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7/1999
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ÖKOSTEUER-ENTWURF STÖSST AUF MANCHERLEI BEDENKEN

Bonn: (hib) fi- Grundsätzliche Bedenken gegenüber dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform ( 14/40) haben Sachverständige am Montag vormittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses vorgetragen. So hält der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) das mit dem Entwurf verfolgte Ziel, Energie einzusparen und gleichzeitig eine Senkung der Lohnnebenkosten zu Finanzierungen, für richtig, den eingeschlagenen Weg aber für einen "Irrweg". Nach Ansicht des BDI kann von einem "Einstieg" in die ökologische Steuerreform nicht die Rede sein, weil Deutschland bereits heute einen Spitzenwert bei den Energiesteuern in Europa einnehme. Die Koalition verkenne, daß der heutige Wettbewerbsnachteil für die gewerbliche Produktion weiter gesteigert würde, wenn die nationale Energiebesteuerung angehoben würde. Die Folge wäre, daß in Deutschland nicht mehr produziert würde. Der BDI empfahl, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und einen "europäischen Weg" zu beschreiten. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) ergänzte, die deutsche Wirtschaft sei darauf angewiesen, im Zuge des Wettbewerbs auch den Anteil der Energiekosten zu senken. Dieses Gesetz würde die deutsche Wirtschaft stören und schädigen, so der DIHT. Der Verband der Chemischen Industrie hielt den Entwurf für "nicht administrierbar und widersinnig". Es handele sich dabei um eine Kombination einer Endverbrauchs- und einer Produktionsmittelsteuer mit unterschiedlichen Wirkungen. Die Produktionsmittelbesteuerung sei ökonomisch und ökologisch nicht rational und wettbewerbsschädlich, weil sie nicht auf den Endverbraucher angelegt sei. Der Verfassungsrechtler Professor Wolfgang Arndt bezweifelte, daß es sich bei der geplanten Stromsteuer um eine Verbrauchsteuer handelt. Verbrauchsteuern seien auf Überwälzung angelegt, was bei dieser Steuer ersichtlich nicht der Fall sei.

Dagegen plädierte der Naturschutzbund Deutschland für eine dramatische Senkung des Energieverbrauchs. Energiepreise sollten möglichst frühzeitig verteuert werden, um den Strukturwandel kontinuierlich begleiten zu können. Die Naturschützer hielten die Aufregung der Wirtschaft für nicht verständlich, weil die geplante Anhebung der Mineralölsteuer um sechs Pfennige pro Liter keinerlei Lenkungswirkung haben werde. Erforderlich wären Steuererhöhungsschritte von 30 Pfennigen pro Jahr einschließlich Mehrwertsteuer über einen längeren Zeitraum hinweg. Auch seien höhere Steuersätze unabhängig vom Preisniveau auf dem Weltmarkt nötig. Ausnahmen sollten für besonders energieintensive Branchen möglich sein. Weitere Ausnahmetatbestände seien aber abzulehnen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erwartet nach eigenen Angaben keine wesentliche reale Veränderung der Energiepreise durch das Gesetz. Das Institut hält einen positiven Effekt der Steuer auf den Arbeitsmarkt für möglich. Professor Dieter Ewringmann vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Kölner Universität erinnerte an den bis Ende 1995 erhobenen Kohlepfennig, den die deutsche Wirtschaft 21 Jahre lang verkraftet habe. Mit dem Gesetz würde lediglich ein steuerliches Belastungsniveau wie vor 1996 wiederhergestellt. Der Bundesverband Junger Unternehmer meinte, eine frühere Ökosteuerreform hätte dazu beitragen können, daß die deutsche Industrie ihr Innovationspotential besser einsetzt. Industrie und Verbraucher müßten aber erkennen, daß es sich dabei um eine langfristig angelegte Initiative handelt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9900701
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