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32/1999
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VERTRAUENSSCHUTZ BEI VERLUSTZUWEISUNGEN SICHERSTELLEN

Bonn: (hib) fi- Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwoch morgen den Finanzausschuß gebeten, bei der Neuregelung der steuerlichen Bewertung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgeschäften und ähnlichen Modellen neben der Übergangsregelung für die neuen Länder den Vertrauensschutz auch für bereits begonnene Vorhaben in den alten Ländern sicherzustellen. Einen entsprechenden Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ( 14/23, 14/265) nahm der Ausschuß mehrheitlich an. Ferner sollte der Finanzausschuß prüfen, ob durch die rechnerische Verteilung von Veräußerungsgewinnen auf fünf Jahre und durch die Freibetragsregelung (bis zu 60.000 DM steuerfrei) der Generationenwechsel in der mittelständischen Wirtschaft reibungslos möglich ist oder die Freibetragsregelung gegebenenfalls nach einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers geändert werden muß. Der Ausschuß äußerte die Überzeugung, daß die jetzige gesetzliche Regelung der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft zu überprüfen sei, die Bereitstellung von "Chancenkapital" jedoch weiterhin steuerlich gefördert werden sollte. Im übrigen begrüßte der Ausschuß das Gesetz, das vor allem Arbeitnehmer und Familien steuerlich entlaste und die mittelständische Wirtschaft stärke. Der Ausschuß begrüßte vor allem, daß es gelungen sei, die Teilwertabschreibung auch künftig zu erhalten. Damit werde anerkannt, daß Einzel-, Groß- und Buchhandel in ihrer Liquiditätsplanung die bisher angewandte Wertermittlung auch künftig zugrunde legen könnten. Positiv sei auch, daß der Verlustrücktrag mittelstandsfreundlich ausgestaltet worden sei. Gerade für mittelständische Unternehmen sei es eine "wesentliche Hilfe" zur Liquiditätssicherung, daß bis zum Jahr 2000 Verluste bis 2 Millionen DM und ab dem Jahr 2001 bis zu 1 Million DM ein Jahr rücktragbar bleiben. Von Bedeutung sei ebenso der vollständige Erhalt der Ansparabschreibung zur Sicherung der Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen. Gegen das Votum der Oppositionsfraktionen nahm der Ausschuß den Gesetzentwurf in der Fassung der von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen mehrheitlich an. Einen Antrag der CDU/CSU, die Abstimmung zu verschieben, bis genaue Zahlen über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft vorliegen, lehnte der Ausschuß ab.

Nach Einschätzung der CDU/CSU-Fraktion verfehlt die Reform ihr Ziel völlig. Erforderlich wäre für sie eine Steuerreform, die die Wirtschaftskraft stärkt, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, und das Steuerrecht vereinfacht. Die Neuregelung der Rückstellungen für die Versicherungswirtschaft werde gewaltige Folgen haben, so die Union. Es könne nicht sein, daß ganze Branchen "kaputtgemacht" würden, um im Haushalt bestimmte Deckungen zu erreichen. Für die F.D.P.-Fraktion führt das Vorhaben nicht zur Stärkung, sondern zur Schwächung der mittelständischen Wirtschaft. Auch werde es keine zusätzlichen Investitionen zur Folge haben. Insgesamt sei es kontraproduktiv für neue Arbeitsplätze. Dagegen bezeichneten die Sozialdemokraten den Entwurf als "ausgewogenes Paket", das die Investitionsbedingungen nicht aus dem Blick verliere.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9903201
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