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232/1998
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ABKOMMEN MIT DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK BEFÜRWORTET

Bonn: (hib) aw- Einstimmig hat sich der mitberatenden Europaausschusses am Mittwoch morgen dafür ausgesprochen, ein Abkommen der Bundesregierung mit der Europäischen Zentralbank (EZB) über deren Sitz in Frankfurt vom 18. September 1998 zu ratifizieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung ( 14/70) fand somit die Zustimmung des Gremiums. Im einzelnen werden in dem Abkommen unter anderem die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Bank sowie ihrer amtlichen Kommunikation und Korrespondenz gewährleistet. Die Bundesrepublik verpflichtet sich zudem, die Räumlichkeiten der EZB zu schützen und gestattet, daß die Bank auch eigenes bewaffnetes Personal einsetzen kann. Geregelt werden ferner die Befreiung der EZB von allen direkten Steuern sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für die Entlastung der Bank von indirekten Steuern und allen Einfuhrabgaben. Das Plenum des Bundestages soll dem Abkommen am (morgigen) Donnerstag zustimmen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823201
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