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239/1998
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TIERSCHUTZ SOLL STAATSZIEL WERDEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes ( 14/207) zur Änderung des Grundgesetzes verleiht die F.D.P. ihrer Auffassung Nachdruck, den Tierschutz in der Verfassung zu verankern. In ihrer Begründung weisen die Freien Demokraten darauf hin, daß der Tierschutz bei der Abwägung in Konfliktfällen mit Verfassungsrechtsgütern regelmäßig nachrangig behandelt werde. Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz in Form einer Staatszielbestimmung hebe diese Nachrangigkeit auf und gewährleiste seine wirksame Durchsetzung. Die F.D.P. schlägt daher vor, in Artikel 20 a als Absatz 2 anzufügen: "Tiere werden im Rahmen der geltenden Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt."



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823901
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