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1/1999
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BIS ZU 60 MILLIONEN DM MEHR FÜR UNTERHALTSVORSCHUSS BENÖTIGT (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) hh- Für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) werden bis zu 60 Millionen DM mehr benötigt als noch im Bundeshaushalt für das Jahr 1998 veranschlagt. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe auf Antrag des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt, teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/231) mit. Der Mehrbedarf beruht den Angaben zufolge darauf, daß in den alten Bundesländern die Zahl der Anspruchsberechtigten nach dem UVG gestiegen ist. Diesem Anstieg stehe aber ein geringerer Rückgang in den neuen Bundesländern gegenüber. Zudem machten in den alten Bundesländern die Sozialämter verstärkt von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch, sich auch rückwirkend Unterhaltsvorschußleistungen erstatten zu lassen, soweit der Berechtigte nach dem UVG einen vorrangigen Anspruch hat.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9900104
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