Beispiel für den Einspruch des Bundesrates
BUNDESRAT Stenographischer Bericht 777. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Juni 2002 |
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. . . Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner vorigen Sitzung einstimmig den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz in einigen wesentlichen Punkten einer Überarbeitung und Präzisierung zuzuführen. Heute liegt eine Fassung vor, auf die sich der Vermittlungsausschuss geeinigt hat, nachdem eine Arbeitsgruppe von Bundesrat und Bundestag unter Beteiligung der Bundesregierung die notwendige Vorarbeit geleistet hatte. Lassen Sie mich die Änderungen kurz darstellen: Erstens. Die Altersgrenze für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen wird für Sportschützen von 18 Jahren auf 21 Jahre und für Jäger von 16 Jahren auf 18 Jahre angehoben.Zweitens. Kinder dürfen unter Aufsicht frühestens ab 12 Jahren schießen. Wir haben die derzeitige Rechtslage wiederhergestellt. Die vorgesehene Absenkung des Mindestalters auf zehn Jahre ist rückgängig gemacht worden. Drittens. Der erstmalige Erwerb von Schusswaffen setzt bei Personen unter 25 Jahren künftig ein medizinisch-psychologisches Zeugnis über die geistige Eignung zum Waffenbesitz voraus. Zur Prüfung der persönlichen Eignung kann Einblick in das Erziehungsregister genommen werden. Viertens. Schießsportordnungen werden in Zukunft behördlich genehmigt. Fünftens. Waffenhändler müssen künftig den Verkauf von Waffen innerhalb von zwei Wochen an die Waffenbehörde melden. Das Meldegebot gilt nicht nur für den Käufer, sondern auch für den Verkäufer. Sechstens. Die so genannten Pumpguns werden mit Inkrafttreten des Gesetzes verboten. . . . Ich hoffe, dass damit ein Zeichen gesetzt wird. Wir alle wissen, dass niemand ein Verbrechen wie das in Erfurt in Zukunft unmöglich machen kann. Wir wissen aber auch, dass wir alles Menschenmögliche tun müssen, um die Wiederholung eines solchen Verbrechens zu verhindern. Mit der Beschlussfassung über das Gesetz wird ein Beitrag dazu geleistet. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Präsident Klaus
Wowereit: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Deutsche Bundestag hat die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen. Wer dem Gesetz in der nunmehr vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. (Bundesminister Otto Schily: Das war einstimmig!) ? Das war sogar einstimmig. . . . |