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26/1999
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RECHTSCHREIBREFORM SOLL IN AMTSSPRACHE ÜBERNOMMEN WERDEN (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) in- Die Bundesregierung sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die jetzige Fassung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung sowohl in den Schulen als auch in der Verwaltungssprache des Bundes und der Länder einzuführen. Dies teilt sie in einer Unterrichtung ( 14/356) mit und nimmt dabei Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform vom 14. Juli 1998. Der von ihr beschrittene Weg, so die Regierung weiter, durch Unterzeichnung der Wiener Absichtserklärung am 1. Juli 1996 den Willen zu bekunden, die Neuregelung der Rechtschreibung in den von ihr zu verantwortenden Bereich der Amtssprache zu übernehmen, sei vom Verfassungsgericht nicht beanstandet worden. Der Bund werde deshalb Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und den meisten deutschen Bundesländern in dieser Hinsicht "kurzfristig folgen". Der Bundestag hatte am 26. März vergangenen Jahres die Regierung aufgefordert, "die behutsame Entwicklung der Sprache zu begleiten" und das Parlament im Hinblick auf Umsetzungsmaßnahmen in die Amtssprache zu unterrichten.

Laut Unterrichtung haben die Erfahrungen mit dem neuen Regelwerk in Schulen und Behörden der Länder gezeigt, daß im täglichen Gebrauch keine nennenswerten Schwierigkeiten aufgetreten seien. Die Tatsache, daß weder in den Schulen noch in den Verwaltungen "Sanktionen" an die Anwendung der neuen oder alten Rechtschreibregeln geknüpft worden seien, trage wesentlich zur Bereitschaft bei, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen und sie anzuwenden. Die Regierung kündigt in der Unterrichtung außerdem an, sie werde die weitere Entwicklung begleiten. Dies solle auch durch einen engen Kontakt mit der Kommission für die deutsche Rechtschreibung sowie intensive Prüfung der von dieser zu erstellenden Berichte und Vorschläge geschehen. Sie sei ferner gemeinsam mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder bemüht, dem Wunsch des Deutschen Bundestages entsprechend einen Beirat ins Leben zu rufen, dem unter anderem Schriftsteller, Journalisten, Lehrer und Eltern angehören sollen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902604
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