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24/1999
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FREIWILLIGE BEITRÄGE ERHÖHEN RENTEN NUR GERINGFÜGIG

Bonn: (hib) as- Die Zahl derjenigen geringfügig Beschäftigten, die von der geplanten Option, auf ihre Versicherungsfreiheit zu verzichten und den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung aufzustocken, um Rentenansprüche zu erwerben, Gebrauch machen werden, ist völlig offen. Hinzukommt, daß eine solche minimale Rentensteigerung die soziale Sicherung der Betroffenen nicht spürbar verbessern wird. Darauf verwies der Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger (VDR) am Mittwoch vormittag bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung. Grundlage der Anhörung, die auf vier Befragungsrunden ausgelegt ist und die bei Redaktionsschluß noch weiter ging, ist der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ( 14/280). Mit dieser Initiative soll den Angaben zufolge die Erosion der Finanzgrundlagen der beitragsfinanzierten Sozialversicherung entgegengewirkt werden. Die Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung soll auf bundesweit 630 DM monatlich festgeschrieben werden. Der Arbeitgeber soll für diese "Mini-Jobs" einen zehnprozentigen Pauschalbeitrag an die Krankenversicherung und einen zwölfprozentigen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung leisten. Aus diesen Beiträgen sollen jedoch keine zusätzlichen Ansprüche für den Arbeitnehmer entstehen oder ein eigenständiges neues Krankenversicherungsverhältnis begründet werden. Die geringfügig Beschäftigten können aber in der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit verzichten und durch ergänzende Beiträge Leistungsansprüche in dieser erwerben. Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet.

In der ersten Befragungsrunde, in der die Träger der Sozialversicherungen zu Wort kamen, standen die Auswirkungen der Novelle auf die Sozialversicherungen im Blickpunkt. Als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen betonte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), die Spitzenverbände sähen den Handlungsbedarf zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung wegen der "zwingend notwendigen Kompensation" der Mehrbelastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz. Es bleibe aber festzuhalten, daß ein bisher bereits kompliziertes Regelwerk durch ein komplett neues, noch komplexeres ersetzt werde, was bei der Umsetzung einen "erheblichen Kraftakt" verlange. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) erläuterte in ihrer Stellungnahme, eine Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von "Mini-Jobs", wie im Entwurf vorgesehen, hätte erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Rentenversicherung und die Verwaltungsabläufe der Rentenversicherungsträger. Eine hinreichend verläßliche Schätzung der finanziellen Auswirkungen sei allerdings nicht möglich. Ebenso wie der VDR vertrat die BfA die Auffassung, eine Verbesserung der Alterssicherung allein aus der Beitragsleistung aus geringfügigen Beschäftigungen sei grundsätzlich nicht zu erwarten. Verfassungsrechtliche Bedenken äußerte der VDR mit Blick auf die Tatsache, daß aus der Pauschalbeitragszahlung des Arbeitgebers kein Leistungsanspruch des Arbeitnehmers gegen die gesetzliche Rentenversicherung entstehen soll. Problematisch sei zudem, daß freiwillig Versicherte trotz ihrer höheren Mindestbeiträge nicht den gleichen umfassenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung wie die aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung Pflichtversicherten hätten. Insbesondere könnten mit freiwilligen Beiträgen die besonderen versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht erfüllt werden. Problematisch sind nach Auffassung der BfA zudem die Pauschalbeiträge der Arbeitgeber, da der Rentenversicherungsbeitrag grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen sei. Mit der Systematik des Beitragsrechts im Einklang stünde es deshalb, die Arbeitgeber auch bei geringfügig Beschäftigten nur ihren hälftigen Beitragsanteil zahlen zu lassen. Nicht nachvollziehen konnten die Experten die Befürchtung von CDU/CSU und F.D.P., es entstünde für Privathaushalte bei der Einstellung geringfügig Beschäftigter ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Meldeverfahren gebe es auch jetzt schon.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902402
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