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70/1999
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ÜBER VERSCHLEPPUNG ÖCALANS NICHT UNTERRICHTET WORDEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) in- Türkische Behörden haben die Bundesregierung nach deren Angaben nicht über die Verschleppung des Vorsitzenden der kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, unterrichtet. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/720) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/518) weiter mitteilt, habe sie vom Aufenthalt Öcalans in der griechischen Botschaft in Kenia erstmals durch entsprechende Medienveröffentlichungen am 16. Februar dieses Jahres Kenntnis erhalten. Weiter Angaben zufolge hat sich die Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Sicherheitsbehörden anläßlich der gewalttätigen Ausschreitungen kurdischer Extremisten in Deutschland nach der Verhaftung Öcalans und dessen Inhaftierung in der Türkei auf die generelle Erörterung der aktuellen Entwicklungen und ihrer Konsequenzen für die Sicherheitslage in beiden Ländern beschränkt. Eine Zusammenarbeit auf der Ebene von Ministerien habe es demgegenüber nicht gegeben.

Die Regierung bekräftigt im übrigen ihre Absicht, mit Blick auf Regelungen zur Abschiebung von Kurden aus Deutschland in die Türkei erneut Gespräche mit Ankara aufzunehmen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf bereits 1995 im Rahmen eines deutsch-türkischen Briefwechsels erzielte Vereinbarungen. Die Regierung unterstreicht zudem, sie habe die Zusagen des türkischen Ministerpräsidenten zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen Öcalan zur Kenntnis genommen. Ihr sei auch die ausführliche Stellungnahme der Türkei vor dem Europarat zum Verfahren und zu den Untersuchungshaftbedingungen des PKK-Führers bekannt. Sie werde das weitere Vorgehen der türkischen Justizbehörden in diesem Fall aufmerksam verfolgen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907009
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