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220/1998
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RÜCKKEHR ZUM SOLIDARITÄTSPRINZIP BEGRÜSST - GEGENFINANZIERUNG SICHERN

Bonn: (hib) ge- Das Ziel der Bundesregierung, die Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu stärken und die Beitragssätze stabil zu halten, ist am Mittwoch vormittag bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses vor allem von den Vertretern der Krankenkassen, der Behindertenverbände und der Gewerkschaften begrüßt worden. Die Experten betonten jedoch einmütig, daß der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung ( 14/24) lediglich als Vorschaltgesetz zu betrachten sei, um kurzfristig das System zu stabilisieren. Langfristig müsse zusammen mit allen Betroffenen an einer durchgreifenden Reform des Gesundheitswesens gearbeitet werden. Zweifel meldeten die Experten an der Gegenfinanzierung der Gesetzesinitiative an. Ein wesentlicher Faktor sei dabei, inwieweit und ab wann eine neue gesetzliche Regelung für die 620-DM-Jobs eintreten werde. "Das Gesetz steht und fällt mit dem 620-DM-Gesetz, das Geld in die Kassen bringen soll", so der Verband der Angestelltenkrankenkassen (VDAK/AEV). Prof. Dr. Eckhard Knappe von der Universität Trier erklärte in diesem Zusammenhang, es sei zwar notwendig, über die kurzfristige Finanzierung nachzudenken, langfristig sei es aber wichtig, mehr Wirtschaftlichkeit in das Gesamtsystem hineinzubekommen.

Von den Kassenvertretern und den Gewerkschaften positiv bewertet wurde auch die geplante Neuregelung, chronisch Kranke von der Arzneimittelzuzahlung zu befreien oder diese zu mindern. Problematisch sei dabei aber, so die Sachverständigen, daß dies einen hohen Verwaltungsaufwand bedeute, um die chronischen Krankheiten zu dokumentieren. Auch müsse es möglich sein, die Einstufung als chronische Krankheit wieder zurückzunehmen. Von einigen Experten, so auch von den Vertretern der Deutschen Rheuma Liga, den Physiotherapeuten und den Logopäden wurde kritisch angemerkt, daß die Heilmittelzuzahlung bislang nicht in die Härtefallregelung einbezogen worden sei. Gerade dies stelle jedoch einen starken Posten für ihre Patientengruppe dar.

Auf Kritik stieß bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und der Vertreter der Pharmaindustrie vor allem die geplante Absenkung der Festbeträge für Arzneimittel sowie die Budgetierung. Beide Seiten betonten, die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Gegenfinanzierung belaste den Arzneimittelmarkt in einer Weise, die nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die Arzneimittelversorgung in hohem Maß gefährde. Die Apothekervertreter appellierten in ihrer Stellungnahme deshalb an den Gesetzgeber, sich für ein Niveau der Budgetierung im Arzneimittelbereich einzusetzen, "das eine angemessene Arzneimittelversorgung der Patienten gewährleistet, Rationierungen vermeidet und Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht gefährdet". Die Vertreter der Pharmaindustrie legten dar, der Gesetzentwurf belaste den Arzneimittelbereich übermäßig und damit ausgerechnet den Sektor, der in den vergangenen Jahren die größten Einsparerfolge gehabt hätte. Der Entwurf ignoriere die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Einschränkungen der Arzneimittelausgaben. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnte die Wiedereinführung sektoraler Ausgabenbudgets als "untaugliches Mittel der Ausgabensteuerung" ab. Die beabsichtigten positiven Effekte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt würden erkauft mit einer Gefährdung von Arbeitsplätzen im Gesundheitswesen. Im übrigen führe sie dazu, daß wegen der erwarteten negativen Grundlohnentwicklung in den neuen Bundesländern die dort zugelassenen Vertragsärzte erneut schwer belastet würden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9822001
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