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232/1998
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MODERNISIERUNG VON ALTBAUTEN UND WOHNRAUM ERLEICHTERN (ANTRÄGE)

Bonn: (hib) vb- Mit Blick auf den nach wie vor großen Investitionsbedarf bei der Sanierung und Modernisierung von Wohnraum in den neuen Ländern verlangt die PDS in einem Antrag ( 14/126), das Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zum Jahr 2000 fortzuführen. Darum solle das Parlament die Regierung ersuchen. Mindestens aber sei das in diesem Jahr zur Verfügung gestellte Volumen in Höhe von 70 Milliarden DM beizubehalten, so die Fraktion. Plädiert wird zudem dafür, die Tilgungsrate von derzeit fünf Prozent den in der Wohnungswirtschaft üblichen Abschreibungen anzugleichen. Die PDS erläutert dazu, dieser aufgrund der immer noch erheblichen Gebäudeschäden ausgemachte Sanierungs- und Modernisierungsbedarf könne allein durch das Investitionszulagengesetz 1999 nicht bestritten werden.

In einem weiteren Antrag ( 14/127) fordert die PDS, die Bundesregierung solle die Investitionszulage für die Modernisierung von Altbauten und industriell gefertigten Wohnhochhäusern nach den Bestimmungen gewähren, wie sie für den innerörtlichen Mietwohnungsneubau gelten. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, das Investitionszulagengesetz 1999 entsprechend zu ändern. Nach diesem Gesetz wird für Modernisierungen an Mietwohngebäuden, die vor 1991 fertiggestellt worden sind, maximal eine Investitionszulage von höchstens 180 DM pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Da die Kosten für Sanierung und Modernisierung von Altbauwohnungen, die vor 1949 fertiggestellt wurden, und für industriell gefertigte Wohnhochhäuser wesentlich über den Kosten für die Modernisierung der übrigen Mietwohnungen lägen, sollten die betreffenden Gebäude nach den gleichen Vorschriften wie sie für den innerörtlichen Mietwohnungsneubau gelten, gefördert werden, so die Fraktion. Dies würde eine Förderung von maximal 400 DM pro Quadratmeter Wohnfläche bedeuten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823203
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