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Beispiel für den Einspruch des Bundesrates

BUNDESRAT
Stenographischer Bericht
777. Sitzung
Berlin, Freitag, den 21. Juni 2002

. . .
Präsident Klaus Wowereit:
Tagesordnungspunkt 59:
Gesetz zur Neuregelung des
Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
(Drucksache 524/02)
Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Ministerpräsidenten Dr. Vogel (Thüringen) das Wort.

Dr. Bernhard Vogel (Thüringen), Berichterstatter:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner vorigen Sitzung einstimmig den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz in einigen wesentlichen Punkten einer Überarbeitung und Präzisierung zuzuführen.
Heute liegt eine Fassung vor, auf die sich der Vermittlungsausschuss geeinigt hat, nachdem eine Arbeitsgruppe von Bundesrat und Bundestag unter Beteiligung der Bundesregierung die notwendige Vorarbeit geleistet hatte.
Lassen Sie mich die Änderungen kurz darstellen:
Erstens. Die Altersgrenze für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen wird für Sportschützen von 18 Jahren auf 21 Jahre und für Jäger von 16 Jahren auf 18 Jahre angehoben.Zweitens. Kinder dürfen unter Aufsicht frühestens ab 12 Jahren schießen. Wir haben die derzeitige Rechtslage wiederhergestellt. Die vorgesehene Absenkung des Mindestalters auf zehn Jahre ist rückgängig gemacht worden.
Drittens. Der erstmalige Erwerb von Schusswaffen setzt bei Personen unter 25 Jahren künftig ein medizinisch-psychologisches Zeugnis über die geistige Eignung zum Waffenbesitz voraus. Zur Prüfung der persönlichen Eignung kann Einblick in das Erziehungsregister genommen werden.
Viertens. Schießsportordnungen werden in Zukunft behördlich genehmigt. Fünftens. Waffenhändler müssen künftig den Verkauf von Waffen innerhalb von zwei Wochen an die Waffenbehörde melden. Das Meldegebot gilt nicht nur für den Käufer, sondern auch für den Verkäufer.
Sechstens. Die so genannten Pumpguns werden mit Inkrafttreten des Gesetzes verboten.
. . .
Ich hoffe, dass damit ein Zeichen gesetzt wird. Wir alle wissen, dass niemand ein Verbrechen wie das in Erfurt in Zukunft unmöglich machen kann. Wir wissen aber auch, dass wir alles Menschenmögliche tun müssen, um die Wiederholung eines solchen Verbrechens zu verhindern. Mit der Beschlussfassung über das Gesetz wird ein Beitrag dazu geleistet. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

Präsident Klaus Wowereit:
Das Wort hat Herr Bundesminister des Innern, Schily.
Otto Schily, Bundesminister des Innern:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass wir in der heutigen Bundesratssitzung eine mustergültige Gesetzgebungsarbeit zum Abschluss bringen. Das ist umso bemerkenswerter, als wir es beim Waffenrecht mit einer Rechtsmaterie zu tun haben, die so kompliziert ist, dass vergangene Legislaturperioden - unter anderen Mehrheitsverhältnissen - nicht ausgereicht haben, zu einem guten Ergebnis zu kommen. Das Ergebnis ist auch insofern bemerkenswert, als durchaus unterschiedliche Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden mussten.
. . .
Meine Damen und Herren, das Gesetz enthält über das hinaus, was Herr Ministerpräsident Vogel als Ergebnis des Vermittlungsausschusses vorgetragen hat, wesentliche Neuregelungen. Es gestaltet das Waffen- und Beschussrecht sehr viel übersichtlicher, indem es diese Rechtsbereiche trennt. Künftig wird mehr auf Zuverlässigkeit geachtet. Einige Waffen werden stärker überwacht, andere vom Besitz ganz ausgeschlossen. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass die Zusammenarbeit der Behörden mit den Schießsportverbänden besser funktioniert. Es wird also für mehr Kontrolle und damit für mehr Sicherheit sorgen. Ich meine, dass es sich angesichts der Tatsache, dass wir hier und da schlimme Vorfälle zu beklagen haben - uns allen ist der Schock von Erfurt noch im Gedächtnis ?, um ein äußerst wichtiges Gesetzesvorhaben handelt. Umso dankbarer dürfen wir sein, dass wir heute mit großer Zustimmung rechnen dürfen.
. . .

Präsident Klaus Wowereit:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Deutsche Bundestag hat die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen. Wer dem Gesetz in der nunmehr vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
(Bundesminister Otto Schily: Das war einstimmig!)
? Das war sogar einstimmig.
. . .
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/gesgeb/153beisp10
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