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55/1999
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KOOPERATION ZWISCHEN EU- UND AKP-STAATEN VERBESSERN (ANTRAG)

Bonn: (hib) en- Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft soll die Bundesregierung eine Initiative zur Reform der europäischen Entwicklungszusammenarbeit ergreifen. Das verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/538), in dem sie darlegen, eine solche Reform müsse unter anderem zu einer verbesserten Koordination der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) und mit der übrigen EU-Entwicklungszusammenarbeit sowie der nationalen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) der 15 Mitgliedsstaaten führen. Ziel müsse es sein, zu einer "kohärenten Gesamtpolitik" zu gelangen. Damit verbunden sollten die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie die Parlamente der Mitgliedsstaaten eine Übersicht über die Gesamtmittel der Europäischen EZ und ihre Verwendung erhalten. Der finanzielle Rahmen der EU-EZ müsse erhalten bleiben, heißt es in dem Antrag weiter und die parlamentarische Kontrolle des Europäischen Entwicklungsfonds sei sicherzustellen.

Darüber hinaus verlangen die Koalitionsfraktionen von der Bundesregierung "deutliche Anstöße" für eine umfassende institutionelle Reform der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Krisenprävention müsse dabei ein operativer Bestandteil der Europäischen EZ sein. Im Sinne einer kohärenten Politik müsse außerdem nachdrücklich auf eine stärkere Kontrolle der Rüstungsausgaben und des internationalen Waffenhandels gedrängt werden. Eine weitere Forderung zielt darauf ab, zu einer stärkeren Übereinstimmung in jenen Politikbereichen zu kommen, die auf die Entwicklungsländer ausstrahlen, wie zum Beispiel in der Agrar- und Fischereipolitik. Die Ernährungssicherheit der Bevölkerung in den Entwicklungsländern müsse Vorrang vor europäischen Wirtschaftsinteressen haben, betonen SPD und Bündnisgrüne. Das gleiche gelte für die Außenhandelspolitik. Die EU müsse ihre Märkte für Importe aus Entwicklungsländern weiter öffnen und deren Marktzugang erleichtern. Mit Blick auf das Nachfolgeabkommen für Lomé IV sei eine Einführung von solchen Handelsregeln anzustreben, die flexibel dem jeweiligen Entwicklungsniveau der AKP-Staaten angepaßt seien. Die EU müsse gemeinsam mit den AKP-Staaten und anderen Entwicklungsländern in der Welthandelsorganisation prüfen, wie die schwächeren Ökonomien der Entwicklungsländer besser in den Welthandel integriert und gleichzeitig auf "angemessene Weise" geschützt werden können. Dabei gelte es auch, die Partnerschaft in der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Verbessert werden müsse auch die Partnerschaft in der Europäischen EZ mit den Nichtregierungsorganisationen in Europa und im Süden. Abschließend heißt es in dem Antrag, der Deutsche Bundestag sei sich bewußt, daß es vor allem darum gehe, bis Juli 1999 "entscheidende Impulse zu geben und entsprechende Reformprozesse anzuschieben".



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905506
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