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76/1999
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KEINE KENNTNISSE ZUR STIFTUNG �uml;NTSCHÄDIGUNG FÜR NS-UNRECHT�uml;(ANTWORT)

Bonn: (hib) in- Die Bundesregierung besitzt keine Kenntnis, wieviel derzeit noch bestehende deutsche Unternehmen in der Zeit des Nationalsozialismus Zwangsarbeiter ausgebeutet haben. Wie sie in ihrer Antwort ( 14/765) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/698) weiter mitteilt, sind ihr zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Einzelheiten einer von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" bekannt. Wann und in welcher Form eine solche Stiftung gegründet werden könne, hänge maßgeblich von einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ab. Der Entwurf des Bundeshaushalts 1999 sehe keine Mittel für eine solche Bundesstiftung vor.

Zu der von mehreren deutschen Firmen eingerichteten "Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" teilt die Regierung mit, diese Initiative der Wirtschaft verstehe sich als unmittelbare gesellschaftliche Ergänzung zur staatlichen Wiedergutmachungspolitik. Daran sei die deutsche Wirtschaft bereits mittelbar durch von ihr geleistete Abgaben beteiligt gewesen. Die Regierung habe sich dazu bereit erklärt, die Stiftungsinitiative zu begleiten und die Wirtschaft dabei zu unterstützen, ihr Konzept umzusetzen. Um dies zu ermöglichen, habe sie sowohl mit ausländischen Regierungen als auch mit privaten Organisationen Kontakt aufgenommen. Da es sich aber um ein freiwilliges, privates Projekt handele, liege die genaue Ausgestaltung der Initiative jedoch naturgemäß maßgeblich in den Händen derjenigen Unternehmen, welche die Mittel zur ihrer Finanzierung aufbrächten.

Daher sei die Regierung weder in der Lage, Angaben zum Einzahlungsschlüssel zu machen, noch zur Ausgestaltung der zu errichtenden Kontrollorgane oder zur Höhe der humanitären Hilfsleistungen im Einzelfall. Entsprechendes gelte auch für den Zeitplan zur Errichtung der Stiftungsinitiative. Nach wie vor würden aber erste Auszahlungen zum 1. September dieses Jahres angestrebt. Dabei gehe es voraussichtlich um humanitäre Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter des industriellen Bereichs. Diese Zahlungen sollen weiteren Angaben zufolge den Opfern unabhängig von Religion oder Nationalität zuteil werden. Zudem soll eine Zukunftsstiftung mit Sitz in Deutschland errichtet werden, die soziale und kulturelle Projekte fördere.

Laut Regierung verfolgt die deutsche Wirtschaft mit der Stiftungsinitiative auch das Ziel, den derzeit anhängigen Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in adäquater Form zu begegnen. Das Projekt solle Rechtssicherheit und Rechtsfrieden schaffen helfen und dazu beitragen, den Ruf und das Ansehen Deutschlands und seiner Wirtschaft zu schützen. Die beteiligten Unternehmen seien im Zusammenhang mit den in den USA anhängigen Sammelklagen auch Androhungen von Boykottaufrufen durch verschiedene Organisationen ausgesetzt. Dem solle durch ein "abschließendes materielles Zeichen einer fairen, kooperativen und vor allem schnellen Hilfe" die Grundlage entzogen werden. Die Initiative setzte insofern voraus, eine für die Unternehmen befriedigende Form der Rechtssicherheit zu erlangen. Es seien zwischenzeitlich Gespräche darüber aufgenommen worden, in welcher Weise dies - beispielsweise im Wege von Regierungsabkommen - erreicht werden könne.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907605
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