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69/1999
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KRITIK AN REGELUNGEN ZUR �uml;CHEINSELBSTÄNDIGKEIT�uml;ZURÜCKGEWIESEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) as- Die Bundesregierung hat Kritik der F.D.P. an den seit 1. Januar dieses Jahres geltenden Neuregelungen zur "Scheinselbständigkeit" zurückgewiesen. In ihrer Antwort (14/705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ( 14/510) betont die Regierung, es gehe nicht darum, wie in der Anfrage unterstellt, Selbständige künftig als abhängig Beschäftigte zu behandeln, sondern um die bessere Erfassung solcher Beschäftigter, die ihre Sozialversicherungspflicht umgehen wollten und deshalb zum Schein wie Selbständige aufträten. Darüber hinaus würden die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen in die Rentenversicherungspflicht einbezogen, weil die Regierung diesen Personenkreis als besonders schutzbedürftig erachte.

Nach weiteren Angaben behindert die Neuregelung zudem nicht die Gründung selbständiger Existenzen. Mit der Aufdeckung von "Scheinselbständigkeit" trage sie vielmehr dazu bei, die Entstehung echter Selbständigkeit zu fördern und stehe insofern im Einklang mit der von der Regierung verfolgten Existenzgründerpolitik. Dies gelte auch für die Einführung der Rentenversicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen Selbständigen. Die damit verbundene Beitragsbelastungen seien auch für Existenzgründer zumutbar. In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf mehrere einschlägige Sonderbestimmungen.

Auf den Hinweis der F.D.P., ob die Regierung vorausgesehen habe, daß viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit kleinen selbständigen Betrieben schlicht aufkündigten, um der Gefahr zu entgehen, über Jahre hinweg möglicherweise Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten zu müssen, erwidert die Regierung, die Neuregelung beschränke sich darauf, bisher vorliegende Rechtsunsicherheit zu beheben. Neue Kriterien zur Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit würden nicht geschaffen. Veranlassung zu einer von den Abgeordneten angesprochenen "Aufkündigung" einer Zusammenarbeit dürfte insofern nur dann gegeben sein, wenn die Vertragspartner davon ausgehen müßten, daß sie tatsächlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse begünstigt hätten. Es entspreche aber den Zielsetzungen des Gesetzgebers, wenn in diesen Fällen ein Übergang zu Rechtsbeziehungen erreicht werde, die in Einklang mit dem Gesetz und Recht stünden.

Von den Liberalen zudem angeführte "unabhängige Schätzungen", denen zufolge die gesetzlichen Neuregelungen zur "Scheinselbständigkeit" allein in diesem Jahr zu mindestens 50.000 Geschäftsaufgaben von Ein-Mann-Unternehmen führten, kommentiert die Regierung, auswertbares Zahlenmaterial für die Zeit zwischen dem 1. Januar dieses Jahres und heute lägen nicht vor. Angaben über die Zahl von Geschäftsausgaben im Jahre 1999 wären insofern reine Spekulationen.

Zu von der F.D.P. aufgegriffenen Beschwerden Betroffener, den zufolge die Krankenkassen in angemessener Frist nicht im Stande sind, verbindlich über den Status (Selbständiger oder Beschäftigter) von Antragstellern zu entscheiden, so daß während der "unzumutbar langen Wartezeiten" bereits erteilte Aufträge storniert werden müßten, verweist die Regierung auf ein Gespräch von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) mit Spitzenvertretern der Sozialversicherungsträger am 17. März. Die Teilnehmer dort hätten erklärt, sie würden sich für die zügige Umsetzung der Neuregelung zur "Scheinselbständigkeit" einsetzen. Die Auskunfts- und Beratungstätigkeit über deren Inhalt werde zudem im Interesse der Beteiligten noch intensiviert.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906904
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