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237/1998
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BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND SEXUALDELIKTEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung der Strafprozeßordnung ( 14/162) verleiht die CDU/CSU ihrer Auffassung Nachdruck, daß das Vertrauen der Bürger in die Integrität des Staates als einen der Eckpfeiler unserer Gesellschaft auch in Zukunft sichergestellt sowie der Schutz der Bevölkerung vor Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten verbessert werden müsse. In ihrer Begründung weisen die Antragsteller darauf hin, daß es in den zurückliegenden Jahren teilweise sehr umfangreiche Korruptionsfälle gegeben habe und schwere Straftaten, insbesondere an Kindern begangene Sexualdelikte, bekanntgeworden seien. Die wirksame Bekämpfung der Korruption habe, so unterstreicht der Gesetzentwurf, für die Gewährleistung der inneren Sicherheit einen hohen Stellenwert. Den Gefahren der Organisierten Kriminalität könne nur erfolgreich begegnet werden, "wenn das gesetzliche Handwerkszeug zur Bekämpfung aller Erscheinungsformen von Korruption ausreichend zur Verfügung" stehe.

Zur Lösung der genannten Problematik schlägt die CDU/CSU eine Erweiterung der Telefonüberwachung vor und zwar bei Delikten der Bestechlichkeit und Bestechung, besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie bei Taten des Kindesmißbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie. Sie weist zugleich darauf hin, daß durch die intensive Verfolgung und Ahndung der genannten Delikte bei der Strafjustiz ein höherer Aufwand entstehe, dessen Umfang nicht hinreichend sicher abgeschätzt werden könne.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823702
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