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29/1999
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BEDARFSSÄTZE UND FREIBETRÄGE BEIM BAFÖG ANHEBEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) bf- Die Bundesregierung beabsichtigt, mit Wirkung zum Herbst dieses Jahres die Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um zwei Prozent und die Elternfreibeträge um sechs Prozent anzuheben. Ein Gesetzentwurf ( 14/371) dazu liegt jetzt dem Bundestag vor. Der Höchstfördersatz würde damit um 20 DM monatlich in Westdeutschland auf 1.030 DM und in Ostdeutschland auf 1.020 DM steigen. Die Regierung möchte damit eigenen Angaben zufolge das Absinken der Gefördertenzahlen stoppen, zu einer angemessenen Versorgung der Auszubildenden beitragen und insgesamt sicherstellen, daß das BAföG seinem Ziel gerecht werden kann, das Bildungssystem für finanziell bedürftige junge Menschen offenzuhalten. Laut Entwurf entstehen durch die vorgesehene Anpassung der Freibeträge und der Bedarfssätze sowie der übrigen Maßnahmen Mehrausgaben von insgesamt 77 Millionen DM in diesem und 265 Millionen DM im kommenden Jahr. Auf den Bund entfielen dabei für 1999 50 Millionen DM und im Jahre 2000 172 Millionen DM.

Außerdem sollen mit dem BAföG-Änderungsgesetz "Fehlentwicklungen" bei der Ausbildungsförderung korrigiert werden. Geplant ist unter anderem, bis zu einjährige Auslandsaufenthalte von Studierenden und die Mitarbeit in Hochschulgremien bei der künftigen Förderung Berücksichtigung finden zu lassen. Darin eingeschlossen ist laut Regierung die Möglichkeit, nicht unmittelbar fachbezogenen, aber aufgrund der internationalen und europäischen Entwicklung erwünschten weiteren Studien nachzugehen. Dazu zähle etwa das Lernen einer Fremdsprache. Vorgesehen ist des weiteren, die 1996 in Kraft getretenen Einschränkungen bei der Förderung nach einem Abbruch der Ausbildung oder einem Wechsel der Fachrichtung aus wichtigem Grund weitgehend zurückzunehmen. Künftig soll ein derartiger Abbruch oder Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wieder möglich sein. Die Regierung plant ferner, die befristet eingeführte Studienabschlußförderung bis zum 30. September 2001 zu verlängern. Sie begründet dies mit der in den Bundesländern begonnenen und teilweise weit fortgeschrittenen, aber noch nicht an allen Hochschulen abgeschlossenen Strukturreform.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902903
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