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50/1999
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KOALITION: ZIVILDIENSTLEISTENDE GLEICHSTELLEN

Bonn: (hib) hh- Die finanziellen Auswirkungen den Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Familienförderung in Höhe von rund 20 Milliarden DM, die Umstellung der institutionellen Jugendförderung auf Projektförderung, Förderungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern, eine bessere Besoldung für Zivildienstleistende sowie eine Aufstockung der Bundesstiftung "Mutter und Kind" für Frauen in Notlagen standen im Mittelpunkt der Diskussion des Fachausschusses am Mittwoch, als dieser sich in gutachterlicher Beratung mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17) befaßte. Die Gesamtausgaben belaufen sich für 1999 auf rund 11,9 Milliarden DM.

Nach einem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll der Haushaltsausschuß gebeten werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Bezahlung der Zivildienstleistenden an die Besoldung für Wehrpflichtige anzupassen. Veranschlagt werden dafür 10 bis 15 Millionen DM. Hingewiesen wurde dabei auf das Verdienst der Zivildienstler bei der Versorgung von Pflegefällen. Von der CDU/CSU wurde dazu angemerkt, die SPD vollziehe hier einen Politikwechsel, da nach dem bisherigen Willen des Gesetzgebers der Zivildienst Ersatzdienst sei und nicht dem Wehrdienst gleichgestellt werden sollte. Die CDU/CSU-Fraktion hatte eine Aufstockung der Stiftung "Mutter und Kind" von 180 Millionen DM auf 200 Millionen DM beantragt. Hier wies die Bundesregierung darauf hin, daß der Bund nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten auf die Mittelverwendung durch die Länder habe. Mitnahmeffekte seien nicht auszuschließen und vom Bund nicht zu regulieren. Es sei zu überlegen, die Verteilungskriterien nach der sozialen Situation und nicht nach der Bevölkerungszahl der Länder zu ändern.

Bei den allgemeinen Förderkriterien müßten sich die Verbände an die gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. Beim Zivildienst gehe es darum, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Zurückgewiesen wurden Vorwürfe, das Ministerium sei personell zu Lasten der Familien- und Jugendarbeit aufgebläht worden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts müsse vernünftig umgesetzt werden. Es sei nicht einfach, Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Während die Koalition diese Versäumnisse der alten Regierung anlastete, erklärte die CDU/CSU, man habe 1982 einen desolaten Haushalt übernommen. Die Familienpolitiker könnten sich nicht immer gegen die Finanzpolitiker durchsetzen. Das werde künftig auch für die SPD gelten. Der Ausschuß will die Behandlung des Einzelplans am 24. März abschließen. Der Haushaltsausschuß entscheidet einen Tag später.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905004
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