus, dass der BDM grundsätzlich über die vorliegende Verordnung enttäuscht sei, da sie keine durchgreifende Änderung gegenüber der geltenden Regelung darstelle. Nach wie vor nicht gelöst seien folgende Probleme: Die Altpachtproblematik, die sich durch den Entwurf infolge der Aufhebung der Flächenbindung verschärfe. Dadurch seien die Altverpächter in der Lage, künftig ihre Milchquoten flächenlosgelöst besser zu verwerten als bisher. Auch würden zu hohe Preise auf die Milchviehhalter zukommen. Deshalb könnten diese nur unzureichend kalkulieren im Hinblick auf einen möglichen Ausstieg aus der Quotenregelung.
Darüber hinaus werde auf Grund der vorgesehenen Änderungen künftig eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrschen, da man bei einer Vielzahl von Regelungen Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte erwarte.
Im übrigen versuche der Entwurf, zu vielen Interessen gerecht zu werden, anstatt sich mehr auf die Stärkung der aktiven Milcherzeuger zu konzentrieren.
Zu den einzelnen konkreten Schwachpunkten gehöre die Übertragung von Betrieben auf einzelne Familienmitglieder. So sei eine Verpachtung an den Sohn oder die Ehefrau möglich, die den Betrieb wiederum an den Betriebsleiter weiterverpachte. Sie erhalte z. B. lediglich die neue Betriebsstelle sowie einen Obstgarten, während der Rest auf den Betriebsleiter übergehe. Dadurch könne die Börse umgangen werden.

Ein weiterer Schwachpunkt sei, dass es den Siedlungsgesellschaften weiterhin möglich sein soll, mit Quoten zu handeln. Dieser Aspekt erhalte durch den Börsenzwang eine ganz andere Dimension als bisher. Das gleiche gelte bei den sog. Härtefällen. So sei es ein Fehler, bei der 3-Jahres-Verkaufsfrist Härtefälle zu berücksichtigen, da der beabsichtige preisdämpfende Effekt dieser Maßnahme sonst verloren gehe.
Auch wäre es ein Fehler, dass öffentlich geförderte Betriebe von dem vorgesehenen Abzug von 33 % im Falle der Auflösung von Pachtverträgen freigestellt werden sollen. Dies gebe nur Anlass zu Streitereien und eröffne den Umgehungsmöglichkeiten Tür und Tor.
Gleichwohl sehe man eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten. So wäre es im Gegensatz zur Position des DBV wichtig, eingezogene Referenzmengen nicht der Börse anzudienen. Dies hätte keine preisdämpfende Wirkung, da die Nachfrager, also die Bauern, sofort eine Mischkalkulation aufstellen würden. Daher sollten eingezogene Referenzmengen unentgeltlich allen Marktbeteiligten zur Verfügung gestellt werden. Der BDM schlage daher einen Verbleib in der Saldierung vor.
Der Abzug beim wiederholten Gang an die Börse müsste höher ausfallen. Die 20-%-Schwelle sei wohl aus rechtlichen Gründen notwendig. Sie sei jedoch viel zu hoch. Dadurch könne sich das Preisniveau in Ruhe nach oben bewegen. Auch könne die Aussetzung des Abzugs bei einem wiederholten Börsengang im ersten Jahr dazu führen, dass sich das Preisniveau nach oben bewege.
Als eine weitere preisdämpfende Maßnahme schlage man vor, dass Nachfrager immer den Preis bezahlen müssen, den sie bereit seien zu bieten, unabhängig von der Höhe. Dies hätte zur Folge, dass an der Börse Geld übrigbleibe, womit die Verwaltungskosten der Börse jedenfalls zum Teil mitfinanziert werden könnten.
Zusammenfassend sei festzustellen, dass das vorgeschlagene Börsenmodell für deutsche Verhältnisse nicht geeignet sei, da nach wie vor die Nachfrage höher als das Angebot sei. Leider müsse man aus Sicht der Milcherzeuger feststellen, dass der vorgelegte Verordnungsentwurf nicht zu einer Stärkung der Position der aktiven Milcherzeuger führe, auch unter Berücksichtigung des vorgesehenen Ausstieges aus der Milchquote in einigen Jahren.

Bernd Voss, Vorsitzender des Milchausschusses der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. (AbL), weist eingangs darauf hin, dass er eine Diskussion, die in Richtung Milchpreissenkung laufe, für problematisch halte, da es seit 1989 einen Milchpreisverfall von 20 bis 25 % gebe und dass sich diese Entwicklung infolge der Beschlüsse zur Agenda 2000 noch fortsetze.
Was den Entwurf im einzelnen betreffe, so halte man auch sein Ziel, den Strukturwandel in der Milchviehhaltung in Deutschland zu fördern, für problematisch. Dieser rein marktwirtschaftliche Ansatz sei vor dem Hintergrund der 4 Mio. Arbeitslosen und dem Ausbluten ganzer Regionen fatal. Die Folge werde ein Abwandern der Milcherzeugung aus klassischen Grünlandstandorten sein, da man dort auf Grund einer fehlenden Flächenprämie eine erheblich schlechtere Liquiditätssituation habe. Angesichts der Tatsache, dass ca. 40 % der Milcherzeugung in Pächterhand liege, also jenseits von 10 Mrd. Litern, und man von einem Milchpreis zwischen 1 und 2 DM ausgehe, werde es in den nächsten sechs Jahren bei den milchviehhaltenden Betrieben in Deutschland zu einem Kapitalabfluss zwischen 10 und 20 Mrd. DM kommen. Angesichts der Ausstiegsdiskussion aus der Milchquotenregelung werde es eine zunehmende Tendenz bei den Verpächtern geben, Quote zu verkaufen. Mit diesen Vorbelastungen würden dann die milchviehhaltenden Betriebe dem freien Markt überlassen.
Grundsätzlich habe man Verständnis dafür, dass die neue Bundesregierung die Position der alten Bundesregierung insoweit übernehme, als sie sich das vom DBV vor allem favorisierte Börsenmodell zu eigen mache. Gleichwohl gebe es erhebliche Kritik seitens der AbL an dem alten Verordnungsentwurf - Stand 27. August - was ausführlich in der Stellungnahme formuliert sei. Hervorheben möchte er jedoch, dass man den vorgesehenen Pächterschutz für nicht ausreichend und als rechtlich nicht abgesichert betrachte. Sollte es hier rechtliche Probleme geben, so verkehre sich das Ziel der Verordnung in ihr Gegenteil. Weiterhin gebe es keine Lösung der Altpachtproblematik. Vielmehr werde für Altpächter vor 1984 ein Anreiz geschaffen, die Quote an der Börse zu kapitalisieren.
Außerdem gebe es keine ausreichenden Strukturbedingungen. So müsste der potenzielle Käufer mindestens ein Hektar Grünlandfläche pro 10.000 Liter Milch aufweisen, um einseitige Wanderbewegungen der Quote innerhalb der Landwirtschaft zu vermeiden.
Ein weiterer Kritikpunkt betreffe die Umgehungstatbestände, auf die der BDM bereits hingewiesen habe. Auch gebe es die Möglichkeit von Dreiecksgeschäften.
Hinsichtlich des neuen Verordnungsentwurfs sei positiv hervorzuheben, dass darin Härtefälle aufgeführt seien, bei denen ein Wiederverkauf innerhalb der 3-Jahres-Frist möglich sei. Auch sehe er eine gewisse Einschränkung von Dreiecksgeschäften vor. Allerdings sei nicht verständlich, als wesentlichen Härtefall öffentliche Stallbaumaßnahmen vorzusehen, womit Dreiecksgeschäfte in diesem Falle zulässig wären.
Ein weiterer Aushöhlungspunkt der am 15. Oktober zugeleiteten neuen Verordnung sei die Regelung, dass Landgesellschaften ohne Flächen mit Milchlieferrechten handeln können. Dies werde einen florierenden Markt neben der Börse ermöglichen mit der Folge, dass es keine Abzüge gebe und vorrangig Betriebe mit großen Baumaßnahmen bedient werden könnten. Diese Sonderregelung für diese Betriebe sei nicht akzeptabel.
Für problematisch halte man auch, dass für ein Jahr die preisdämpfende Wirkung der Milchquotenanbieter wegfallen solle, denn man werde erst einmal einen massiv nach oben gehenden Preis haben, den man nach einem Jahr versuchen müsse, wieder nach unten zu drücken. In diesem Punkt könnte man sich den Vorstellungen des Bauernverbandes anschließen, hier einen Preiskorridor zu schaffen. Ein weiterer detaillierter Vorschlag der AbL sei, Betriebe, die unter dem Gleichgewichtspreis liegen, in der zweiten Runde zu fragen, ob sie dementsprechend einsteigen wollen.
Als Fazit stellt er abschließend fest, dass die Beibehaltung der derzeit geltenden Regelung noch sinnvoller wäre als das, was durch die neue Verordnung geplant sei.
Der Vorsitzende erklärt, dass ihm von einer neuen Fassung des Verordnungsentwurfs vom 15. Oktober nichts bekannt sei.

MR Dr. Reinhard Schick, Bayern, führt dazu aus, dass auf Grund der Bedeutung der Milchviehhaltung für Bayern die künftige Verordnung eine besondere Brisanz habe.
Kern einer Neuregelung müsse sein, dass die Quoten mit dem Beginn der Verlängerung zwingend und dauerhaft den Milcherzeugern zugeteilt werden, dass die im EU-Recht festgeschriebene obligatorische Flächenbindung aufgehoben und sichergestellt werde, dass die Milcherzeuger, die nach dem Jahr 2000 ihre Milchproduktion einstellen, ihre Quote auch abgeben müssen. Ansonsten sei es nicht möglich, die Position der aktiven Milcherzeuger wirklich zu stärken und deren Belange in den Mittelpunkt einer Neuregelung zu stellen. Dies sei auch das eindeutig formulierte Ziel aller Bundesländer.
Allerdings seien diese Ziele in dem neuen Verordnungsentwurf vom 15. Oktober nicht hinreichend gewährleistet.
Zu den zwei Hauptkritikpunkten gehörten im wesentlichen das Übertragungsproblem sowie die Behandlung der laufenden Pachtverträge. Hinsichtlich des Übertragungssystems sei zu kritisieren, dass es auch künftig eine Reihe von Möglichkeiten zur flächengebundenen Quotenübertragung geben werde. Damit bleibe es in weiten Bereichen bei einer Verknüpfung zwischen Quote und Sacheigentum. Es blieben nicht nur alte flächengebundene Rückübertragungsansprüche bestehen, sondern es würden auch neue entstehen. Der ganze Problemkreis der Quotenregelung bleibe weiterhin behaftet mit den bekannten Eigentumsproblemen, die die Situation der milcherzeugenden Pächter seit Jahren schwer belaste. Dies behindere letztlich auch die vorgesehene preisdämpfende Wirkung.
Ein weiterer Kritikpunkt sei der vorgesehene Abzug bei der flächenlosen Quotenübertragung in Höhe von 10 bis 20 %. Diese Regelung werde das Angebot an handelbarer Quote verknappen und verteuern. Auch halte man die Umverteilung über Landesreserven für sehr problematisch. Er erinnere in diesem Zusammenhang an die Entwicklungen 1990 nach Einführung der Milchquote, als es die Härtefallregelung gegeben habe. Man müsse davon ausgehen, dass in weiten Teilen Deutschlands die Nachfrage nach entsprechenden Verteilmengen wesentlich größer sein werde als das entsprechende Angebot. Dies erfordere entsprechende Verteilungskriterien, was zu genau den gleichen Problemen führen werde, die man auf Grund der eben erwähnten Härtefallregelungen haben werde. Hinzu komme der erforderliche bürokratische Aufwand.
Der Hauptkritikpunkt sei die Behandlung der laufenden Pachtverträge. So stelle die derzeitige Regelung keine zumutbare Lösung dar, da die Pächter keine Garantie dafür haben, dass sie zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen die bisher bewirtschafteten Quoten erwerben können. Daher sei hier ein Neuanfang notwendig, der auch vor dem Hintergrund des EU-Rechtes sowie des Verfassungsrechtes möglich sei, denn die Pachtablösung diene letztendlich hochrangigen Interessen des Gemeinwohles. Bei einer entsprechend vordringlichen Umgestaltung könne der Verordnungsgeber auch in rechtlich geschützte Positionen eingreifen.
Dies führe in der Konsequenz zu einem Vorschlag, den Bayern zu § 11 vorgelegt habe. Demnach werde für diese Situation ein fester Preis vorgeschrieben, der in Jahresraten gestaffelt sei, um die Liquidität der Betriebe möglichst wenig einzuschränken. Daher sollten alle Beteiligten Überlegungen in diese Richtung anstellen.
Bayern trete nach wie vor dafür ein, dass entgegen der hier geäußerten Position der Quotenausstieg im Jahre 2006/2008 nicht erfolgen werde. Auch halte man es für völlig abwegig, die Niedrigpreisländer Neuseeland, Australien oder Argentinien als das erstrebenswerteste Ziel für die deutsche Milchproduktion in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen, wie dies kürzlich geschehen sei. Dies hätte auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen das Ende der deutschen Milcherzeugung zur Folge, die ein wesentlicher Garant für die flächendeckende Bewirtschaftung in den sensibelsten Gebieten dieses Landes sei.

MR Christian Boron, Brandenburg, führt dazu aus, dass die Aufhebung der Flächenbindung in den alten Bundesländern und deren Nichteinführung in den neuen Bundesländern von Brandenburg begrüßt werde. Das Verkaufsstellenmodell werde im Grundsatz auch begrüßt, da es zu Markttransparenz führe. Auch verhindere der Gleichgewichtspreis hohe spekulative Preise. Allerdings würden dadurch auch günstige Nachbarschaftsgeschäfte verhindert. Begrüßt werde, dass es nach 10 Jahren Sonderregelungen zu einem einheitlichen Recht in diesem Bereich komme.
Was den Basisabzug betreffe, so sei er rechtlich bedenklich, was sowohl die Höhe als auch die Staffelung betreffe. Die Staffelung benachteilige eindeutig größere Strukturen, die es insbesondere in den neuen Ländern gebe. Darüber hinaus entstehe eine Verknappung der Mengen, die marktwirtschaftlich transferiert würden, womit die verknappte Menge unnütz verteuert werde. Im übrigen sehe man es als bedenklich an, dass drei Marktformen entstehen, und zwar ein marktwirtschaftlicher, ein Pachtmarkt in den alten Bundesländern sowie ein staatlich administrierter Markt, auf dem kostenlos Referenzmengen verteilt würden. Objektive Kriterien zur Verteilung seien schwierig zu entwickeln und im übrigen prozessanfällig, wobei der Verwaltungsaufwand relativ hoch sei.
Der Wiederholungsabzug würde sich eindeutig preisdämpfend auswirken, sei allerdings ebenfalls prozessanfällig, da man vorher nicht einschätzen könne, wie hoch der Gleichgewichtspreis sein werde. Das Auslaufen der Quotenregelung mache es erforderlich, dass diese vorgegebene Regelung bis zu diesem Zeitpunkt zu der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe führe. Wichtige Voraussetzung hierbei sei die Gewährleistung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit, um unter den Bedingungen der Agenda-2000-Beschlüsse, von WTO II und dem bevorstehenden Beitritt der Länder Mittel- und Osteuropas die notwendige Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Hier seien Zweifel angebracht, ob der Verordnungsentwurf diesen Zielen gerecht werde.

MR Dr. Werner Dahmen, Rheinland-Pfalz, (Anlage 3)

Dr. Martin Berges, Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe (NRW), (Anlage 4)

Angela Künnemann, Landwirtschaftskammer Weser-Ems (NS), (Anlage 5)

Thomas Beck, Geschäftsführer RWF GmbH Wolferschwenda, (Anlage 6)

Der Vorsitzende bittet die AbL um nähere Erläuterungen zu dem unzureichenden Pächterschutz, der u. a. höhere Abzüge erfordere.
Weiterhin möchte er von den Landwirtschaftskammern und dem Vertreter Rheinland-Pfalz wissen, welche Auswirkungen man infolge der unterschiedlichen Preise an den Börsen auf das Angebots- und Nachfrageverhalten bei dem darauffolgenden Börsentermin im Jahr erwarte.

Abg. Albert Deß weist auf die Erfahrung in seiner Region hin, dass entweder diejenigen, die in absehbarer Zeit Quoten veräußern wollten, diese bereits verkauft hätten, und andererseits diejenigen, die keine Quoten veräußern wollten und die Pachtverträge bereits bis zum Jahr 2008 verlängert hätten. Daher stelle sich die Frage, wo die notwendigen Mengen für die Börse herkommen sollen.
Im übrigen betrachte er die vorgesehenen Regelungen für zu kompliziert und erwarte nicht, dass sie einen preisdämpfenden Effekt auf die Milchquoten haben werden.
Weiterhin weist er darauf hin, dass eine Abschaffung des Quotensystems in vielen Regionen das Ende der Milcherzeugung bedeuten würde. Man müsste dann mit Weltmarktpreisen unter 30 Pfennig pro Liter Milch rechnen und daher die Frage an die Sachverständigen, wie man sich dann noch eine Milcherzeugung in Deutschland vorstelle.

Abg. Heidi Wright weist darauf hin, dass die alte Pachtproblematik insbesondere juristischer Natur sei und die Bundesregierung daher nur einen engen Spielraum auf Grund der rechtlichen Vorgaben bei der Entwicklung der neuen Konzeption gehabt habe. Darauf seien die Sachverständigen kaum eingegangen und insofern bitte sie den BDM hierzu um eine Stellungnahme sowie zu den Auswirkungen der Regelungen auf die regional unterschiedlichen Preise, wobei bemerkenswert sei, dass trotz des Preisdruckes infolge einer höheren Nachfrage Milchquoten erworben werden.
Im übrigen bitte sie auch die Bundesregierung um eine Darlegung der juristischen Problematik.

Der Vorsitzende erwidert darauf, dass es nicht üblich sei, in einer Anhörung in eine Befragung der Bundesregierung einzutreten. Adressaten der Fragen seien in der Anhörung die Sachverständigen.

Abg. Ulrich Heinrich weist darauf hin, dass nach den Stellungnahmen der Sachverständigen das Angebot an Milchquoten nicht ausreichen werde, um die Nachfrage zu befriedigen. Er bitte daher die Sachverständigen um eine Stellungnahme, ob die zahlreichen Ausnahme-, Härtefall- und Altpachtregelungen die Ursache dafür seien, dass es voraussichtlich nicht zu einer Preisabsenkung bei der Quote komme.
Weiterhin habe er die Frage, wie die Verkaufsstellen organisiert, von wem sie betrieben und finanziert werden sollen und ob der DBV bereit wäre, entsprechende Aufgaben zu übernehmen.

Abg. Kersten Naumann möchte von dem Vertreter Bayerns wissen, ob die Einrichtung mehrerer Übertragungsgebiete in Bayern dem Ziel dienten, ein Abwandern der Quote zu verhindern und ob außer Baden-Württemberg noch andere Länder planten, im Land mehrere Übertragungsgebiete zu schaffen.
Schließlich bitte sie um eine Stellungnahme zu der Auffassung, dass die Milchquoten nicht in die Bilanzen aufzunehmen seien.

Abg. Ulrike Höfken wendet sich gegen die zum Teil indirekt geäußerte Auffassung der Sachverständigen, alles zu belassen wie es sei. Es bestehe ein dringender Handlungsbedarf, u. a. wegen der notwendigen Rechtsangleichung im Hinblick auf die neuen Bundesländer und auch angesichts der Tatsache, dass die Milcherzeugung schon heute für eine Reihe von Betrieben nicht mehr rentabel sei, und zwar gerade bei den aktiven Milcherzeugern. Deren weitere Existenzsicherung erfordere entsprechende Regelungen.
Allerdings sei die Ideallösung - das Lieferrechtsmodell - aus den bekannten Gründen nicht realisierbar. Daher müsse auf Grund dieser Vorgaben im Rahmen der verbleibenden Möglichkeiten eine Lösung für die Betriebe gesucht werden.
Zu der Möglichkeit, Abzüge vorzunehmen, habe sie die Frage, ob man darin eine preisdämpfende Wirkung sehe, wenn die entsprechende Weitergabe an die Betriebe nicht mit Kosten verbunden wäre. Auch sei zu überlegen, ob bei der Verteilung der Referenzmengen, die nicht über die Länder erfolgen sollte, u. a. auch eine Bevorzugung von Grünlandregionen als Kriterium Anwendung finden sollte.
Weiterhin bitte sie alle Sachverständigen um eine Stellungnahme dazu, ob die Siedlungsgesellschaften die vorgesehenen Sonderrechte erhalten sollen oder nicht. Als ein weiterer Kritikpunkt unter dem Stichpunkt ?Umgehungstatbestände? sei die Möglichkeit zur Übertragung ganzer Betriebe geäußert worden und daher die Frage, wie dies verhindert werden könne. Schließlich habe sie die Frage, ob man in der Einrichtung sog. Pools zur Aufnahme der Referenzmengen eine preisdämpfende Wirkung erwarte.

Abg. Matthias Weisheit erklärt, dass ihn der Versuch immer wieder verwundere, in das Milchquotensystem mit ihrem planwirtschaftlichen Charakter marktwirtschaftliche Elemente einzubauen. Dies werde immer zum Scheitern verurteilt sein. Daher bitte er die Sachverständigen um eine Einschätzung, welchen Zeitpunkt zum Ausstieg aus der Milchquote man für vernünftig erachte.
Weiterhin möchte er wissen, welche Vorschläge die Sachverständigen hätten, die angesprochenen Umgehungsmöglichkeiten zu vermeiden.
Schließlich habe er an den Vertreter Bayerns die Frage, welche Möglichkeit man dort sehe, die Mehrwertsteuerbelastung zu vermeiden.

Abg. Meinolf Michels möchte wissen, wie die Tatsache beurteilt werde, dass Milcherzeuger, die Anträge zur Betriebserweiterung gestellt haben, bei dem ersten Börsentermin nicht zum Zuge kämen und daraufhin längere Zeit bis zum nächsten Termin warten müssten.
An den DBV stellt er die Frage, ob sich dessen Haltung zur Börse ändern würde, wenn feststehe, dass sich an der bisherigen Mehrwertsteuerregelung nichts ändern werde.
Weiterhin weist er darauf hin, dass Milchquoten häufig beliehen werden. So könne der Fall eintreten, dass es zu einem Abzug in Höhe von 30 % komme, obwohl die Quote bereits insgesamt nach einem allgemeinen Orientierungswert beliehen worden sei. Es stelle sich daher die Frage, ob man nicht für die Abgabe von Angeboten für entsprechende Quoten einen Orientierungsrahmen einführe. Im übrigen bestehe die Sorge, dass die Quotenmenge, die tatsächlich an die Börse gelange, über einen längeren Zeitraum hinweg relativ gering sein werde, was zu erheblichen Schwierigkeiten bei den aktiven Milcherzeugern führen würde.

Abg. Ulrich Heinrich bittet in die Antworten auch die Problematik der Abzugsregelung, der Verteilung der Referenzmengen und der Sonderregelung für Siedlungsgesellschaften einzubeziehen.

Thomas Beck erklärt zu der Frage der Übertragungsgebiete, dass Thüringen im Vergleich zu Bayern mit 900.000 Milchkühen nur über 130.000 Milchkühe verfüge und insofern hier keine Veranlassung bestehe, mehrere Übertragungsgebiete im Gegensatz zu Bayern zu schaffen.
Was die juristischen Hemmnisse betreffe, so seien es die juristischen Altlasten, die die Schaffung eines modernen zukunftsträchtigen Quotensystems für den aktiven Milcherzeuger verhinderten. Im übrigen sei auch festzustellen, dass die nichtaktiven Milcherzeuger, die sog. Sofamelker, wieder die Oberhand gewonnen hätten. Bei dem ?Sofamelker? handele es sich um nichtaktive Milcherzeuger, die die Milchquote an aktive Milcherzeuger verleasen, daran erheblich verdienten, während der Milcherzeuger die Leasingrate kaum aufbringen könne.
Auf Frage des Vorsitzenden erklärt er, dass es in Thüringen keine sog. Sofamelker gebe. Mit juristischen Altlasten werde ausgedrückt, dass die Quote inzwischen so stark kapitalisiert worden sei, dass man sich davon nicht mehr lösen könne und der Staat sie nicht bezahlen könne und dass andererseits der Inhaber der Quote diese nicht kostenlos abgeben werde.

Angela Künnemann, (NS), erklärt, dass die Auswirkungen unterschiedlicher Börsenpreise auf den nächsten Börsentermin schwer abschätzbar sei. Ausgangslage sei, dass die Milcherzeuger auf die Verkaufsstelle in ihrem Übertragungsgebiet angewiesen seien. Für Niedersachsen sei bisher nur eine Verkaufstelle vorgesehen. Allerdings werde überlegt, eine Kaufstelle mit mehreren norddeutschen Bundesländern zusammen zu führen. Je größer das Übertragungsgebiet sei, um so günstiger sei dies für den Milcherzeuger. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Gefahr bestehe, dass in gewissen Regionen Flächen nicht mehr verpachtbar seien, und zwar dann, wenn die Fläche ohne Quote verpachtet werden müsse. So gebe es in manchen Regionen kaum eine Nachfrage nach Flächen ohne Quote.
Zur Frage nach einem Ausstiegstermin halte sie eine entsprechende Festlegung im Hinblick auf die Planungssicherheit der Milcherzeuger für erforderlich, denn dies habe wesentlichen Einfluss auf die Preisvorstellungen. Daher halte sie eine klare Vorgabe für einen Ausstieg spätestens im Jahre 2008 für erforderlich.

Dr. Martin Berges, (NRW), bestätigt ebenfalls, dass der Milcherzeuger keine Möglichkeit habe, Milchquoten in einem anderen Übertragungsgebiet zu erwerben. Man werde sehr unterschiedliche Preisentwicklungen haben, was von Angebot und Nachfrage abhänge, aber auch möglicherweise von unterschiedlichen Milchpreisen. Er erwarte, dass sich die Preise in den neuen Bundesländern bei 40 Pfennig und darunter einpendeln werden, in den alten Bundesländern eher bei 1,20 DM und darüber.
Im übrigen finde ein erheblicher Strukturwandel statt. So gebe es eine Vielzahl von Anträgen auf Übertragung von Referenzmengen, womit der Strukturwandel der nächsten zwei Jahre vorweggenommen werde. Dies bedeute, dass man in den kommenden zwei Jahren aufstockungswilligen Betrieben nicht ausreichende Quotenmengen anbieten könne mit der Folge, dass sich der Preis künftig eher nach oben entwickeln werde. Dies könnte wiederum zur Folge haben, dass sich in den nächsten Jahren nicht sehr viel über die Börse abwickeln werde.
Zu der Frage nach dem Zeitpunkt des Ausstiegs aus der Milchquotenregelung sei festzustellen, dass die Milcherzeugung auch dann zusammenbrechen würde, wenn man die jetzige Quotenregelung beibehalte, aber weiterhin mit dem Inlandspreisniveau auf Weltmarktpreisniveau abwandere. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der milcherzeugenden Betriebe auch nicht gestärkt werden. Daher sei die Erkenntnis wichtig, dass man nicht das eine machen könne, das andere aber unterlasse. Insofern wäre ein klares Ausstiegsszenario dringend erforderlich, um Preise betriebswirtschaftlich vernünftig kalkulieren zu können. Ob man vor oder nach 2008 aussteigen solle, werde von dem Milchpreis abhängen. Eine Festlegung sollte allerdings bald erfolgen.
Zu den Härtefallregelungen bemerkt er, dass jegliche Regelung dieser Art das Angebot verknappe. Hier stelle sich die grundsätzliche Frage, ob es Ausnahmeregelungen geben müsse, was er bei Siedlungsgesellschaften nicht unbedingt bejahen könne.

Bei dem Komplex ?Gesamtbetriebe/Verpachtung oder Verkauf von kleineren Betrieben?, die insgesamt weiter bewirtschaftet werden sollen, stelle sich die Frage, wie überprüft werden solle, ob eine Weiterbewirtschaftung erfolge. Sei dies nicht der Fall, dann führe dies zu einer Verknappung, was die Frage aufwerfe, ob es ein schützenswertes Interesse gebe, Kleinbetriebe weiterhin mit Quoten ausgestattet zu lassen, sofern diese für 10/20 Jahre oder noch länger verpachtet werden. Als Alternative böte sich an, den Verkauf von Quoten zuzulassen wie auch den Quotenkauf an der Börse, sofern beabsichtigt sei, die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen.
Die Frage nach der Einrichtung der Verkaufsstellen auf Landesebene oder Bundesebene sei lediglich nach Kostengesichtspunkten zu entscheiden. Wenn eine bundesweite Einrichtung dies kostengünstiger machen könne, sollte man diesen Weg gehen.
Dies sei unabhängig von der Frage, wieviel Übertragungsgebiete von den Ländern gebildet werden. In Nordrhein-Westfalen gebe es derzeit keine Überlegungen, kleinere Regionen zu schaffen. So seien trotz der 1993 geschaffenen Möglichkeit zur flächenlosen Übertragung Quoten entgegen ursprünglichen Befürchtungen nicht aus den Mittelgebirgsregionen abgewandert. Für die Quotenabwanderung seien insbesondere die vorhandenen Strukturen sowie das zur Verfügung stehende Kapital von Bedeutung.
Was die Quotenaufstockung betreffe, so beseitige die neue Regelung das bisherige Maß an Flexibilität. Die notwendige Anpassung der Milchmenge sei nicht mehr kurzfristig möglich, sondern erfordere eine langfristige Planung.
Im Zusammenhang mit der einzelbetrieblichen Förderung werde es, sofern keine Änderung erfolge, quotenrechtliche Probleme geben, da die Betriebe zum Zeitpunkt der Bewilligung die Referenzmenge nachweisen müssten, für die sie Kuhplätze errichten wollen. Zwischen dem Zeitpunkt der Bewilligung und dem Zeitpunkt, wo an einem neu errichteten Kuhplatz das erste Mal Milch abgegeben werden könne, könnten zwischen sechs und zwölf Monaten liegen, da Ausschreibung und Baumaßnahmen erst nach der Bewilligung erfolgen können.
Hier sei eine Änderung notwendig, da Betriebe, die in dem laufenden sowie in dem kommenden Jahr mit einer einzelbetrieblichen Förderung rechneten, in diesem Jahr schon Quoten erwerben müssten mit der Folge, dass ca. ein Jahr lang unproduktive Kosten in Quoten gesteckt werden, die erst im kommenden Jahr ermolken werden könnten. Daher müsse von dem Erfordernis, Quoten zum Zeitpunkt der Bewilligung nachweisen zu müssen, Abstand genommen werden.

Dr. Werner Dahmen, (RP), erklärt, dass eine Antwort auf die Frage nach der Entwicklung der Quotenpreise in den unterschiedlichen Übertragungsgebieten reine Spekulation wäre. Jedes Land werde davon ausgehen, dass es das für sich günstigste Übertragungsgebiet geschaffen habe. Rheinland-Pfalz sei als erstes Flächenland mit dem Saarland übereingekommen, ein gemeinsames Übertragungsgebiet auf Grund der vergleichbaren Strukturen zu schaffen. Er rechne damit, dass es auf Grund der unterschiedlichen Preise in den einzelnen Übertragungsgebieten zu Zündstoff an den Grenzen kommen werde, was dann wiederum den Druck zu Änderungen der Verordnung verstärken werde.
Was die Börse betreffe, so gehe er davon aus, dass der Markt derzeit weitgehend leergefegt werde. Die Milcherzeuger, seien es die aufstockenden oder aufgebenden Betriebe, hätten kein Vertrauen in die Wirkungsweise der Börse. Daher würden für das kommende Jahr vorgesehene Geschäfte bereits jetzt vorgezogen und abgewickelt. Folge davon werde sein, dass zum ersten Börsentermin nur ein geringes Mengenangebot vorliegen werde, was wiederum zu einem höheren Preisanstieg führen werde. Dies wiederum würde sich zumindest in der ersten Zeit auch belastend auf die auslaufenden Pachtverträge auswirken.
Als Ausstiegsdatum aus der Milchquotenregelung favorisiere man das Jahr 2008, wobei die verbleibenden acht Jahre allerdings auch dazu genutzt werden sollten, um zu wettbewerbsfähigen Strukturen zu kommen, auch im Verarbeitungsbereich. Hier befinde sich Rheinland-Pfalz allerdings mit drei Molkereien, einer Gesamtverarbeitungsmenge von 1,3 Mrd. Litern und 25 Jahren Spitzenauszahlungspreis in einer guten Position.
Ein entscheidendes Erfordernis sei eine flexible Übertragungsregelung. So gehe es darum zu verhindern, dass sich künftig Betriebsgesellschaften außerhalb der Verkaufsstellen bildeten. Dies bedeute, dass zwei Betriebe mit je 200.000 kg, die eine GbR bilden wollten, zunächst einmal ihre 200.000 kg, an der Börse verkaufen müssten. Danach müssten sie als Käufer versuchen, mit einem entsprechenden Angebot 400.000 kg zu erwerben. Hier dürfe es nicht passieren, dass solche Betriebe, die an einer Fortführung der Milcherzeugung interessiert seien, leer ausgehen.
Hinsichtlich der Frage nach den Übertragungsgebieten habe man die Feststellung gemacht, dass die Milchquote aus den guten Gebieten in Rheinland-Pfalz in die benachteiligten Gebiete gewandert seien. Hier wäre die Milchquotenregelung überfordert, eine flächendeckende Milcherzeugung sicherzustellen. Auch könne es Vorteile haben, wenn sich die Milcherzeugung aus einzelnen Gebieten zurückziehe, da dies wiederum Chancen für andere Betriebsformen, wie z. B. eine extensive Grünlandbewirtschaftung eröffne.
Was die Quotenpreise betreffe, so sollten die Milcherzeuger als Unternehmer die Freiheit haben, selber zu entscheiden, was sie für die Quote bieten wollen. Dirigistische Maßnahmen wären hier fehl am Platze.
Zu dem Stichwort ?Sofamelker? bemerkt er abschließend, dass die Quote ein immaterieller Produktionsfaktor sei, den man akzeptiert und der einen Wert auf Grund der Knappheit der Quotenmengen habe. Im übrigen würde sich auch keiner über sog. ?Sofapflüger? mokieren.

MR Christian Boron, (BB), erklärt, dass in Brandenburg nur eine Verkaufsstelle in einem Übertragungsgebiet eingerichtet werde, dessen Grenzen entlang der Landesgrenze verlaufen. Eine flächendeckende Landbewirtschaftung sei in Brandenburg schon deshalb nicht möglich, weil für eine Grünlandfläche von 300.000 ha nur eine Milchreferenzmenge in Höhe von 1,3 Mio. Tonnen zur Verfügung stehe, die nur für ca. 140.000 ha ausreiche. Insofern sei es unrealistisch, dieses Ziel zu erreichen, was sicherlich auch daran liege, dass im Gegensatz zu den alten Bundesländern in den neuen Ländern nur die halbe Milchmenge pro Hektarfläche zur Verfügung stehe.
Was Ausnahmeregelungen bezüglich des Börsenmodelles betreffe, so habe man entsprechende Erfahrungen mit dem in den neuen Ländern betriebenen Poolsystem, das Ende März nächsten Jahres auslaufe. Auf Druck der Basis habe man zunehmend Ausnahmeregelungen geschaffen mit der Folge, dass der Pool praktisch leer sei, was man auch bei der Börse erwarte, wenn es zu zahlreichen Ausnahmeregelungen kommen sollte.
Hinsichtlich der Frage nach der Einspeisung in die Landesreserven habe er Zweifel, wie dies funktionieren solle, da die Verkaufsstelle mit verbindlichen Angeboten bei Verkauf und Kauf arbeite. Auch würde dies seiner Auffassung nach dem verbindlichen EU-Recht widersprechen, wonach Zuteilungen aus der Landesreserve nach objektiven Kriterien und nicht im Wege einer linearen Verteilung vorgenommen werden müssten.
Im übrigen habe sich Brandenburg deutlich dafür ausgesprochen, dass der Ausstieg aus der Milchquotenregelung nach dem Jahre 2006 erfolgen müsse. Da die Quotenregelung bis zum Jahre 2008 laufe, würde in den Jahren 2005 bis 2008 bereits ein schrittweiser Ausstieg erfolgen und damit eine Preissenkung eingeleitet werden. Der endgültige Ausstieg müsste dann im Jahre 2008 in ein oder zwei Schritten erfolgen, allerdings in Verbindung mit entsprechenden angemessenen Ausgleichsleistungen.

Sicherlich werde es unterschiedliche Preise an den einzelnen Verkaufsstellen geben. In den neuen Bundesländern habe man keine entsprechenden Erfahrungen, aber wohl in den alten Bundesländern, wo es ein entsprechendes Nord-Süd-Gefälle gebe. Ob der Preis in den neuen Ländern dann bei ca. 40 Pfennig liege, sei jetzt nicht abschätzbar. Man habe in den letzten Jahren eine Reihe von landesrechtlichen Regelungen mit Transfermöglichkeiten geschaffen. Der Strukturwandel sei immer noch im Gange und liege jährlich bei ca. 10 %. Ob sich die Milcherzeuger in den neuen Bundesländern beim ersten Börsengang an den Preisen in den alten Ländern orientieren werden, sei offen.

MR Dr. Reinhard Schick,(BY), erklärt, dass er die unterschiedliche Preisbildung an den unterschiedlichen regionalen Börsen nicht für sehr dramatisch halte, da dies nicht eine Folge der Börse, sondern der Regionalisierung und bereits jetzt der Fall sei, möglicherweise künftig in Verbindung mit einer stärkeren Transparenz. Die Milcherzeuger würden in der Regel die unterschiedliche Preisgestaltung in Deutschland kennen. Bayern habe im übrigen hierzu einen Fixpreis für die Übertragung der bestehenden Pachtverträge vorgeschlagen, um damit das Problem der Differenzierung zu lösen.
Weiterhin gebe es die Option, in der Verordnung den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, nicht das Börsenmodell zu praktizieren, sondern das bisherige Übertragungssystem beizubehalten, was er auch für einen möglichen Weg hielte.
Hinsichtlich der Frage nach der Regionalisierung gebe es in Bayern Überlegungen, Übertragungsbereiche stärker zu konzentrieren. Auf Grund der unterschiedlichen Milchmengen auch innerhalb der Regierungsbezirke werde man voraussichtlich die bisherige Regionalisierungstiefe hinsichtlich der Verkaufsstellen nicht beibehalten können. Wichtig werde es sein, eine praktikable Lösung zu finden, die einerseits einen gewissen Differenzierungsgrad bewahre, um gravierende Verschiebungen am Markt zu vermeiden, andererseits aber auch eine gewisse Konzentration erlaube.
Was die Mehrwertsteuerfrage betreffe, so sei dies weniger ein rechtstechnisches Problem - Aufnahme von Freistellungsklauseln im Umsatzsteuergesetz -, sondern mehr eine politische Frage, inwieweit es hier zu entsprechenden Mehrheiten im Bundestag käme.
Die Frage des Quotenausstieges halte er für weniger WTO-relevant als dies häufig erklärt werde. Tatsächlich handele es sich nur um eine kleine Gruppe innerhalb der WTO, die strikt an einer Abschaffung der Quotenregelung interessiert sei, und zwar seien es einige Länder der Cairns-Gruppe. Bei den Amerikanern habe sich die Position zur Milchproduktion inzwischen geändert und hier plädiere man nicht mehr so sehr in Richtung Ausstieg. Daher gehe er nicht davon aus, dass drei bis vier Mitgliedstaaten mit einem relativ kleinen Umfang an der Milchgesamtproduktion und einem sehr kleinen Anteil am Weltmarkt - allerdings mit den weltweit niedrigsten Preisen - eine entsprechende entscheidende Rolle bei den WTO-Verhandlungen spielen werden.
Was das Ausstiegsszenario aus der Milchquotenregelung betreffe, so sei ursprünglich geplant gewesen, eine Anpassung in den kommenden drei Jahren einzuleiten, um dann 2006 auszusteigen. Da der Ausstieg jetzt verschoben werden solle, müsste dies fairerweise auch bei der Anpassung der Fall sein, und zwar in den Jahren 2005 bis 2008, die dann noch erheblich unter den Anforderungen, die nach dem Ausstieg zu erwarten seien, liegen würde. Demnach müsste es nach der jetzt vorgesehenen Anpassung noch die eigentliche konkrete Auslaufperiode geben, da angesichts der bestehenden Rahmenbedingungen nicht erwartet werden könne, dass bis 2008 in Europa ein Produktionsniveau aufgebaut werden könne, das auch nur annähernd den Weltmarktbedingungen entspreche.
Im übrigen gebe es bisher keine Antwort auf die Frage, welches Marktordnungskonzept nach einem Ausstieg aus der Milchquotenregelung Anwendung finden solle. Angesichts der Finanzlage der EU wäre es eine reine Illusion, nach einem Ausstieg noch mit Ausgleichszahlungen zu rechnen. Angesichts der festgeschriebenen Mittelkonstanz beim EU-Haushalt sowie dem Finanzbedarf infolge der Osterweiterung sehe er keine entsprechenden finanziellen Spielräume, ganz abgesehen davon, inwieweit entsprechende erhöhte Beihilfen WTO-konform wären.
Insofern wäre es sicherlich realistischer, die Quote beizubehalten als zu hoffen, ein aufgesetztes Beihilfesystem im Milchsektor in den kommenden WTO-Verhandlungen durchzusetzen. Daher gehe es nicht an, klare Aussagen zum Ausstieg zu machen, nicht aber für die Zeit danach. So hätten die Milchbetriebe ein erhebliches Potential zur Ausweitung der Produktion, ohne die entsprechenden baulichen Kapazitäten erhöhen zu müssen, und zwar im Rahmen von 10 bis 20 %. Eine entsprechende Erhöhung der EU-Milchproduktion um 20 %, die im Binnenmarkt nicht abgesetzt werden könne, würde zu einer Verdreifachung der Weltmarktmenge führen und hätte damit unweigerlich den Zusammenbruch des Weltmarktes im Milchsektor zur Folge. Insofern halte er entsprechende Diskussionen für unverantwortlich, sofern nicht konkrete Konzepte für die Zeit nach dem Ausstieg vorgelegt werden.
Bernd Voss, (AbL), erklärt, dass er den Pächterschutz nicht für ausreichend halte. Die Position der Milcherzeuger sei weiterhin zu schwach, was auch durch die Rechtsprechung - Stichwort: Altpachtverträge - festgeschrieben worden sei. So erfordere der Pächterschutz höhere Abzüge, wenn der Verpächter an die Börse gehe, die bisher vorgesehen 33 % Abzüge seien effektiv nur 23 %. Auch habe man trotz der Hinweise auf die BGH-Rechtsprechung und bestehendes EU-Recht angesichts zurückhaltender Äußerungen des BMJ sowie des BMF Zweifel an der Rechtssicherheit dieser Regelung. Sollte diese Regelung mit der sich die Bauern nach seiner Kenntnis in gewisser Weise anfreunden könnten, aus rechtlichen Gründen wegfallen, hätte dies verheerende Folgen.
Außerdem halte er für problematisch, dass der Abzug im ersten Jahr beim Börsengang entfallen solle und damit auch dessen kostendämpfende Wirkung. Dies werde zu hohen Börsenpreisen führen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Abwicklung der Pachtverträge zum Stichtag 01.04.2000.
Da es sich um eine Verordnung des Staates handele, sollte die Börse auch von der Verwaltung betrieben werde, was zu dem notwendigen Vertrauen bei den Bauern führen würde. Sollte sich der Staat hierbei einzelner Verbände bedienen, so müssten die Verkaufsstellen durch entsprechende Aufsichtsgremien kontrolliert werden, in der alle Beteiligten vertreten seien.
Sicherlich sei es notwendig, eine neue Verordnung zu schaffen, um zum einen eine Angleichung der Verhältnisse zwischen den alten und neuen Bundesländern zu erreichen und um das derzeitige Leasing abzuschaffen. Das derzeitige Milchquotensystem sei so nicht fortführbar.
Was die Verteilung der Mengen aus der Landesreserve betreffe, so halte man hierfür bestimmte Kriterien für erforderlich, wozu ein bestimmter Grünlandanteil sowie eine mittlere Betriebsgröße gehörten. Darüber hinaus sollte keine Verteilung erfolgen.
Hinsichtlich der Umgehungstatbestände sei nicht nachvollziehbar, dass Siedlungsgesellschaften als freie Quotenhändler auftreten könnten. Sog. Dreiecksgeschäfte ließen sich am einfachsten dadurch vermeiden, dass eine weitere Übertragung erst nach einer Bewirtschaftung über drei Jahre möglich sei. Insgesamt wäre die beste Lösung, einen konsequenten Pächterschutz einzuführen, und zwar unabhängig davon, ob der Verpächter Milcherzeuger oder nicht Milcherzeuger sei.
Zur Grünlandsituation erklärt er, dass diese Problematik auf der Entscheidung zur GAP-Reform von 1992 sowie der neuen Maisprämie beruhe, die ein Absinken des Milchpreises von ca. 4 bis 5 Pfennig ermögliche, was direkt die Grünlandbetriebe benachteilige. Ursache für das Abwandern entsprechender Betriebe sei die schwierige wirtschaftliche Situation auf Grund entsprechender negativer politischer Rahmenbedingungen.

Romuald Schaber, (BDM), erinnert eingangs an die Zielsetzung der Verordnung. So gehe es zum einen bei der Pachtsituation darum, die Neupachten mit dem sehr hohen Pachtanteil so zu regeln, dass dies für die melkenden Betriebe kalkulierbar sei und ihre Liquidität erhalten bleibe. Weiterhin sollen die Quotenpreise gesenkt, die Altpachtproblematik gelöst und schließlich das Risiko infolge bestehender Planungsunsicherheit gemindert werden.
Nun sei das Börsenmodell an sich schon kein optimales Instrument, um diesen Zielsetzungen zu entsprechen. Da es darüber hinaus zahlreiche Ausnahmeregelungen gebe, werde die Umsetzung der Zielsetzung noch weiter erschwert. So bestehe die Gefahr, dass die vorgesehene Abzugsregelung mit 33 % deshalb leerlaufe, wenn man eine Reihe von Ausnahmen zulasse, so z. B. hinsichtlich öffentlich geförderter Betriebe.
Ein weiteres Problem sehe man darin, dass im Falle der Kündigung von Pachtverträgen durch den Pächter der Verkäufer die Möglichkeit habe, die Quoten an die Börse zu geben. Dadurch könne der Verpächter die Pachtpreise schrittweise anheben, indem er dem Pächter androhe, dass dieser ansonsten die Quoten verliere. Hier werde die Abhängigkeit des Pächters zum Vorteil des Verpächters ausgenutzt.
In der Möglichkeit zur Übertragung ganzer Betriebe sehe man ebenfalls einen Weg, die Börse zu umgehen.
Was die Auswirkungen auf die Quotenpreise betreffe, so habe der Milcherzeuger zum Ausgleich entstehender Kosten nur die Möglichkeit, die Produktion auszuweiten, was dann vielfach zu für ihn ungünstigen Konditionen geschehe, die häufig nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsanforderungen entsprechen.
Hinsichtlich der Preisbildung erklärt er, dass hierfür insbesondere die Nachfrageseite entscheidend sei. Wirksamstes Mittel zur Verringerung der Nachfrage und einer entsprechenden preisdämpfenden Wirkung wäre ein Verzicht auf die Förderung von Investitionen zur Produktionserweiterung. Das vorgesehene Lösungssystem werde deshalb nicht funktionieren, weil man hier versuche, zwei unterschiedliche, sich widersprechende System zu verbinden, und zwar auf der einen Seite ein Quotensystem, auf der anderen Seite ein marktwirtschaftliches System mit freien unternehmerischen Entscheidungen. Eine Mengenbegrenzung werde immer zu einer Einschränkung führen und könne nur durch einen kostendeckenden und guten Milchpreis gerechtfertigt werden. Daran scheitere es jedoch schon seit einigen Jahren und diese Entwicklung werde auch anhalten.
Zu der Diskussion um ein Ausstiegsszenario aus der Milchquotenregelung erklärt er, dass man bei allem Für und Wider auf eine Quotenregelung lieber dann verzichte, wenn sie im Ergebnis mehr Kosten verursache als Vorteile bringe. Durch den Verordnungsentwurf ziehe sich wie ein roter Faden der Ansatz, Strukturwandel um jeden Preis zu erzielen. Diesen hätte man wesentlich kostengünstiger erreichen können, wenn man sich der Minderheitengruppe der vier Mitgliedstaaten bei der Agenda-Diskussion angeschlossen und die Milchquote abgeschafft hätte.
Sicherlich wäre es grundsätzlich von Vorteil, ein festes Datum für den Ausstieg festzuschreiben. Der BDM habe jedoch von der Nennung eines festen Datums abgesehen, da es sich in der Vergangenheit gezeigt habe, dass man sich auf Grund politischer Veränderungen darauf nicht verlassen könne. Daher brauche man ein risikofreies System.
Sicherlich wäre es für das Funktionieren eines Quotenregimes gut, die Quoten zu reduzieren und damit zu höheren Preisen zu kommen. Dies sei aber derzeit nicht der politische Wille und müsse akzeptiert werden. Trotzdem sollte die Reserve kostenlos weitergegeben werden, denn wenn sie über die Börse fließe, habe der aktive Milcherzeuger hiervon keinerlei Vorteile.
Bei einer zusätzlichen Förderung der Grünlandbetriebe spiele die Regionalität sicherlich eine Rolle. Entscheidend würden aber die politischen Rahmenbedingungen sein.
Was den Hinweis auf die Rechtsprechung betreffe, so sei man der Auffassung, dass sie einem Lieferrechtsmodell nicht im Wege stehen würde, und habe den Eindruck, dass sie zum Teil als Alibi verwendet werde. Zur Flexibilität bemerkt er, dass man auf Grund der durch das Leasing entstandenen Probleme für dessen Abschaffung eintrete und daher eine einzelbetriebliche Saldierung der Unterlieferungen fordere. Diese sollten bis zu einem gewissen Grad in das nächste Jahr übertragen werden können, um dadurch eine gewisse Flexibilität zu erreichen. Überlieferungen wären dagegen auf EU-Ebene nicht durchsetzbar.

Willi Kampmann, (DBV), teilt den Pessimismus hinsichtlich des vorgezogenen Strukturwandels und der ausreichenden Menge an den Verkaufsstellen nicht. Wenn es auf der einen Seite bereits jetzt einen vorgezogenen Strukturwandel gebe, so gebe es dementsprechend in den nächsten zwei Jahren auch eine geringere Nachfrage, wobei es in einer Übergangsphase sicherlich gewisse Anpassungsschwierigkeiten geben werde.
Hierzu verweist er auch auf die Situation in Dänemark, wo man vor eineinhalb Jahren vor dem Hintergrund einer vergleichsweisen guten Struktur 400.000 kg durchschnittliche Referenzmenge bei jedem Milcherzeuger gehabt habe. Ungeachtet dieser guten Struktur habe man anlässlich der ersten drei Handelstermine 12 % der gesamten dänischen Referenzmenge an den Verkaufsstellen umgesetzt. Der Preis, der sich in Dänemark entwickelt habe, spiele die tatsächlichen Verhältnisse wider, denn in Dänemark habe es, bevor Verkaufsstellen eingerichtet worden seien, eine Art Schwarzmarkt gegeben. Insofern habe man dort jetzt das Niveau, das der Realität und der Rentabilität der Betriebe entspreche. Aus diesem Grunde sollte man etwas zuversichtlicher an das neue System herangehen.
Was den Vorwurf der mangelnden Flexibilität betreffe, so verweist er darauf, dass sich heute die Landwirte in Sorge um die Referenzmengen gegenseitig überbieten. Das Quotenmanagement sei heute sehr schwierig, wobei sehr viele Makler mit eingeschaltet seien, durch die die Quotenpreise auch mit angeheizt würden. Diese Nachteile und dadurch bedingte zusätzliche Kosten könnte man mit dem Handel der Referenzmengen über die Verkaufsstellen vermeiden. Dadurch würde auch das entsprechende Geschäft der Landwirte planbarer und kalkulierbarer.
Zur Vermeidung von Umgehungen sei entscheidende Voraussetzung, dass die Ausnahmen von dem Handel über die Verkaufsstellen auf das Allernotwendigste reduziert würden. Hierzu gehöre die strikte Begrenzung des Parteiwechsels, was auch entsprechend kontrolliert werden müsste. Diese Härtefallregelung sei evtl. noch einmal zu überdenken.
Als ein großes Problem betrachte er ebenfalls die klassische Umgehung im Falle der Siedlungsgesellschaften mit der Gefahr, dass sich ein zweiter Quotenmarkt entwickle, wodurch das Quotensystem im Kern getroffen würde.
Was den Komplex - ganze Betriebe und Teilbetriebe - betreffe, so könne die Fusion von Teilgesellschaften im Einzelfall eine Hilfe sein. Gleichwohl würden dadurch auch erhebliche Möglichkeiten für Umgehungstatbestände geschaffen.
Das vierte Problem seien die infolge der Abzugsregelungen freiwerdenden Mengen. Wenn hier vorgesehen werden sollte, diese Mengen nach objektiven Kriterien, wie z. B. Grünlandanteil zu verteilen, dann werde dadurch auch das Mengenangebot zu Lasten der Verkaufsstellen geschmälert. Daher müssten diese Ausnahmeregelungen zumindest auf das absolute Minimum begrenzt werden, um ein Funktionieren der Verkaufsstellen zu garantieren.
Im übrigen sei er angesichts der Weltmarktsituation schon erstaunt über die vorbehaltlose Festlegung auf das Ausstiegsdatum 2008. Vor zwei Jahren sei die Situation im Milchbereich angesichts des Exportbooms nach Russland noch sehr günstig gewesen. Diese Situation habe sich jedoch in dem vergangenen dreiviertel Jahr entscheidend verändert und zu einer Halbierung der Preise für die wichtigsten Milchprodukte geführt.
Wer den Ausstieg fordere, müsse auch ein Konzept für die Zeit danach vorlegen. Ohne eine adäquate Alternativregelung werde es dann keine Milchproduktion mehr in Deutschland geben. Um die Kostensituation zu verdeutlichen, verweist er auch darauf, dass die Getreidemarktordnung mit einem Anteil von 9 % in der Europäischen Union Kosten in Höhe von 35 Mio. DM verursache. Die Milchmarktordnung verursache im Vergleich dazu lediglich 1,5 Mrd. DM Kosten und dies bei einem Einkommensanteil von weit über 20 %. Dies zeige den notwendigen Mittelaufwand, um den deutschen Milcherzeugern in einem Ausstiegsszenario die notwendigen Perspektiven zu geben.
Insofern habe er Probleme mit der Minderheitenposition der vier Länder Dänemark, Italien usw. Danach spreche sich Dänemark zwar für eine vollständige Abschaffung der Quote aus, aber nur in Verbindung mit einem vollständigen Preisausgleich. Diese Forderung sei leicht zu erheben, da Dänemark Nettoempfänger sei. Hiermit würde Deutschland zur Kasse gebeten und insofern sei diese Forderung mit Skepsis zu betrachten.
Sollte das Problem Mehrwertsteuer nicht gelöst werden, so wäre über das Verkaufsstellenkonzept erneut zu beraten, da dann zusätzliche Belastungen auf die pauschalierenden Landwirte zukommen würden. Er gehe jedoch von einer möglichen Lösung aus.
Was das Problem der von Banken beliehenen Referenzmengen betreffe, so handele es sich hier mehr um ein privatrechtliches Problem und nicht ein Problem der Ausgestaltung der Garantiemengenregelung.
Insgesamt sei er der Auffassung, dass nach gewissen Schwierigkeiten in einer Einführungsphase das Verkaufsstellensystem durchaus funktionieren werde, sofern die genannten Umgehungstatbestände auf ein Minimum beschränkt würden. Bestärkt werde er auch durch die Entwicklung in anderen EU-Mitgliedstaaten, wo man einen ähnlichen Weg gehen wolle.

RA Dietrich Klein, (DBV), weist hinsichtlich der Frage der Rechtssicherheit des neuen Modells darauf hin, dass man vor Gericht nie ganz sicher sei. Gleichwohl seien die Chancen gegenüber der bisherigen Rechtslage insofern gestiegen, als die Quote künftig nicht mehr flächengebunden sein werde, woran die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes bisher immer angesetzt habe.

Der Vorsitzende stellt hierzu die ergänzende Frage, inwieweit angesichts zu erwartender Widersprüche und einer entsprechenden aufschiebenden Wirkung bei der Übertragung von Quoten mit einer Lähmung des Milchquotenhandels gerechnet werden müsse.

RA Dietrich Klein, (DBV), antworte darauf, dass man auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit einer entsprechenden Entwicklung nicht rechnen müsse, da nur ein kleiner Teil bei entsprechenden Streitigkeiten die Gerichte anrufe. Darüber hinaus hätten entsprechende Gerichtsentscheidungen keine Auswirkungen auf davor liegende Tatbestände, sondern würden nur für die Zukunft - ex nunc - gelten.
Im übrigen sei die im Verordnungsentwurf erreichte Verbesserung des Pächterschutzes noch einmal herauszustreichen. So habe der Pächter künftig einen Anspruch auf ein Ankaufsrecht, nicht nur auf ein Vorkaufsrecht, wenn der Vertrag ende, so dass der Verpächter den Pächter nicht unter Druck setzen könne. Dieses Ankaufsrecht des Pächters komme dann zum Zuge, wenn der Verpächter den Vertrag kündige oder der Vertrag auslaufe. Dies sei ein entscheidender Vorteil für die milcherzeugenden Betriebe, da sie nicht befürchten müssten, dass ihnen die Quote abhanden komme.
Weiterhin erklärt er, dass man die Umgehungstatbestände nicht zu leicht nehmen sollte, denn es könnte sich in einer Reihe von Fällen hierbei um Straftaten handeln. Dies falle in den Bereich Vollzug der Verordnung, wofür die Bundesländer zuständig seien, auch wenn sie sich bei einzelnen Aufgaben sog. beliehener Unternehmer bedienten.

Abg. Heinrich-Wilhelm Ronsöhr möchte von der AbL wissen, ob man sich nicht angesichts der Tatsache, dass die Quote den Strukturwandel auf Grund der Vorkosten nicht gerade fördere, besser auf letzteren einstellen solle, als zu versuchen, ihn zu verhindern.
Auch bitte er um eine Stellungnahme dazu, in welche Bereiche die Milch gehe und wo es entsprechende Schwerpunktbildungen gebe. Schließlich stellt er an die Vertreter der drei Bundesländer die Frage, ob sie sich eine Initiative ihrer Länder im Bundesrat mit der Aufforderung an den Bund vorstellen könnten, das Mehrwertsteuerproblem im Sinne der deutschen Landwirtschaft zu lösen.
Schließlich sei die entscheidende Frage an die Sachverständigen, ob man mit dem neuen Verordnungsentwurf das immer wieder unterstrichene Ziel, und zwar ein Sinken der Milchquotenpreise, erreichen werde.

Der Vorsitzende unterstützt die Aufforderung an die Bundesländer, im Sinne der deutschen Landwirtschaft auf eine Lösung des Mehrwertsteuerproblems hinzuwirken.
Weiterhin weist er zur Situation in Brandenburg hin, dass das Verkaufsstellenmodell in den neuen Ländern voraussichtlich nur funktionieren werde, wenn es sowohl eine genügende Milchmenge als auch genügend Anbieter gebe. Er habe daher die Frage an den Vertreter Brandenburgs, ob man bereit wäre, im Falle eines Nichtfunktionieren des Börsenmodells auf Grund zu geringer Milchmengen oder einer zu geringen Zahl von Anbietern mit den anderen Bundesländern über eine Vergrößerung der Übertragungsgebiete zu reden.

Abg. Albert Deß stellt an die Befürworter eines Quotenausstieges im Jahre 2008 die Frage, welche Größe und wie viel Kuhstellplätze ein Betrieb dann haben müsste, um weltmarktfähig zu sein. Nach seinen Informationen würden Durchschnittsbetriebe in Kalifornien über 640 Kuhstellplätze verfügen, die darüber hinaus noch der Politik gegenüber den Abbau des Außenschutzes beklagten.
Zur Entwicklung des Weltmarktpreises bei Milch weist er darauf hin, dass dieser 1989 bei 31 Pfennig, 1990 bei 39 Pfennig gelegen habe und danach infolge eines Überangebotes in Höhe von 2 Mio. t innerhalb eines Jahres auf 18 Pfennig gesunken sei. Sollte die Milchquotierung in Europa freigegeben werden, würde der Milchpreis unter 10 Pfennig absinken, da die Mengen nicht absetzbar wären.
Weiterhin habe er an den Vertreter Brandenburgs die Frage, warum man es dort für notwendig halte, dass auch noch für Betriebe über 1.000 ha Fläche Ausgleichszahlungen geleistet werden. Schließlich habe er den Eindruck, dass den jungen Bauern suggeriert werde, nur im Wege eines starken Wachstums wettbewerbsfähig sein zu können. Daher werde von vielen Jungbauern versucht, um jeden Preis entgegen aller wirtschaftlichen Vernunft Quote zu erwerben. Dies würde das Problem nicht lösen und dementsprechend müsste auch seitens der landwirtschaftlichen Beratung dieser Vorstellung entgegengewirkt werden.
An den BDM habe er die Frage, warum das seinerzeit anlässlich des Regierungswechsels von diesem favorisierte Milchquotenmodell nicht mehr diskutiert werde.

Abg. Ulrike Höfken erklärt, dass sicherlich die betriebswirtschaftliche Situation der Betriebe auch künftig eine große Rolle spielen werde. Allerdings würden andere Aspekte mehr in den Vordergrund treten, wie z. B. eine verstärkte Marktorientierung, was eine Imageentwicklung des Produktes erfordere. Auf Grund der größeren Mengen werde auch der Umwelt- und Tierschutz wie auch die Pflege der Kulturlandschaft ein stärkeres Gewicht erfahren, was insgesamt im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Bedeutung sein werde.
Angesichts der Tatsache, dass der Strukturwandel bereits jetzt schon vorgezogen werde, stellt sie an die Sachverständigen die Frage, ob der jetzige Erlass eines Verkaufsverbotes ein erfolgversprechendes Instrument wäre.
Von dem Vertreter Rheinland-Pfalz bitte sie nochmals um Erläuterungen dazu, anstelle der Börse ein anderes Modell einzuführen.

Abg. Meinolf Michels unterstreicht, dass ein Ausstieg 2008 ohne ein Konzept für die Zeit danach nicht realisierbar sei. Auch danach brauche man noch eine bestimmte Form der Mengenbegrenzung. Hierzu bitte er den DBV nochmals um nähere Präzisierungen, auch gerade vor dem Hintergrund der Einführung des Börsenmodells.
Weiterhin möchte er wissen, wie dann, wenn eine Kooperation zwischen zwei/drei Betrieben künftig nicht mehr möglich sei, die Abwicklung dieser Kooperation, insbesondere auch im Hinblick auf die Quotenaufteilung, zu erfolgen habe.
Abg. Matthias Weisheit erklärt, dass es dann, wenn man ernsthaft über das Ziel eines Absinkens der Quotenpreise debattiere, keinen Raum mehr für eine Spekulation über die Fortführung des Milchquotenregimes über das Jahr 2008 hinaus gebe.

Abg. Heinrich-Wilhelm Ronsöhr erklärt dazu, dass jedes Ausstiegsszenario sich im Raum der Spekulation bewege, da nur die EU verbindlich einen Ausstieg festlegen könne. Vom französischen Landwirtschaftsminister sei z. B. erklärt worden, dass man für eine Beibehaltung des Milchquotenregimes über das Jahr 2008 eintrete. Insofern müsse man auch mit Äußerungen gegenüber den Bauern vorsichtig sein, der Ausstieg im Jahre 2008 sei beschlossene Sache.

Der Vorsitzende verweist hierzu darauf hin, dass BM Funke die Verordnung mit dem ausdrücklichen Ziel eines Ausstieges im Jahre 2008 vorgelegt habe.

Abg. Meinolf Michels erläutert seine Ausführungen dahingehend, dass es immer Einvernehmen darüber gegeben habe, die Mengen national zu begrenzen. Nicht könne es dagegen Ziel sein, einer Weltmarktentwicklung mit all ihren Belastungen Tor und Tür zu öffnen. Dies müsse auch in einer entsprechenden Anhörung thematisiert werden.

Der Vorsitzende stellt zur rechtlichen Situation fest, dass für einen Ausstieg ein Beschluss nicht mehr erforderlich sei. Vielmehr erfordere die Fortführung des Milchgarantiemengensystems den Beschluss einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Dies seien die rechtlichen Vorgaben und insofern gehe es jetzt um die Ausgestaltung des Milchquotenhandels ab dem 1. April 2000.

Thomas Beck erklärt, dass eine Begrenzung der Milchproduktion auch künftig unausweichlich sei. Im übrigen sei eine Milchproduktion mit einem Milchpreis in Höhe von 30 Pfennig völlig unrentabel.

Angela Künnemann, (NS), bezeichnet es als Voraussetzung für eine Preissenkung an der Börse, dass sich die Nachfrager auch vernünftig verhalten und nicht durch überhöhte Angebote den Gleichgewichtspreis nach oben drücken. Im übrigen komme es nicht nur darauf an, dass es ausreichende Mengen gebe, sondern auch ausreichende Mengen zu niedrigen Preisen.
Was die Auflösung von Kooperationen betreffe, so sehe der Entwurf bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor, dass die Mengen entsprechend des GbR-Vertrages flächenlos an die Gesellschafter übertragen werden. Ihr sei allerdings auch nicht klar, wie dies angesichts fehlender Kriterien funktionieren solle. Hier werde man von dem Einvernehmen der Gesellschafter abhängig sein.

Dr. Martin Berges, (NRW), warnt ebenso vor einer Entwicklung, in der die Milcherzeuger überwiegend hohe Angebote mit dem Hintergedanken einreichen, dass sie dann nur den Gleichgewichtspreis zahlen müssten, der dadurch aber in die Höhe getrieben werde. Dieser Entwicklung müsse entgegengewirkt werden, denn die Börse biete durchaus die Chance, betriebswirtschaftlich sinnvolle Preise zu bieten. Gleichwohl sei immer offen, ob sie entsprechende Quotenmengen erhalten, da dies vom Angebot abhänge. Zur Zeit rechne man mit einem Nachfrageüberhang.
Im übrigen unterstreicht er auch die Sorge, dass sich im Falle des Fehlens eines festen Ausstiegsdatums die Preise möglicherweise nicht wie beabsichtigt nach unten bewegen. Eine preisdämpfende Wirkung könnte andernfalls nur noch infolge eines erwarteten Strukturwandels eintreten, da dann das Angebot größer werde.
Was die Bewegungen der Quote betreffe, so würde sie im Falle einer fehlenden Regionalisierung immer zum besten Milcherzeuger und zum besten Standort wandern. Auch sei diese Frage davon abhängig, wo es jetzt entsprechende Milchkapazitäten gebe. So werde man dort, wo Boxenlaufställe stehen, auch in den nächsten Jahren weiterhin Milcherzeugung betreiben. Langfristig werde man jedoch damit rechnen müssen, dass bestimmte Regionen auf Grund höherer Grundfutterkosten voraussichtlich den Vorteil der Milcherzeugung verlieren. Dies führe dann zur Frage an die Politik, inwieweit sie diese Entwicklung im Wege einer Regionalisierung aufhalten wolle, was allerdings auch immer auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit gehen werde.

Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es in den neuen Bundesländern ein Wandern der Milch in den 50er/60er Jahren infolge steigender Arbeitskosten gegeben habe, was zu der Frage führe, inwieweit bei der jetzigen Diskussion die Entwicklung der Lohnkosten eine Rolle spiele.

Dr. Martin Berges, (NRW), antwortet darauf, dass sich in der Vergangenheit die Frage der Erweiterung von Betrieben immer daran orientiert habe, was technisch machbar sei. Die Rolle, die die Lohnkosten hierbei spielen, würden auch immer von der Möglichkeit abhängen, inwieweit Rationalisierungsmaßnahmen möglich seien.
In der aktuellen Diskussion halte er die Frage der Lohnkosten nicht für so vorrangig, da man auch künftig die Struktur der Familienbetriebe behalten werde. Sicher sei, dass Betriebe mit größeren Beständen auch unter Lohnkostengesichtspunkten Wettbewerbsvorteile haben würden.
Hinsichtlich der Auflösung einer GbR unterstreicht er, dass der neue Verordnungsentwurf eine Aufteilung der Referenzmengen vorsehe. Daher werde entscheidend sein, wie der Gesellschaftsvertrag im einzelnen aussehe und ob er hierzu Regelungen enthalte. Insofern seien diese Verträge dahingehend zu überprüfen, ob Zusätze im Hinblick auf die während der Laufzeit der Gesellschaft erworbenen Referenzmengen erforderlich seien, damit Klarheit darüber bestehe, wie die Aufteilung im Falle der Auflösung - Verhältnis 1 : 1, nach Kapitalanlage oder dergleichen - zu erfolgen habe. Dies sei allerdings auch in der Vergangenheit schon erforderlich gewesen und sollte auch immer schriftlich fixiert sein.
Für überdenkenswert betrachte er das Problem, dass es künftig keine Teilfusionen mehr geben solle, was Entwicklungsmöglichkeiten von Betrieben beschneide.

MR Dr. Werner Dahmen, RP, weist darauf hin, dass die Agrarminister von Bund und Ländern zum Quotenausstieg für das Jahr 2008 einen mehrheitlichen Beschluss gefasst hätten.

MR Dr. Reinhard Schick, BY, korrigiert diese Aussage dahingehend, dass die Agrarminister nur einstimmige Beschlüsse fassen könnten. Ein entsprechender einstimmiger Beschluss zum Quotenausstieg liege jedoch nicht vor. Allerdings hätten sich in einer Protokollerklärung einige Länder für den Ausstieg, andere Länder gegen den Ausstieg ausgesprochen.

Der Vorsitzende verweist hierzu auf den Beschluss der Agrarminister zur Agenda 2000 ?Der Rat verpflichtet sich, im Jahre 2003 auf der Grundlage eines Berichtes der Kommission eine Halbzeitbewertung mit dem Ziel vorzunehmen, die derzeitige Quotenregelung nach dem Jahre 2006 auslaufen zu lassen?.
MR Dr. Werner Dahmen, RP, führt zur Wettbewerbsstellung der Milcherzeuger aus, dass sich im Falle eines ungebremsten Strukturwandels unter dem Schutz der Quotenregelung die Zahl der milchviehhaltenden Betriebe um zwei Drittel verringert haben werde. Man werde dann auf eine durchschnittlicher Größe von ca. 760.000 kg pro Betrieb kommen. Er halte dies für eine Basis, von der aus man die Betriebe in eine quotenlose Zeit, allerdings in Verbindung mit Außenschutz entlassen könne.
Hinsichtlich der Einkommenssituation sei festzustellen, dass es zwischen guten und mittleren Betrieben durchschnittliche Gewinnunterschiede von ca. 800 DM je Kuh gebe. Dies entspreche etwa 10 bis 12 Pfennig je kg Milch. Wenn man noch die durchschnittliche Quotenbelastung von 7 Pfennig hinzurechne, komme man zu Unterschieden von 20 Pfennig. Dies bedeute bei einem Auszahlungspreis von 60 Pfennig einen effektiven Preis von 40 Pfennig, womit die Betriebe zurechtkommen müssten. Dies wäre allerdings die Grenzsituation, denn es gebe kein Naturgesetz, dass sich die Weltmarktpreise künftig ständig bei 35/40 Pfennig bewegen.
In Rheinland-Pfalz habe man sich deshalb gegen die Börse ausgesprochen, weil ihre Transparenzwirkung allein nicht in der Lage sei, preisdämpfend zu wirken. Angebot und Nachfrage werde weiterhin entscheidend für den Quotenpreis sein. Da zumindest in der ersten Zeit ein sehr geringes Angebot einer sehr hohen Nachfragen gegenüberstehe, werde man mit einem relativ hohen Quotenpreis in das Börsensystem starten. Hinzu komme ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Landwirte und die Länder infolge der Börsen. Es gebe vom Land auch schon ein konkretes Angebot. Die Landwirtschaftskammer habe sich dementsprechend beworben, die Börse zu betreiben, allerdings zu einem Preis von 200.000 DM pro Jahr. Unter diesen Umständen könnte das Land auch 2 Mio. kg Referenzmengen pachten und diese den Bauern kostenlos zur Verfügung stellen.
Hinsichtlich der Kosten der Börse werde gefordert, dass das Land und nicht die Landwirtschaft die entsprechenden Kosten trage. Angesichts der Haushaltslage sei dies jedoch nicht möglich und müsste ansonsten den Landwirten an anderer Stelle entzogen werden. Daher müsse letztendlich die Landwirtschaft diese Kosten selber tragen.
Daher schlage Rheinland-Pfalz als Alternativlösung vor, das bisherige System aufrecht zu erhalten mit den Möglichkeiten von Kaufpacht und Leasing, Letzteres allerdings in eingeschränkter Form, um den aufgezeigten Problemen Rechnung zu tragen.
Unterstützen würde man die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Restriktionen bei der Auflösung von Pachtverhältnissen. Ansonsten sollten die Landwirte die Möglichkeit haben, nach Gesichtspunkten der Rentabilität und Liquidität ihrer Betriebe Quote zu kaufen oder zu pachten.
Ein Ausstieg wäre auch insofern problematisch, da erhebliche Vermögen auch über die Börse in die Quoten geflossen seien, die niemand gerne aufgeben möchte.
Zum Mehrwertsteuerproblem gebe es im Land bisher keinerlei Überlegungen.

MR Christian Boron, BB, erklärt zu der Mehrwertsteuerfrage, dass eine entsprechende Initiative für Brandenburg deshalb nicht in Frage komme, da es im Lande kaum pauschalierende Betriebe gebe und insofern das Problem keine Rolle spiele.

Im übrigen verweist er darauf, dass es im Land ca. 1.000 milcherzeugende Betriebe gebe, davon die Hälfte Großunternehmen und die andere Hälfte Familienbetriebe. Nebenerwerbslandwirte würden so gut wie keine Rolle in Brandenburg spielen. Die LPG-Nachfolgebetriebe würden 80 % der Milchquote produzieren, der Rest 20 %. Auf Grund landesgesetzlicher Regelungen seien in der Vergangenheit schon sehr viel Quoten transferiert worden, so dass für die Verkaufsstellen keine großen Mengen zur Verfügung stehen werden, und zwar alles auf bundesrechtlicher Basis. Ernsthafte Überlegungen mit anderen Ländern hinsichtlich größerer Übertragungsgebiete zusammenzugehen, gebe es noch nicht. Auf Arbeitsebene werde aber überlegt, evtl. mit Mecklenburg-Vorpommern, das über ähnliche Rahmenbedingungen verfüge, entsprechende Gespräche zu führen. Ähnliches wäre mit Sachsen-Anhalt denkbar. Bei Sachsen und Thüringen seien die Bedingungen allerdings anders. Vorgesehen sei bisher nur, in dieser Frage mit Berlin zusammenzugehen, das nur über einen Milcherzeuger verfüge, allerdings den größten in Europa, mit 45.000 t Milchquote. Es handele sich hierbei um das Berliner Stadtgut mit mehreren Standorten im Lande Brandenburg.
Die Frage der wettbewerbsfähigen Betriebsgröße sei für ihn schwer zu beantworten, da es in Brandenburg zum einen die LPG-Nachfolgeunternehmen mit großen Stallanlagen gebe, die man auch in Laufstallhaltung umgebaut habe. Hier gebe es ganz andere betriebswirtschaftliche Bedingungen als bei den Kleinbetrieben. Allerdings sei festzustellen, dass die größeren Betriebseinheiten sowohl bei den Leistungen als auch bei der Qualität Vorteile gegenüber den kleineren Betrieben aufwiesen. So habe man seit 1991 im Lande die Milchleistung verdoppelt. Allerdings reiche die Größe allein nicht aus, wenn sie nicht mit entsprechenden notwendigen Investitionen verbunden sei.
Was die Ausgleichszulagen für nach EU-Recht festgelegte benachteiligte Gebiete betreffe, so habe Brandenburg 80 % seines Territoriums entsprechend eingestuft, da diese Gebiete über extrem niedrige Bodenwerte verfügten, wo dementsprechend nicht zu Weltmarktbedingungen produziert werden könne. Was die betriebswirtschaftliche Frage nach den Ausgleichszahlungen für Betriebe über 1.000 ha betreffe, so könne er diese nicht beantworten.

MR Dr. Schick, BY, weist darauf hin, dass die Mehrwertsteuerfrage auch von der endgültigen Verabschiedung des Verordnungstextes im Hinblick auf mögliche Initiativen abhänge. Allerdings würde Bayern für die Verankerung einer entsprechenden Option im Verordnungstext eintreten, falls sich keine geeigneten Träger finden sollten. Diese Frage sollte aber auch nicht überbewertet werden.
Zur Frage des Regionalisierungskonzeptes weist er darauf hin, dass sich diese insbesondere in den Ländern mit geringen Mengen stelle, wo es Sinn mache, mit anderen Ländern zu kooperieren. Für Bayern sei dies nicht vorgesehen.
Das genannte Verkaufsverbot, bei dem es sich wahrscheinlich eher um ein generelles Abgabeverbot handele, sei es fraglich, ob dies überhaupt mit dem entsprechenden EU-Recht vereinbar sei.
Im übrigen werde ein Ausstieg aus der Quote für die Betriebe schwer zu verkraften sein, da selbst bei günstigen Bedingungen die Auswirkungen auf die Preise Dimensionen einnehmen werden, die zumindest zeitweise erheblich über den genannten Rechengrößen liegen werden. Hier werde es lange strukturelle Anpassungen erfordern, da die Betriebe auf Grund langfristiger Investitionen gebunden seien. Insofern müsse dieses Thema sehr vorsichtig erörtert werden.
Was den Preisdruck betreffe, so habe man vorgeschlagen, für die laufenden Pachtverträge einen festen Übergabepreis zu bestimmen mit der Folge, dass damit bereits ein größerer Block zu festen wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen übertragen wäre. Infolge der jetzt vorgesehenen Aufhebung der Flächenbindung werde dies auch gerichtsfester sein als der Weg der Abzugsregelungen.
Für die Länder gehe es darum, zu gewährleisten, dass die Übertragungssituation für bestehende Verträge so günstig wie möglich ausgestaltet werde.
Bernd Voss, (AbL), weist darauf hin, dass es seit der Einführung der Milchquotenregelung 1984 einen Strukturwandel gebe, der quasi zu einer Halbierung der Milchviehbetriebe geführt habe. Allerdings sei auch zu berücksichtigen, dass bei Futterbau und rindviehhaltenden Betrieben 70 % der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft liegen. Der Strukturwandel werde nicht aufzuhalten sein, sollte aber vom Staat nicht auch noch gefördert werden. Insofern spreche er sich gegen die einzelbetriebliche Förderung mit dem Ziel einer Produktionsausweitung aus. Vorzuziehen seien Investitionen im qualitativen Bereich wie z. B. Tierschutz, Produktqualität.

Abg. Heinrich-Wilhelm Ronsöhr erwidert darauf, dass ein Betrieb mit 20 Kühen keine einkommensfähige Betriebseinheit im Sinne eines Haupterwerbsbetriebes darstelle.

Bernd Voss, (AbL), entgegnet darauf, dass man sich nicht generell gegen das Wachstum einzelner Betriebe ausspreche, sondern fordere, dass dies die Betriebe aus eigener Kraft leisten und nicht im Wege staatlicher Förderung. Der Schwerpunkt dieser Förderung solle bei einer Verbesserung der Qualität liegen. Generell verschließe man sich nicht gegenüber dem technischen Fortschritt und den vorhandenen Realitäten, sei aber gegen die mit der Verordnung vorgesehene betriebliche Förderung, sofern sie den Quotenerwerb erleichtere und in Verbindung mit den vorhandenen Ausnahmeregelungen den Strukturwandel verschärfe.
Zur Frage des Ausstiegs aus der Quotenregelung erklärt er, dass sich die AbL für die Beibehaltung der Quote ausspreche. In jedem Falle sollte seitens der Politik möglichst bald eine entsprechende Festlegung im Hinblick auf die notwendige Planungssicherheit erfolgen. Ein entsprechender Beschluss müsste allerdings auf EU-Ebene erfolgen. Weiterhin wendet er sich gegen die Ängstlichkeit für den Fall des Wegfalles der Quote. So sei der Weltmarkt zu 40 bis 45 % von EU-Dumpingexporten gekennzeichnet. Einen realistischen Weltmarktpreis gebe es faktisch nicht.
Bereits jetzt ein Verkaufsverbot einzuführen, halte er ebenfalls aus rechtlichen Gründen nicht für möglich. Notwendig sei vielmehr ein umfassender Pächterschutz, auch für das Pachtverhältnis zwischen Landwirt und Landwirt, um mögliche Umgehungstatbestände zu vermeiden.
Zu der Situation nach dem Wegfall der Quote sagt er voraus, dass die Milchviehbetriebe sicherlich einen Kapitalabfluss in einer Größe von 10 bis 20 Mrd. DM haben werden, um den Istzustand ihrer Quoten zu finanzieren. Erst danach ergebe sich der Strukturwandel, den sie durch weiteren Quotenkauf finanzieren müssten. Im übrigen sei zu berücksichtigen, dass die jetzige Diskussion über einen Ausstieg aus der Quote die Preisperspektiven der Milchviehbetriebe senken würden.
Abschließend warnt er nochmals davor, das Leasing beizubehalten, da die Landwirte trotz aller Schwierigkeiten auch weiterhin in der Lage sein werden, die Quote über das Jahr anzupassen. Im übrigen gebe es dann auch noch die Möglichkeit der Saldierung.

Romuald Schaber, (BDM), antwortet auf die Fragen, dass die Milch trotz der unzureichenden Wettbewerbsfähigkeit überwiegend zu den Grünlandbetrieben abwandere, da dort Alternativen fehlten. So stelle sich die Frage, wie lang diese Entwicklung noch anhalte. Sollte sich die Arbeitsmarktsituation verbessern, könnte dies zu erheblichen Abwanderungen aus den Grünlandbereichen führen, sofern die Politik dem nicht entgegenwirke.
Die Mehrwertsteuer halte er nicht für ein großes Problem, da diese Mehrwertsteuer von den Quotenabgebern entrichtet werde. Die Quotennachfrager seien dagegen nicht mehr in der Lage, dies noch auf den Quotenpreis draufzuschlagen. Das Problem liege eben in der Ungleichbehandlung zwischen den optierenden Betrieben, die die Steuer absetzen können, und den pauschalierenden Betrieben, die dies nicht könnten.
Was die Quotenpreise betreffe, so sehe er keinen Grund dafür, dass diese an der Börse sinken werden. Solange die Nachfrage höher als das Angebot sei, komme die Transparenz den Quotenabgebern zugute. Es gebe nur geringe Spielräume, um diesen Preis unter gewissen Einschränkungen abzusenken. Wirksamstes Mittel bei einem wiederholten Börsengang wäre, einen hohen Abzug vorzusehen. Die bisher vorgesehen 20 % Freimarge würden das ganze Instrument wirkungslos machen.
Zur Frage Wachstum und staatliche Förderung verweist er darauf, dass man seitens der Beratung in der Anfangszeit 40 Kühe als wettbewerbsfähige Größe propagiert habe. Dann habe man erklärt, dass man 60 bis 80 Kühe benötige, und schließlich 100 bis 120 Kühe. Diejenigen, die sehr schnell auf Wachstum gesetzt hätten, hätten auch einen Wettbewerbsvorteil von 6 bis zu 10 Pfennig. Der größere Teil jedoch, der diesen Entwicklungen nicht so schnell habe folgen können, sei ihnen immer hinterhergerannt, ohne letztlich von den Erweiterungen profitieren zu können. Darüber hinaus hätten zahlreiche der geförderten Betriebe, sogar Härtefallbetriebe, ihre Quote noch zu guten Preisen verkaufen können. Daher sollte nach seiner Auffassung die Förderung - auch die verlorenen Zuschüsse - erneut überdacht werden, um zu verhindern, dass sich gerade junge Landwirte überstürzt zu Investitionen entschließen.

Zu dem sog. A/C-Modell stellt er die Frage, warum dieses zukunftsweisende Modell nicht noch von der alten Bundesregierung stärker unterstützt worden sei, als es auf EU-Ebene noch Mehrheiten für dieses Modell gegeben habe.
Weiterhin erklärt er, dass die Zukunftsperspektiven für Landwirte zur Zeit nicht so rosig aussehen, dass aber jedenfalls die aktuelle Situation der Landwirte von der alten Bundesregierung zu verantworten sei.
Die Frage nach dem sog. Verkaufsverbot bezieht sich seiner Auffassung nach auf jetzt verpachtete Quoten. Wichtig sei in diesem Zusammenhang lediglich, dass die 33 % Abzugsregelung auch für die Quoten Anwendung finde, die erst nach dem 01.04.2000 übertragen werden. Dies müsse allerdings auch in der Praxis deutlich bekannt gemacht werden. Dementsprechend werde sich dann auch das Preisniveau darauf einstellen.
Was das Übernahmerecht bei der Beendigung der Pachtverträge betreffe, so gelte dies entsprechend dem Verordnungstext nicht bei einer Kündigung durch den Pächter, sondern nur wenn der Verpächter kündige.
Kündige also der Pächter, so könne der Verpächter die Quote an den Pächter übertragen, habe aber auch die Möglichkeit, sie an der Börse zu verkaufen. Damit sei der Pächter vom Verpächter erpressbar, es sei denn, das Angebot sei höher als die Nachfrage, aber hiervon sei man zur Zeit weit entfernt. Erläuternd verweist er nochmals darauf, dass man bei vielen Altpachtverhältnissen die gleiche Situation vorfinde. So fordere der Verpächter bei auslaufenden Pachtverträgen eine höhere Pacht. Sei der Pächter nicht bereit dazu, gelte dies als Kündigung des Pächters mit der Folge, dass der Pächter kein Übernahmerecht hinsichtlich der Quote habe und sich nur an der Börse bedienen könne.
Die Akzeptanz der vorgesehenen Quotenregelung werde letztlich davon abhängen, ob der Nutzen dieser Regelung auch bei dem zu Buche schlage, für den die Regelung geschaffen worden sei, nämlich dem aktiven Milcherzeuger. Es gehe also darum, dass der Nutzen dieser Regelung nicht durch die mit dem Quotenhandel verbundenen Belastungen wieder aufgezehrt werde.
Ansonsten erübrige sich die Diskussion - Quotenregelung ja oder nein -, da dann der Druck in den Jahren 2005/2006 oder 2008 so stark werde, dass es keine Alternative mehr zu einem Ausstieg gebe, und zwar unabhängig davon, welchen finanziellen Aufwand es im Zusammenhang mit der Regelung gegeben habe.

Willi Kampmann, (DBV), erklärt, dass Aussagen in der Richtung, der Quotenpreis an den Verkaufsstellen werde eher steigen als sinken, rein spekulativer Natur seien. Nach den Vorausberechnungen und Simulationsmodellen habe sich herausgestellt, dass der Gleichgewichtspreis an der Börse nicht von hohen Geboten der Nachfrageseite abhängig sei, sondern im wesentlichen von der Angebotsmenge und dem Angebotspreis. Daher sei auch der Wiederholungsabzug von besonderer Bedeutung, um dadurch Druck auf die Anbieter auszuüben. Deshalb habe der DBV auch gefordert, diese Abzüge noch zu erhöhen.
Im übrigen sehe das Gesamtkonzept vor, dass der Nachfrager nachweise, dass er in der Lage sei, sein evtl. maximales Gebot auch zu bedienen und eine entsprechende Bankbürgschaft über die gebotene Gesamtsumme beifüge. Insofern erwarte man hier ein entsprechend betriebswirtschaftliches vernünftiges Verhalten. Hinsichtlich eines Ausstieges unterstreicht er nochmals, dass der DBV gegen einen Ausstieg im Jahre 2008 sei. Nicht dürfe man in diesem Zusammenhang allerdings die Beschlüsse zur Agenda 2000 und die Verpflichtungen im Rahmen der ersten oder auch zweiten WTO-Runde unberücksichtigt lassen. So werde auf Grund der Agenda-Beschlüsse in den nächsten Jahren eine Quotenaufstockung in Höhe von 5 % erfolgen mit entsprechenden Auswirkungen auf den Markt. In den Ausgleich für die Milcherzeuger steige man allerdings erst im Jahre 2005 ein. Die WTO-Verhandlungen würden zu einer weiteren Senkung der Exporterstattungen sowie zu einer stärkeren Öffnung des EU-Marktes führen, was ein höhere Angebot zur Folge haben werde. Hier könne man nur hoffen, dass der entsprechende Konsum auf EU-Ebene so wachse, dass dadurch die zusätzliche Menge kompensiert werden könne. Andernfalls werde es Probleme hinsichtlich des notwendigen Handlungsbedarfs auf Seiten der Politik geben.
Auf Grund dieser starken Abhängigkeit von der Marktentwicklung halte er eine Aussage für zu spekulativ dahingehend, im Jahre 2008 definitiv auszusteigen oder nicht.

RA Dietrich Klein, (DBV), weist darauf hin, dass die Vorschläge zum Pächterschutz von der Bundesregierung in dem Verordnungstext aufgegriffen worden seien. Daher wende er sich entschieden gegen anderslautende Aussagen. So greife der Pächterschutz in dem Moment, in dem der Verpächter kündige oder der Pachtvertrag ende, sei es durch Zeitablauf.
Wenn also beispielsweise der Pachtvertrag ende und der Verpächter dem Pächter anbiete, die Quote zu dem bisherigen Preis plus X fortzuführen, dann sei der Pächter eben nicht erpressbar. Sei dem Pächter dieser Preis zu hoch, brauche er ihn nicht zu akzeptieren mit der Folge, dass der Pächterschutz greife, was bedeute, dass er ein Kaufrecht hinsichtlich der Quote habe. Hier müsse man von Vertretern der Milcherzeuger erwarten können, dass sie sich bei entsprechend wichtigen Fragen präzise äußern.
Auf Frage des Vorsitzenden bestätigt er, dass dann, wenn es im Falle eines auslaufenden Pachtvertrages nicht zu einem Geschäft zwischen Verpächter und Pächter komme, sondern der Weg über die Börse gewählt werde, die 33 % Abzugsregelung greife.
Was die Frage der Gesellschaft betreffe, so erfolge im Falle der Auflösung oder des Ausscheidens einzelner Gesellschafter die Quotenübertragung theoretisch grundsätzlich über die Verkaufsstelle. Im Gesetzentwurf sei jedoch eine Sonderregelung enthalten, wonach die Anlieferungsreferenzmengen nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen übertragen werden können. Dies bedeute, dass z. B. bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteile, also auch die Quote, den anderen verbleibenden Gesellschaften zuwachse. Dies sei eine unproblematische Regelung.
Allerdings gebe es ein Korrektiv in der Weise, dass gemäß § 7 Abs. 6 diese Regelung nur greife, wenn es sich bei den Gesellschaftern um Milcherzeuger, nicht aber um reine Kapitaleigner handele.
Im übrigen werde die Gründung von Gesellschaften in Zukunft in anderer Weise möglich sein als bisher. Der Grund dafür sei, dass eine Überführung der Quote in die Gesamthand, also in das Gesellschaftsvermögen dazu führen würde, dass ein Verkaufsakt über die Verkaufsstelle erfolgen müsste. Dies hätte zur Folge, dass stille Reserven aufgedeckt würden mit der Auswirkung, dass es zu einer vollen Einkommensversteuerung der entsprechenden aktivierten Reserven käme, was wirtschaftlich nicht zumutbar wäre.
Gleichwohl sei eine Gesellschaftsbildung von aktiven Milcherzeugern möglich, sofern sie Milcherzeuger blieben, was dem allgemeinen Ziel diene, zu verhindern, dass Quoten an nichtaktive Milcherzeuger gehen.
Auf Frage des Vorsitzenden bestätigt er nochmals, dass bei der Auflösung alter Gesellschaften die Quoten nur an milchproduzierende Gesellschafter gehen (§ 7 Abs. 6 der Verordnung - 2. Entwurf). Was die Feststellung betreffe, ob jemand Milchproduzent sei, so dies eine Frage der Umsetzung der Verordnung, wofür die Bundesfinanzverwaltung bzw. die Länderbehörden zuständig seien. Ggf. bedürfe dies auch einer entsprechenden Überprüfung.

Abg. Meinolf Michels führt das Beispiel an, dass aus einer dreiköpfigen Gesellschaft einer im Streit ausscheide. Wenn er die Quote anderweitig verkaufen wolle, würde dadurch die Milchproduktion der verbleibenden zwei Gesellschafter unwirtschaftlich.
Daher möchte er wissen, wie der Fall rechtlich und wirtschaftlich zu beurteilen sei, wenn der ausscheidende Gesellschafter doch bereit wäre, die Quote an die zwei verbleibenden Gesellschafter zu übertragen, wie die Preisfindung erfolge und inwieweit hier die Börse einzuschalten wäre.

RA Dietrich Klein, (DBV), verweist hierzu auf die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit, dass die Geschäftsanteile des ausscheidenden Gesellschafters den verbleibenden Gesellschaftern zuwachsen, wofür dann der ausscheidende Gesellschafter in der Regel eine Abfindung erhalte. Im übrigen unterstreicht er, dass Gesellschafter künftig Milcherzeuger sein müssten.
Auf eine weitere Frage des Vorsitzenden erklärt er, dass die vorgesehenen Regelungen für Gesellschaften dem Praxisbedarf entsprechen müssten. Allerdings erfordere dies künftig Änderungen der Vertragsgestaltung von Gesellschaften, was sicherlich auch zu einem entsprechenden Beratungsbedarf bei den Beratungsstellen führen werde.
Zu dem Komplex betriebliche Investitionshilfe weist er darauf hin, dass sich auch der DBV seit einiger Zeit für die Öko- und Biomilcherzeuger einsetze. Gerade in diesem Bereich gebe es einen erheblichen Nachholbedarf in den betrieblichen Strukturen.
Zum einen gebe es das Problem, dass die Betriebe zu klein seien mit der Folge zu hoher Kosten. Zum anderen gebe es zu wenig große Verarbeitungsbetriebe mit einer kostengünstigen Verarbeitung der Biomilch. Insofern sei es unverständlich, wenn sich Ökobetriebe gegen entsprechende betriebliche Investitionsförderungen aussprechen.

Der Vorsitzende hält als Resümee fest, dass die landwirtschaftlichen Betriebe künftig ungeachtet der genauen Voraussage über mögliche Entwicklungen auf jeden Fall kostengünstiger produzieren müssen. Dies sei auch ein Auftrag an die Politik.
Abschließend dankt der Vorsitzende den Sachverständigen für ihre Ausdauer bei der Beantwortung der Fragen aus der Mitte des Ausschusses.


Ende der Sitzung 14.50 Uhr



Peter Harry Carstensen (Nordstrand), MdB
Vorsitzender

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/archiv/a10/a10_sitz_26
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