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18/1999
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SPD: 630-DM-INITIATIVE ÜBERFÄLLIG - OPPOSITION: VORSCHLAG NEU ÜBERARBEITEN

Bonn: (hib) as- In der Diskussion über den Koalitionsgesetzentwurf zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ( 14/280) haben am Mittwoch vormittag im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung alle Fraktionen betont, zunächst gehe es lediglich um eine erste Aussprache zu der Initiative, weitere intensive Diskussionen über Details würden sowohl im Plenum als auch im Ausschuß folgen. Die Sozialdemokraten erklärten, aufgrund des "dramatischen" Anstiegs der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sei deren Reform längst überfällig. Bereits in vergangenen Legislaturperioden habe man sich vergeblich um eine Lösung bemüht. Da die Sozialdemokraten sich an ihre Wahlkampfversprechen hielten, legten sie nun diesen Entwurf vor. Dabei seien die unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten berücksichtigt worden. Die Kolaition strebe nicht an, die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse völlig abzuschaffen, ein weiterer Anstieg müsse jedoch verhindert werden. Die Festschreibung auf bundesweit monatlich maximal 630 DM diene auch dazu, diese Beschäftigungsverhältnisse schrittweise abzubauen. Wichtig sei zudem, daß die Arbeitgeber verpflichtet würden, Renten und Krankenversicherungsbeiträge zu leisten und die Arbeitnehmer durch eine Zuzahlung die Option erhielten, Rentenversicherungsansprüche zu erhalten. Ziel sei es, vor allem Frauen, die ansonsten eine "gebrochene Erwerbsbiographie" haben, Rentenansprüche zu sichern. Gleichzeitig sei es aber auch wichtig hinzuverdienende Ehefrauen steuerlich nicht zu belasten. Die SPD führte aus, es gebe kein "Patentrezept". Man habe jedoch "die Kraft und den Wunsch" das Problem anzugehen. Der Gesetzentwurf sei ein erster wichtiger Schritt, um die "Mißstände in den Griff zu bekommen". Auch die Bündnisgrünen hoben die Bedeutung hervor, die die Initiative für Frauen mit gebrochenen Erwerbsbiographien haben. Es sei notwendig, diese Lücken zu schließen. Zudem hoffe man ebenso wie die SPD auf eine Eindämmung der Beschäftigungsverhältnisse durch die Festschreibung auf 630 DM. Durch das stetige Anheben der sogenannten Mini-Jobs von damals 430 auf inzwischen 620 DM habe sich das Problem verschärft.

Die CDU/CSU-Fraktion merkte an, es sei gar nicht sicher, ob man über den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich in der nächsten Woche noch beraten werde, oder ob dieser schon wieder geändert werde. Ganz sicher seien die Koalitionsinitiativen "nicht für die Ewigkeit", sondern hätten "sehr schnelle Verfallsdaten". Es sei nicht ablesbar, wie durch diese Initiative Druck auf die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse entstehen werde, so daß diese tatsächlich zurückgehen werden. Nicht nachzuvollziehen sei, warum zum Beispiel eine erwerbslose Ehefrau einen 630-DM-Job steuerfrei annehmen dürfe, der Ehemann sich aber zusätzlich zu seinem Normalverdienst nichts dazuverdienen dürfe. Den Koalitionsfraktionen hätte man eine "glücklichere Hand" und mehr "Mut" gewünscht, einen neuen, besseren Vorschlag einzubringen, um zu einer umfassenderen Lösung zu kommen. Die F.D.P. hielt den Entwurf für verfassungsrechtlich bedenklich. Problematisch sei zudem, daß mit einer geringfügigen Zuzahlung alle Ansprüche an die Rentenversicherungen inklusive Rehabilitationsmaßnahmen enstünden. Auch führe die Initiative dazu, daß in vielen Bereichen die Steuerfreiheit wegfalle. Ein Problem könne dies für Alleinerziehende werden, die bei einer Addierung von Unterhaltszahlungen und Einkünften aus der geringfügigen Beschäftigung plötzlich steuerpflichtig würden. Die PDS begrüßte das Ziel, die Mini-Jobs zu verringern. Nicht in Ordnung sei aber, daß die Arbeitgeber in die Sozialkassen einzahlen müßten, ohne daß für den Arbeitnehmer Ansprüche entstünden. Diese müßten erst selber zuzahlen, um Ansprüche zu erwerben. Eigentlich wäre es dann nur konsequent zu sagen, daß bis zum Existenzminimum der Arbeitgeber grundsätzlich alleine in die Sozialkassen einzahlen müsse.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901803
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