Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Kommissionen > Archiv > Enquete-Kommission Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements > Pressemitteilungen - Übersicht >
14. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Rechtliche Rahmenbedingungen
bürgerschaftlichen Engagements verbessern

Die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" hat ein umfassendes Rechtsgutachten zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Auftrag gegeben.

Rechtliche Regelungen können bürgerschaftliches Engagement nachhaltig fördern. Sie können Engagierte schützen (z.B. vor Haftung), ihre Kosten ausgleichen (z.B. durch Aufwandsentschädigungen) und gezielt Anreize zum Engagement schaffen (z.B. durch Rentenanwartschaften). Bestehende Gesetze sind aber oft kompliziert und hinderlich. Bürger, Vereine und Verbände haben die Enquete-Kommission schon auf viele Lücken und Ungereimtheiten aufmerksam gemacht. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme der vielen Rechtsbereiche, mit denen engagierte Menschen zu tun haben, fehlt bisher jedoch. Die Enquete-Kommission will diese Forschungslücke schließen und aus einem grundlegenden Rechtsgutachten Handlungsempfehlungen für die Politik entwickeln.

Das Gutachterteam unter Leitung von Prof. Dr. Gerhard Igl, Universität Kiel, hat die Aufgabe, die Probleme in verschiedenen Rechtsgebieten zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten aufeinander abzustimmen. Prof. Igl wird das Gutachten in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Monika Jachmann und Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer, beide Universität Jena, erstellen. Das Rechtsgutachten hat folgende Struktur:


Allgemeiner Teil: Situationen - Problemstellungen - Definitionen

Steuerrecht

z.B. Steuern für Aufwandsentschädigungen

Sozialrecht

z.B. Arbeitsförderungsgesetz

Arbeitsrecht

z.B. Freistellungsregelung

Zivilrecht

z.B. Haftungsfragen

Querschnittsperspektive: Europarechtliche Rahmenbedingungen

Die Gutachter arbeiten in engem Dialog mit der Enquete-Kommission und nicht zuletzt auf der Grundlage der Anregungen engagierter Bürgerinnen und Bürger. So können die Erfahrungen aus der Praxis, die Kapazitäten der Rechtswissenschaft und die Möglichkeiten der Politik im Rahmen der Enquete-Kommission für die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements gebündelt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/archiv/enga/enga_prs/engprs_103
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion