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67/1999
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RAHMENBEDINGUNGEN FÜR POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT IM VISIER (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) in- Inwieweit die Bundesregierung bereit ist, die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union zu nutzen, um die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenabwehr zu verbessern, möchte die CDU/CSU wissen. In einer Kleinen Anfrage ( 14/682) weist die Fraktion darauf hin, der Amsterdamer Vertrag bringe einschneidende Veränderungen gerade für den Bereich Inneres und Justiz. Die Regierung soll unter anderem mitteilen, ob sie bereit ist, auf eine Überarbeitung der Vorschriften über die polizeiliche Zusammenarbeit des sogenannten Schengener Durchführungsübereinkommens hinzuwirken.

Als Ziel solcher Bemühungen hat die Union die Vereinfachung und den Ausbau polizeilicher Rechtshilfe, die Erweiterung der Voraussetzungen und Befugnisse bei der grenzüberschreitenden Observation sowie die Zulassung von Informationsübermittlung in Eigeninitiative zur Abklärung von Straftaten im Auge. Genannt werden ferner die Möglichkeit grenzüberschreitender Einsätze von "Verdeckten Ermittlern", der Einsatz international besetzter Ermittlungsgruppen und die grenzüberschreitende Hilfe durch die Polizei in Notfällen auf einer sicheren rechtlichen Grundlage. Welche konkreten Schritte in welchem Zeitrahmen die Regierung plant um diese Ziele zu erreichen, möchten die Abgeordneten wissen.

Die CDU/CSU fragt ferner danach, ob die Regierung die Auffassung teilt, vorrangiges Ziel Deutschlands im Rahmen der Vergemeinschaftung der Asylpolitik müsse es sein, einen innereuropäischen Lastenausgleich, also die Verteilung von Asylbewerbern nach festen Aufnahmequoten, zu erreichen. Ob die Regierung zudem der Meinung ist, Ziel einer gemeinsamen europäischen Politik müsse es sein, das Entstehen von Flüchtlingsströmen durch die Bekämpfung von deren Ursachen sowie Hilfsmaßnahmen in der jeweiligen Krisenregion zu verhindern, möchte die Union ebenfalls in Erfahrung bringen.

Die Regierung soll sich dabei auch dazu äußern, ob sie die Ansicht teilt, eine vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen in der EU komme nur dann in Betracht, wenn Gefahren für Menschen auf andere Weise nicht abgewendet werden können, und daß es für Deutschland ein "unauflösbares Junktim" zwischen der Bereitschaft zur vorübergehenden Aufnahme und einem Solidarausgleich durch gerechte Verteilung der Flüchtlinge gibt. Was die Regierung unternimmt, um zu einem solchen Solidarausgleich innerhalb der EU zu gelangen, wird gefragt. Ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, daß angesichts der angespannten Arbeitsmarktlage in Deutschland und in anderen Mitgliedsstaaten der EU die Vergemeinschaftung der Einwanderungspolitik keine Grundlage für zusätzliche Einwanderung in die EU sein darf, möchte die Fraktion ebenfalls wissen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906705
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