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239/1998
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BEI KAMPF GEGEN PKK-TERRORISMUS DAS VÖLKERRECHT BEACHTEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) aw- Die Bundesregierung hat eigenen Angaben zufolge die türkische Regierung "nachdrücklich aufgefordert", beim Kampf gegen den Terrorismus rechtsstaatliche Prinzipien und das Völkerrecht zu beachten. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Menschenrechte und die territoriale Souveränität des Irak, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/218) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/80) mit. Die Fraktion hatte auf eine "Invasion türkischer Truppen im Nordirak" am 7. und 8. November verwiesen, die vom türkischen Verteidigungsminister Ismet Sezgin mit einer "Strafaktion gegen 400 bis 500 Rebellen" gerechtfertigt worden sei. Die Bundesregierung verdeutlicht hierzu, sie bestreite nicht das Recht der türkischen Regierung, von der Kurdischen Arbeiterpartei PKK ausgehende terroristische Aktivitäten zu unterbinden und die territoriale Integrität des türkischen Staates zu bewahren. Das Problem erfordere letztlich aber eine politische Lösung. Die Regierung in Ankara sei deshalb sowohl bilateral als auch im Rahmen der Europäischen Union aufgefordert worden, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren, den Menschenrechten und dem Schutz von Zivilisten besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die Truppenverbände möglichst unverzüglich von nordirakischem Territorium zurückzuziehen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist die Bundesregierung außerdem sämtlichen Hinweisen auf einen vermuteten vertragswidrigen Einsatz deutscher Waffen durch die Türkei nachgegangen. Ein Beweis für ein derartiges Vorgehen habe aber in keinem Fall erbracht werden können. Im übrigen seien sämtliche früher vereinbarten Lieferungen im Rahmen militärischer Hilfsprogramme Deutschlands für die Türkei seit drei Jahren abgeschlossen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823910
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