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14. Wahlperiode
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Ergebnisprotokoll zur Anhörung
"Netzwerke bürgerschaftlichen Engagements" am 12. Mai 2001
 

Auf der Anhörung sind Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher "Netzwerke" bürgerschaftlichen Engagements zu Wort gekommen. Dabei haben sowohl Landesnetzwerke (Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen) und kommunale Netzwerke (Stadt Nürtingen, Landkreis Cham, Stadt Solingen) als auch netzwerkbildende Infrastruktureinrichtungen (Freiwilligen-Agentur Bremen, Freiwilligen-Zentrum Greifswald, Virtuelle Freiwilligen-Agentur Hamburg) Stellung genommen. Diese sehr verschiedenen Typen von Netzwerken verbindet das Bemühen, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, bestehende Aktivitäten und Ansätze zu unterstützen und stärker miteinander zu verbinden sowie neue Impulse für Engagement zu setzen und Möglichkeiten dafür zu eröffnen.  

Die bereits vor der Anhörung abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen der angehörten und weiterer Einrichtungen und Organisationen sowie das Manuskript des Fachvortrages von Dr. Konrad Hummel (Sozialministerium Baden-Württemberg) sind im Internet unter www.bundestag.de/buergerengagement nachzulesen.  

Im Folgenden soll zusammenfassend dargestellt werden, wo besonderen Probleme und Schwierigkeiten in der Arbeit der Netzwerke liegen und wo Handlungsbedarf für Bund, Länder und Kommunen besteht.  

Kommunale Ebene 

Die Kommune ist der Ort, an dem bürgerschaftliches Engagement gelebt und sichtbar wird. Es ist gleichzeitig der Ort, an dem Menschen nach Möglichkeiten für ein Engagement suchen und dabei auch Widerstände und Hemmnisse erfahren. Es besteht daher weitgehend Einigkeit darin, dass im kommunalen Raum, in den Städten und Kreisen eine Infrastruktur zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements entwickelt werden muß, die sich als "Ermöglichungsinstanz" begreift, bestehende Barrieren für Engagement bearbeitet und ggf. abbaut, Kontakt, Beratung und Vermittlung bietet sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit leistet. Im Zentrum dieser Infrastruktur stehen Einrichtungen, die die Bildung von Netzwerken in diesem Sinne vorantreiben und von denen Impulse zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement im kommunalen Raum ausgehen. Uneinigkeit besteht allerdings darin, welcher Typ von Einrichtung, mit welchem Profil, diese Aufgabe am besten erfüllt, ob die verschiedenen Einrichtungsarten einander ausschließen oder ob sie gegebenenfalls in Ergänzung und Kooperation miteinander Synergieeffekte erzeugen können. Zur Diskussion steht aber nicht nur das konzeptionelle Profil von Infrastruktureinrichtungen, sondern insbesondere auch ihre Trägerschaft. 

Ein Modell, kommunale Netzwerke zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements zu entwickeln, stellt die Kommunalverwaltungen in den Mittelpunkt aller Bemühungen. Dabei werden aus der Verwaltung heraus Einrichtungen geschaffen, von ihr getragen und im wesentlichen auch finanziert, die in enger Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Institutionen, der Wirtschaft sowie der Politik auf die Ermöglichung und Unterstützung von Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung abzielen. Ein Beispiel für diese Form der Netzwerkbildung stellt die Stadt Nürtingen (Baden-Württemberg) dar, die in ihrem zum Bürgerhaus umgestalteten Rathaus eine Geschäftsstelle für Bürgerengagement eingerichtet hat, die sich als Schnittstelle zwischen Bürger, Verwaltung und Politik versteht. Die Geschäftsstelle ist gleichermaßen Anlaufstelle für Bürgerengagement, Freiwilligenzentrum und Netzwerk für bürgerschaftliche Initiativen (vgl. Anlage 04: Bürgermeister Guido Wolf, Netzwerk Stadt Nürtingen). Ihr Profil ist damit breit angelegt und fußt auf einem umfassenden Verständnis von bürgerschaftlichem Engagement. Es umfasst sowohl Kontaktmöglichkeiten, Beratung und Vermittlung von Freiwilligen, Kooperation mit Vereinen und Institutionen, die Arbeit an neuen Formen der Bürgerbeteiligung und die Förderung einer allgemeinen Anerkennungskultur für Engagement. 

Weitere Beispiele für Infrastruktureinrichtungen zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, die in kommunaler Trägerschaft betrieben werden, waren im Rahmen der Anhörung mit der Stadt Würzburg (vgl. Anlage 11: Dr. Peter Motsch, Netzwerk Stadt Würzburg) und dem Landkreis Cham (vgl. Anlage 05: Karlheinz Sölch, Treffpunkt Ehrenamt Landratsamt Cham) vertreten. Zwischen den hier jeweils von öffentlicher Hand betriebenen Einrichtungen gibt es jedoch deutliche Unterschiede hinsichtlich Profil, Entwicklungsstand und verfügbaren Ressourcen. So ist beispielsweise die Stadt Nürtingen bereits seit Anfang der 90er Jahre in Sachen Engagementförderung aktiv. Seit 1997 existiert die Geschäftsstelle für Bürgerengagement als Infrastruktureinrichtung, die die Förderung bürgerschaftlichen Engagements mit einem sehr weiten konzeptionellen Profil verfolgt und - durch die Stadt auf eine sichere Finanzierungsbasis gestellt – mit hoher Kontinuität arbeitet. Im Landkreis Cham hat die Engagementförderung dagegen erst Ende der 90er Jahre politisches Gewicht bekommen. Im Juli 2000 wurde hier der Treffpunkt Ehrenamt eröffnet. Erfahrungen und Entwicklungen sind dementsprechend noch in geringerem Umfang vorhanden. Die wahrnehmbare Fokussierung auf die Förderung des Ehrenamts im engeren Sinne und auf Vermittlungstätigkeiten, die wesentlich ungünstigere finanzielle Ausstattung und Sicherheit der Einrichtung sowie die besonderen Bedingungen der ländlichen Struktur des Flächenlandkreises unterscheiden die hier bestehenden Ansätze der Netzwerkarbeit etwa von denen in der Stadt Nürtingen.  

Eine andere Form von Netzwerken sind Einrichtungen in Trägerschaft eines Wohlfahrtsverbandes, wie sie in der Bundesrepublik unter anderen durch das Verbundprojekt Freiwilligen-Zentren im Deutschen Caritas-Verband repräsentiert werden. Die Arbeit dieses Projektes wurde wissenschaftlich begleitet, die Ergebnisse dokumentiert (vgl. Anlage 14: Verbund Freiwilligenzentren im Deutschen Caritas-Verband sowie Anlage 06: Dr. Töns Föste, Freiwilligen-Zentrum Greifswald). Auch unter Trägerschaft anderer Verbände existieren netzwerkbildende Einrichtungen. Aufgabenprofil und Selbstverständnis dieser Einrichtungen (Freiwilligenzentren, Freiwilligenzentralen, Ehrenamtsbörsen) unterscheiden sich zum Teil sehr stark. 

Einen weiteren Typus von Netzwerken stellen unabhängige, trägerübergreifend arbeitende Einrichtungen dar. Hinter diesem Typus stehen insbesondere Freiwilligen-Agenturen, die mit einem weiten Aufgabenprofil auf eine komplexe Form der Förderung freiwilligen Engagements zielen (vgl. Anlage 02: Vortrag Heinz Janning). Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen über Vermittlungstätigkeiten hinaus in der Beratung von Freiwilligen und Organisationen, in der Anregung und Unterstützung neuer Initiativen, in der Qualifizierung von Freiwilligen, in der Öffentlichkeitsarbeit und der Entwicklung einer allgemeinen Engagementkultur. 

Die bestehenden Freiwilligen-Agenturen haben sich auf Bundesebene zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen (bagfa) zusammengeschlossen. Mitglied in der bagfa sind aber auch kommunal getragenen und verbandsgebundene Infrastruktureinrichtungen. Die bagfa ist als trägerübergreifender Zusammenschluss lokaler und regionaler Infrastruktureinrichtungen fachliches Netzwerk und Interessenvertretung der Einrichtung gegenüber Politik und Verwaltung. Ihre Hauptziele sind die Förderung einer lokalen Infrastruktur sowie die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement der Bürgerinnen und Bürger (vgl. Anlage 12: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen). 

Die besonderen Probleme und Schwierigkeiten in der Arbeit der Netzwerke liegen in:



Hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten existiert für die verbandsunabhängigen Einrichtungen wie den Freiwilligen-Agenturen neben den beschriebenen allgemeinen Schwierigkeiten ein weiterer Nachteil. Sie sind in der Regel zwar als gemeinnützig anerkannt, aber sie haben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes nicht den Status der "besonderen Förderungswürdigkeit", da sie - so die gängige Argumentation der Finanzverwaltungen – besonders förderungswürdige Zwecke nicht unmittelbar, sondern über ihre Vermittlungstätigkeiten nur mittelbar ausüben. Dadurch ist Freiwilligen-Agenturen die Möglichkeit, Spenden- und Sponsorengelder zu aquirieren, versperrt, da sie aufgrund der fehlenden Förderungswürdigkeit keine Spenden- oder Zuwendungsbescheinigungen ausstellen dürfen. Dies trifft allerdings nur auf die trägerunabhängigen, eigenständigen Einrichtungen zu und nicht auf solche in Trägerschaft eines etablierten Verbandes, da diese automatisch über ihren Verband die "besondere Förderungswürdigkeit" im Sinne des Einkommenssteuergesetzes besitzen und ohne Probleme auf Spenden und Sponsoren zurückgreifen können. Daraus ergibt sich ein klarer Nachteil für die verbandsunabhängigen Infrastruktureinrichtungen, der beseitigt werden sollte .

Im Ergebnis der Anhörung läßt sich mit Blick auf eine Förderung kommunaler Netzwerke festhalten, dass es keine Standardisierung und zwingende Festlegung auf einen bestimmten Typ von Einrichtung geben sollte. Welcher Form von Einrichtung der Vorzug gegeben wird, hängt vielmehr von den konkreten Bedingungen und Konstellationen in den jeweiligen Kommunen ab. Entscheidender als die Trägerschaft ist demgegenüber das Profil und das Aufgabenselbstverständnis der Einrichtung. Dies sollte von einem weiten Verständnis von bürgerschaftlichem Engagement ausgehen und Förderstrategien beinhalten, die sich sowohl auf traditionelle und neue Formen des Ehrenamts als auch auf Möglichkeiten der Interessenvertetung und Beteiligung an politischen Entscheidungen beziehen.

Des weiteren ist von zentraler Bedeutung, dass alle potentiellen Akteure in der Kommune in die Aktivitäten einbezogen werden und dadurch ein Netzwerk gleichberechtigter Partner aufgebaut wird. Dazu zählt auch, mögliche Parallelstrukturen in einen Verständigungsprozeß zu bringen und neue Kooperationsformen zu entwickeln.

Unabhängig von der konkreten Trägerschaft der Infrastruktureinrichtung haben Kommunalpolitik und –verwaltung die Aufgabe, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement als Moderatoren zu begleiten und entsprechende Entwicklungsprozesse zu unterstützen. Dazu bedarf es einer Offenheit und eines engagement- und beteiligungsfreundlichen Klimas in Politik und Verwaltung.

Ebene der Bundesländer

Im Rahmen der Anhörung war die Ebene der Bundesländer durch Landesnetzwerke in Baden-Württemberg (vgl. Anlage 01: Vortrag Dr. Konrad Hummel), im Saarland (vgl. Anlage 03: Vortrag Dr. Ludwin Vogel) und durch das Städtenetzwerk Nordrhein-Westfalen (vgl. Anlage 09: Eva Krings, Dezernentin für Kultur der Stadt Solingen) vertreten.

Ebenso wie die Kommunen müssen auch die Bundesländer ihren Beitrag zu einer Politik des Bürgerengagements leisten. Eine wichtige Aufgabe für die Länder ist die Förderung der notwendigen Infrastruktur. Das bedeutet nicht nur, aber doch meist finanzielle Unterstützung von Netzwerken und Infrastruktureinrichtungen. Eine Synopse über die bestehenden Bemühungen der 16 Bundesländer zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement (vgl. Anlage 01: Vortrag Dr. Konrad Hummel) zeigt, dass sich die Förderstrategien der meisten Länder auf eine finanzielle Unterstützung beschränken. Damit allein aber werden die Länder ihrer Verantwortung nicht gerecht. "Meist reicht es in den Ländern über die sichernde Förderung der Parallelstrukturen Selbsthilfe/Senioren/Freiwilligenbörsen kaum hinaus und nur wenige Länder definieren sich mit den Kommunen zusammen als Moderatoren eines Klärungsprozesses zwischem 'altem Ehrenamt' (Vereinsförderung), 'neuem Ehrenamt' (z.B. Freiwilligenagenturen), Fachbereichen (z.B. Selbsthilfe) und kommunalen Entwicklungen (z.B. lokale Agenda 21, Soziale Stadt, Prävention). Auf Bundesebene, kommunaler Ebene und verbandlicher Ebene laufen parallele Verständigungsprozesse, bei denen die Länder oft nur als Zuschussgeber auftauchen und nicht als Instanz der Fachebenen (z.B. Gesundheits-, Sozial-, Umweltpolitik oder Schule, Archäologie, Polizei usw.), die sich erst noch öffnen müssen für Bürgerengagement als durchgängig methodischem Bestandteil künftiger Daseinspolitik und professionellem Qualitätsstandard." (vgl. Anlage 01: Vortrag Dr. Konrad Hummel)

Die Bundesländer stehen damit vor der Aufgabe, ihre Rolle in der Förderung von bürgerschaftlichem Engagement neu zu definieren. Das bedeutet, dass sich die Länder nicht lediglich als Finanzierer bzw. Zuschussgeber verstehen, sondern in engem Zusammenwirken mit den Kommunen förderliche Rahmenbedingungen für Bürgerengagement aktiv gestalten und auf Landesebene neue Bündnisse und Netzwerke entwickeln. Mit den Beispielen aus Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen wurden im Rahmen der Anhörung mögliche Perspektiven aufgezeigt. So hat im Saarland durch Initiative des Landes eine starke Vernetzung des Ehrenamts stattgefunden. Strukturell drückt sich dies insbesondere in der Landesarbeitsgemeinschaft "Pro Ehrenamt", im "Runden Tisch Ehrenamt" sowie in der Kampagne "Saarland 21" aus. Diese organisierten Strukturen zielen auf Begegnung und Austausch, Koordinierung von Aktivitäten sowie die Entwicklung von Strategien zur Engagementförderung (vgl. Anlage 03: Vortrag Dr. Ludwin Vogel). Mit dem Städtenetzwerk Nordrhein-Westfalen wurde unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ein freiwilliger Zusammenschluß von Städten, Kreisen und Gemeinden realisiert, die ihre Einrichtungen und Organisationen für bürgerschaftliches Engagement öffnen wollen. Dies ermöglicht interkommunalen Erfahrungsaustausch und die Thematisierung bislang tabuisierter Probleme. Die Unterstützung dieses landesweit arbeitenden kommunalen Netzwerkes durch das Land stellt allerdings noch ein Problem dar (vgl. Anlage 09: Eva Krings, Dezernentin für Kultur der Stadt Solingen).

Bundesebene

Mit Blick auf die Bundesebene wurden auf der Anhörung bekannte Erwartungen an den Gesetzgeber zur allgemeinen Förderung von bürgerschaftlichem Engagement geäußert (wie versicherungsrechtliche Regelungen für Engagierte, Freistellungsregelungen, Besteuerung von Aufwandsentschädigungen etc.).

Konkrete Möglichkeiten der Förderung von Netzwerken durch den Bund lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

Anlagen:

Fachvorträge

Anlage 01: Vortrag Dr. Konrad Hummel
Anlage 02: Vortrag Heinz Janning
Anlage 03: Vortrag Dr. Ludwin Vogel


Schriftliche Stellungnahmen der angehörten Einrichtungen und Organisationen

Anlage 04: Bürgermeister Guido Wolf, Netzwerk Stadt Nürtingen
Anlage 05: Karlheinz Sölch, Treffpunkt Ehrenamt Landratsamt Cham
Anlage 06: Dr. Töns Föste, Freiwilligen-Zentrum Greifswald
Anlage 07: Bettina Bofinger, Ehrenamtlichenbörse für Spätaussiedler in Berlin
Anlage 08: Annedore Windler, Frauennetzwerk Bremen
Anlage 09: Eva Krings, Dezernentin für Kultur der Stadt Solingen
Anlage 10: Dr. Ulrike Gropp, Virtuelle Freiwilligenagentur Hamburg


Schriftliche Stellungnahmen weiterer Einrichtungen und Organisationen

Anlage 11: Netzwerk Stadt Würzburg
Anlage 12: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa)
Anlage 13: Mütterzentren Bundesverband
Anlage 14: Verbund Freiwilligenzentren im Deutschen Caritas-Verband
Anlage 15: Arbeitskreis Bürgerstiftungen
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/archiv/enga/enga_prs/engdoc_1091
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