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Gleichstellungsbeauftragte
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Cornelia Beek:

Seit 1. August 2000 bin ich die Stellvertreterin der Frauenbeauftragten in der Bundestagsverwaltung. Mein Mandat verdanke ich Ihrer Wahl. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Ich werde versuche, Antje Lange bei ihrer Arbeit für unsere Kolleginnen zu unterstützen - und vielleicht hier und da eigene Akzente zu setzen.

Seit zwölf Jahren arbeite ich in der Bundestagsverwaltung. Nach meinem politikwissenschaftlichen Studium und ein paar Jahren als Journalistin bei einer Tageszeitung habe ich als Redakteurin im Pressezentrum in der damaligen Redaktion von heute im Bundestag und woche im bundestag angefangen. Nach drei Jahren Arbeit im Wissenschaftlichen Dienst leite ich seit Ende Juli 2000 das Sekretariat der Kinderkommission. Nicht zuletzt die Arbeit im Fachbereich IX, der sich neben der Familien- und Gesundheitspolitik auch Frauenfragen widmet, hat mich für das Thema Gleichstellung sensibilisiert.

Wenn heutzutage offene Diskriminierung wegen des Geschlechts selten geworden ist, dann heißt das nicht, dass die tatsächliche Gleichberechtigung, wie sie unser Grundgesetz fordert, schon verwirklicht ist. Ich habe gelernt, dass die Vorstellung falsch ist, von der Abwesenheit offener Diskriminierung auf volle Chancengleichheit zu schließen. Es gibt subtile Formen der Ausgrenzung, Gewohnheiten und Rituale, die wir kaum in Frage stellen. Im Ergebnis finden wir es immer noch normal, dass die Sekretärin (die Frau) den Kaffee kocht, um in ihrem Chef (dem Mann) zu servieren.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Es geht nicht darum, die Kolleginnen in den Vorzimmern aufzurufen, keinen Kaffee mehr zu machen. Und in der Bundestagsverwaltung sind zum Glück die Zeiten vorbei, in denen Führungsfunktionen allein von Männern ausgefüllt wurden. Ich sehe meine Aufgabe als Vertreterin der Frauenbeauftragten jedoch besonders darin, immer wieder genau hinzuschauen und darauf zu achten, dass Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen sind. Bei keiner Entscheidung, und sei sie noch so klein, darf der Grund für Ungleichbehandlung darin liegen, dass im einen Fall eine Frau, im anderen ein Mann betroffen ist.

Also: Mir geht es nicht um ungerechtfertigte Extrawürste für Frauen, sondern um gerechte Gleichstellung beider Geschlechter. Vor dem Hintergrund ungleicher Ausgangsbedingungen müssen Frauen und Männer gleiche Chancen haben. Dafür werde ich mich einsetzen - vier Jahre lang.

Herzliche Grüße

Cornelia Beek

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/orgplan/gleichstellung/520fr_cor
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