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27/1999
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HÖHERE EINKOMMEN DURCH NIEDRIGEREN RENTENVERSICHERUNGSBEITRAG (ANTWORT)

Bonn: (hib) fi- Die durch die ökologische Steuerreform finanzierte Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um 0,8 Prozentpunkte führt für die meisten gesellschaftlichen Gruppen zu Einkommensverbesserungen von 0,3 bis 0,5 Prozentpunkten. Zu diesem Ergebnis kommen Simulationsrechnungen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/364) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/277) zu den Folgen der ökologischen Steuerreform mitteilt. Änderungen in den gesetzlichen Lohnabzügen eines beschäftigten Arbeitnehmers, die zu mehr Nettolohn führen, haben auch ein höheres Arbeitslosengeld zur Folge, heißt es in der Antwort. Gleichzeitig würden sich die Renten stärker an die höhere Nettolohn- und -gehaltssumme je Beschäftigten anpassen. Die ausgesetzte Senkung des Rentenniveaus bewirke bereits zum 1. Juli eine stärkere Rentenerhöhung. Positiv wirke sich die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen auch auf erwerbstätige Sozialhilfeempfänger aus, da höhere Nettolöhne den Sozialhilfebedarf verminderten. Weil das Sozialamt bei Sozialhilfeempfängern in der Regel Miete und Heizkosten bezahle, würden sich höhere Energiekosten auf die Empfänger nicht belastend auswirken, so die Regierung. Die privaten Haushalte würden durch die ökologische Steuerreform zwar bei den Heiz- und Kraftstoffen und beim Strom mehr belastet als zuvor. Dies sei jedoch gewollt, um Anreize zum Energiesparen zu schaffen. Andererseits profitierten sie von der damit finanzierten Entlastung des Arbeitsmarktes.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902702
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