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49/1999
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ZEITRAHMEN FÜR NEUES EU-AKP-ABKOMMEN KANN EINGEHALTEN WERDEN

Bonn: (hib) en- Trotz des Rücktritts der Kommission der EU ist es möglich, den Zeitrahmen für ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) einzuhalten. Entscheidend ist allerdings, wie schnell eine neue oder eine Zwischenkommission eingesetzt wird. Das betonte die Fachministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) am Mittwoch vormittag im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den sie über die Ergebnisse der Februar-Konferenz über das Nachfolgeabkommen zu Lomé IV in Dakar informierte. Das jetzige Abkommen läuft im Jahr 2000 aus. In Dakar hat es den Ausführungen der Ministerin zufolge vier Arbeitsgruppen gegeben, die sich mit institutionellen Fragen, Entwicklungsstrategien, dem Handel und Finanzierungselementen befaßten. Ein relativ schwieriges Thema sei dabei die Frage gewesen, inwieweit eine gute Regierungsführung (good governance) als ein Förderelement gelten solle und wann und welche Sanktionen eingesetzt werden können. Die AKP-Staaten befürchteten vor allem eine willkürliche Auslegung der "good governance". Angedacht seien jedoch Kriterien, an denen eine gute Regierungsführung gemessen werden könne. Darunter fielen unter anderem Transparenz, Bürgerbeteiligung, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und eine ordentliche Haushaltsführung. Relativ große Übereinstimmung habe es bei den drei Pfeilern des neuen Abkommens gegeben. Der erste Pfeiler sei der politische Dialog, die entwicklungspolitische Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Der zweite Pfeiler sei die gleichberechtigte Partnerschaft zwischen EU- und AKP-Staaten, wobei letzteren geholfen werden solle, die Armut zu bekämpfen und eine Zivilgesellschaft aufzubauen. Trotz einiger Skepsis bei den AKP-Staaten habe man sich auch über den dritten Pfeiler, den Grundsatz der Differenzierung nach Entwicklungsstand und regionaler Differenzierung geeinigt.

Die größten Probleme liegen laut Ministerin bislang noch im Bereich der Handelspolitik. Während die AKP-Staaten einen möglichst langen Zeitraum anstrebten, in denen ihnen auf dem Weltmarkt besondere Konditionen angeboten werden, strebe die EU einen möglichst kurzen Zeitraum an und eine schnelle Integration in die Weltwirtschaft. Auf die Frage aus dem Ausschuß, ob es nicht Sinn mache, die Handelspolitik zunächst ganz aus den jetzigen Verhandlungen auszuschließen und gesondert zu behandeln, erklärte Wieczorek-Zeul, davon halte sie gar nichts. Alle Beteiligten seien sich einig, daß die Handelspolitik eine der tragenden Säulen des gemeinsamen Abkommens bleiben solle. Zu der Kritik aus den Reihen des Ausschusses an den bisherigen Finanzierungselementen STABEX (System zur Stabilisierung von Exporterlösschwankungen agrarischer Rohstoffe) und SYSMIN (besondere Finanzierungsfazilität für Bergbauerzeugnisse) erklärte die Ministerin, EU und AKP-Staaten hätten akzeptiert, daß es ein Finanzierungselement entwicklungspolitischer Art geben müsse. Dies müsse makroökonomische Aspekte haben und eine gute Regierungsführung sowie regionale Entwicklungen berücksichtigen. Auch müsse es einsetzbar sein für die Finanzierung von Sektorpolitik und von Notfällen. Zudem müsse es flexibler sein als die bisherigen. Darüber hinaus sei vor allem im Bereich der Korruptionsbekämpfung enger mit Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten. Die SPD fügte ergänzend hinzu, gerade im Bereich der aktiven Korruptionsbekämpfung müsse man sich auch an die "eigene Brust schlagen" und die gleichen Maßstäbe in Europa anwenden. Das gleiche gelte im übrigen für den Begriff der "good governance". Nach Auskunft der Ministerin ist eine Ministerkonferenz für Juni angesetzt, auf der über das Lomé-Abkommen befunden werden soll. Es könne dann rechtzeitig zum Jahr 2000 in Kraft treten. Sollte die Juni-Konferenz wegen der Europäer abgesetzt werden, wäre dies "verhängnisvoll".



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9904908
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