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208/1998
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EHEMALS VOLKSEIGENES VERMÖGEN KOMMUNEN UND KREISEN ZUORDNEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) hh- Den ostdeutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen sollen bis Ende 1999 die ihnen zustehenden Vermögenswerte aus ehemals volkseigenem Vermögen im wesentlichen zugeordnet werden. Dies verlangt die PDS in einem Antrag ( 14/17). Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag bis Ende Januar einen Entwurf zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes und des Vermögenszuordnungsergänzungsgesetzes vorzulegen. Die Kommunen und Kreise sollen bei den zuständigen Bundesbehörden bereits abgelehnte Anträge bis Ende Mai nochmals stellen können. Bis Ende Juli sollen diese Behörden den voraussichtlichen Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand abschätzen. Davon soll die endgültige Frist zur Bearbeitung der wiedergestellten Anträge abhängig gemacht werden. Die Fraktion verlangt darüber hinaus eine Regelung, wonach Städte, Gemeinden oder Kreise einen angemessenen Ausgleichsanspruch für "zuordnungswidrige" Privatisierungen der Treuhandanstalt oder der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erhalten sollen, wenn diese zu Ihren Lasten erfolgt sind. Für das Vermögenszuordnungsgesetz will die PDS ferner eine "kommunalfreundliche Regelung" im Hinblick auf die Kostenübernahme für Trennvermessungen bei zugeordneten Flächen. Schließlich sollte die Bundesregierung dafür sorgen, daß die kommunalen Spitzenverbände im Verwaltungsrat der BVS vertreten sind. Der Antrag wird damit begründet, daß Kommunen ihnen zustehende Vermögenswerte wie Flur- und Grundstücke oder ehemals kommunale Unternehmen nicht zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Handwerksbetrieben einsetzen könnten, weil Bundesbehörden ihnen noch immer rund ein Fünftel dieses Vermögens vorenthielten.



Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9820802
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