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64/1999
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574 TRANSPORTE VON URANHEXAFLUORID IN DREI JAHREN (ANTWORT)

Bonn: (hib) um- 574 Transporte von Uranhexafluorid im Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1998 listet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/593) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/435) auf. In Deutschland werde Uranhexafluorid ausschließlich in der Brennelementefabrik in Lingen und der Urananreicherungsanlage in Gronau verwendet. Transportiert werde das Material auf Bundesstraßen, Autobahnen und Schienenwegen. Für die Aus- und Einfuhr würden hauptsächlich die Seehäfen in Hamburg und Bremen genutzt. Für den Umschlag in den Seehäfen habe das Bundesamt für Strahlenschutz spezielle Gefahrgutplätze benannt, die ausschließlich zum Umladen von Uranhexafluorid verwendet werden dürfen. Bei sicherungsrelevanten Transporten von angereichertem Uranhexafluorid müssen die Beförderungsunternehmen den Behörden eine 48-Stunden-Meldung übermitteln, berichtet die Bundesregierung. Dieses Verfahren sieht vor, daß die Lagezentren der Innenministerien der Länder, die von dem Transport berührt werden, diese Meldung erhalten. Die Meldungen würden nur an die betroffenen Aufsichts- und Polizeibehörden weitergeleitet, nicht aber an Städte und Gemeinden oder regionale Feuerwehren und Katastrophenschutzdienste. Aus sicherheitstechnischer Sicht seien Vorsichtsmaßnahmen der örtlichen Verwaltungsbehörden beim Transport radioaktiver Stoffe nicht erforderlich, heißt es in der Antwort. Zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 28. Februar 1999 habe es beim Transport in Deutschland keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle gegeben. Bei der Beförderung von Uranhexafluorid werde das spezifische Gefahrenpotential durch die Sicherheit der verwendeten Transportbehälter berücksichtigt, so die Bundesregierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906408
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