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23/1999
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AUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ �uml;NVERZÜGLICH�uml;REFORMIEREN (ANTRAG)

Bonn: (hib) bf- "Unverzüglich", spätestens aber bis zum Juni dieses Jahres, soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorlegen. Dies fordert die F.D.P. in einem Antrag ( 14/358). Die Liberalen sprechen sich dabei für ein Drei-Körbe-Modell aus: Jedem Studierenden solle zum einen ein Sockelbetrag von 400 DM, unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern, zur Verfügung stehen. Damit würden diejenigen Leistungen ersetzt, welche den Eltern von Studierenden heute aus Kindergeld- und Kinderfreibeträgen zustünden. Nach Ansicht der Abgeordneten solle dieser Betrag nur so lange gezahlt werden, wie die Studienleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Studienerfolg und -abschluß genügten.

Als zweite Komponente schlägt die Oppositionsfraktion einen unverzinsliches Darlehen von bis zu 400 DM vor. Dabei solle die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten von Studierenden ausschlaggebend sein. Fünf Jahre nach Abschluß der Förderungshöchstdauer sei mit der Rückzahlung dieser Darlehen zu beginnen. Wer einen herausragenden Studienabschluß schaffe, müsse durch einen geminderten Schuldenstand belohnt werden. Der dritte Korb sollte nach Ansicht der F.D.P. aus einem Zuschuß von bis zu 350 DM, ebenfalls abhängig von der Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten, bestehen. Die Förderungshöchstdauer habe in der Regel neun Semester zuzüglich zweier Prüfungssemester zu betragen, so die Abgeordneten.

Zur Begründung ihrer Initiative erläutert die Fraktion, durch das vorgeschlagene Modell kämen mehr Studierende als heute in die Förderung nach dem BAföG. Dies gelte insbesondere für Kinder aus mittelständischen Familien. Der vorgeschlagene Sockelbetrag beseitige die Ungleichverteilung, indem er Schwächere begünstige, die derzeit nicht in den Genuß hoher Kinderfreibeträge kämen. Zudem würde für sozial Schwache die Hemmschwelle abgebaut, ein Studium aufzunehmen, da das geforderte Modell in der Regel die Höhe der Darlehensschulden nach Abschluß des Studiums vermindere. Die F.D.P. beziffert die Kosten ihres Modells auf 5,9 Milliarden DM. Dies entspreche dem Haushaltsentwurf des Jahres 1998 für die zusammengefaßten Leistungen aus BAföG, Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Damit sei eine Kostendeckung bei gleichzeitig größerer Verteilungsgerechtigkeit gegeben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902304
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