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72/1999
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ZU PRÄSIDENT DES STRAHLENSCHUTZAMTES STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) um- Die F.D.P. hat die Ernennung von Wolfram König zum Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz thematisiert. Wie es in einer Kleinen Anfrage ( 14/719) der Fraktion heißt, sei König Diplom-Ingenieur für Architektur und Städtebau und habe weder eine berufliche noch eine wissenschaftliche Ausbildung im Strahlenschutz. Er besitzt daher nach Ansicht der Liberalen auf diesem Fachgebiet keine anerkannte Kompetenz. Die Bundesregierung soll daher erklären, warum sie es König dennoch zutraut, diese auf neun verschiedene Standorte verteilte Behörde mit etwa 670 Mitarbeitern zu leiten. Ob bedacht wurde, daß es dabei nicht um die "Untermauerung des Ausstiegs aus der Kernenergie" gehe, sondern um eine kompetente Beratung in Fragen des Strahlenschutzes, wollen die Abgeordneten wissen.

Die F.D.P. verlangt zudem Auskunft darüber, was die Regierung dazu bewogen hat, die beiden Kommissionen für Strahlenschutz und für Reaktorsicherheit personell neu zu besetzen und gleichzeitig deren Mitgliederstärke zu reduzieren. Daneben soll mitgeteilt werden, nach welchen Kriterien die Mitglieder dieser Gremien ausgewählt wurden. Die Liberalen fragen auch, ob alle durch Wissenschaftler repräsentierten Fachgebiete wieder in der Reaktorsicherheitskommission vertreten sind. Ebenso soll die Änderung der Fachbereiche der Strahlenschutzkommission sowie deren Kürzung von elf auf sieben erläutert werden. Die Regierung soll zudem mitteilen, ob angesichts dieser Veränderungen eine unabhängige und fachlich fundierte Beratung in der Reaktorsicherheit weiterhin sichergestellt werden kann. Darüber hinaus sei unklar, warum die bisher geltende Veröffentlichungspflicht der Kommissionsempfehlungen in eine "Kannbestimmung" umgewandelt wurde. Die Regierung soll daher Auskunft geben, wie sie in Zukunft eine umfassende und unabhängige Information der Öffentlichkeit gewährleisten will.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907210
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