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37/1999
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MEHR LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN AN DEN SCHIENENWEGEN GEFORDERT

Bonn: (hib) pt- Für Lärmschutzmaßnahmen an den Schienenwegen des Bundes hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Deshalb beschloß er am Mittwoch vormittag übereinstimmend, eine entsprechende Eingabe an die Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

In der Petition hatte sich Anwohner der Ausbaustrecke Helmstedt-Magdeburg-Berlin der Deutschen Bahn AG über vermehrte Lärmbelästigung beschwert. Im Abschnitt Helmstedt-Magdeburg sei nach der Wiedervereinigung die Eisenbahnstrecke elektrifiziert worden und die überalterten Bahnanlagen saniert worden. Seitdem sei die Lärmbelästigung um ein Vielfaches gestiegen sei: 1975 hätten etwa 50 Züge mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 60 bis 80 Kilometer diesen Streckenabschnitt befahren. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen seien es täglich rund 250 Züge mit einer durchschnittlichen Stundengeschwindigkeit von 120 Kilometern. Bereits jetzt liege der Dauerschalldruckpegel bei 71 Dezibel am Tag und 73 Dezibel in der Nacht.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses betonten, daß die Deutsche Bahn AG in ihrer neuen Rechtsform ein Gewerbebetrieb sei, der das geltende Recht zum Schutze der Umwelt zu beachten habe. Nach der ständigen Rechtsprechung sei davon auszugehen, daß in allgemeinen Wohngebieten die Lärmbelästigung tagsüber höchstens 70 Dezibel und nachts 60 Dezibel erreichen dürfe. Oberhalb dieser Werte beginne bereits eine mögliche Körperverletzung. Weiter erinnerten die Abgeordneten daran, daß das Bundesverkehrsministerium bisher die Auffassung vertreten habe, daß es den Anliegern an den bestehenden Schienenwegen überlassen bleiben müsse, auf dem Zivilrechtsweg Lärmschutzmaßnahmen einzuklagen. Demgegenüber war der Petitionsausschuß der Ansicht, daß es den einzelnen Bürgern nicht zuzumuten sei, den Klageweg gegen die Deutsche Bahn AG einzugehen. Es sei Aufgabe des Verkehrsministeriums und des Umweltministeriums, durch entsprechende Interpretation vorhandener oder durch die Schaffung neuer Gesetze das Entstehen eines rechtsfreien Raumes zu verhindern. Das Eisenbahn-Bundesamt sollte in die Lage versetzt werden, die Deutsche Bahn AG durch Ordnungsverfügung dazu anzuhalten, Lärmschutz überall dort zu installieren, wo dies im Interesse der Gesundheit der Anlieger an bestehenden Schienenstrecken unbedingt erforderlich sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9903701
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